Die Mühlen mahlen halt langsam ;)

Elektrotankstelle Enzgärten/Wertle
Die Stadtverwaltung will nicht alle Möglichkeiten des Elektromobilitätsgesetzes (EMoG), die der Bund 2015 den Kommunen eröffnete,  für Mühlacker nutzen. Das geht aus der Antwort von Bürgermeister Winfried Abicht auf meine Anfrage hervor, für die die Stadtverwaltung rund neun Monate brauchte. Teilweise fehlen die Voraussetzungen, so die Begründung im Rathaus. kommentar eines Users dazu im Netz:

Die Mühlen mahlen halt langsam ;-)

Das Elektromobilitätsgesetz erlaubt Kommunen für E-Fahrzeuge nach diesem Gesetz einige Bevorrechtigungen: für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von diesen, durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten sowie im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen. Mögliche Bevorrechtigungen nach zwei dieser vier Punkte seien in Mühlacker nicht möglich, so Abicht, da es hier keine Busspuren oder passende Zufahrtsbeschränkungen gebe, die für E-Fahrzeuge freigegeben werden könnten.

An den öffentlichen Stromtankstellen an der Bahnhofstraße und im Wertle seien keine Parkgebühren zu entrichten, sondern die Kosten für den Strombezug. In Dürrmenz (Stromtankstelle St.-Andreas-Straße) würden überhaupt keine Parkgebühren verlangt, schreibt Abicht. Es würden nur noch Parkgebühren an der Stromtankstelle in der Tiefgarage Stadtmitte/Rathaus erhoben. „Dafür fallen dort keine Gebühren für den Strombezug an, da dort noch keine Abrechnungseinheit an der E-Tankstelle installiert ist. Sobald die Stromtankstelle entsprechend nachgerüstet wird, sind dort auch keine Parkgebühren mehr zu bezahlen.“

Eine gänzliche Befreiung der E-Fahrzeuge von den Parkgebühren in der Innenstadt hält die Stadtverwaltung nicht für sinnvoll. Bei einer Befreiung von den Parkgebühren könnten die E-Fahrzeuge rund um die Uhr kostenlos ohne Zeitbegrenzung auf bewirtschafteten Parkplätzen abgestellt werden. Insbesondere an den Parkplätzen in der Bahnhofstraße sei dies im Interesse der Gewebetreibenden an freien Parkplätzen und an einer gewissen Fluktuation des Parkverkehrs nicht zu befürworten, so der Bürgermeister weiter. Eine zusätzliche Parkraumbewirtschaftung nur für E-Fahrzeuge mit einer Parkscheibenregelung wäre seiner Meinung nach für den Verkehrsteilnehmer kaum noch  zu durchschauen beziehungsweise würde den Bedarf an einer Vielzahl zusätzlicher Verkehrsschilder auslösen, für die nicht ausreichende Befestigungsmöglichkeiten vorhanden seien.

Angesichts der niedrigen Parkgebühren in Mühlacker und der hohen Anzahl an Parkplätzen ohne Parkgebühren ist die Stadtverwaltung der Ansicht, dass eine Gebührenbefreiung für die öffentlichen Parkplätze in Mühlacker kein  entscheidender Anreiz zum Kauf eines E-Autos sein werde. Insbesondere bei dem genannten Deckerparkplatz an der oberen Bahnhofstraße handle es sich jedoch um einen Teil des „Betriebs gewerblicher Art Parkierung“. Dieser sei im Rahmen der letzten Betriebsprüfung des Finanzamtes zu gründen gewesen. Für die entsprechenden Stellplätze auf diesem Areal müsse demnach steuerlich eine Einnahmenerzielungsabsicht vorliegen. Kostenloses Parken nur für E-Fahrzeuge (unter gleichzeitigem Ausschluss von nicht E-Fahrzeugen) auf diesen Stellplätzen wäre daher steuerschädlich, so Abicht.

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