Sanierungsgebiet Ortskern Lienzingen - eine Augenblicksaufnahme

Sanierungsbedürftig: die historische Zehntscheuer vom sogenannten Hexengässle aus - die älteste erhaltene Scheune

Das Land habe das Sanierungsgebiet „Ortskern Lienzingen“ bis zum 30. April 2021 verlängert. Eine weitere Verlängerung könne deshalb erst 2020 beantragt werden, heißt es in der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Lienzinger CDU-Stadträte Günter Bächle, Bernd Obermeier und Matthias Trück. Die Zustimmung des Regierungspräsidiums sei  aber aus heutiger Sicht unwahrscheinlich, da das Sanierungsgebiet nach Ablauf der aktuellen Frist bereits die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene Höchstlaufzeit von 15 Jahren erreicht habe, schreibt Bürgermeister Winfried Abicht. Die Regellaufzeit von Sanierungsmaßnahmen liege bei acht Jahren und werde regelmäßig um zwei weitere Jahre auf zehn Jahre verlängert, in seltenen Fällen auch darüber hinaus.

Dass das Regierungspräsidium der Verlängerung auf inzwischen 15 Jahr zugestimmt habe,  sei sehr außergewöhnlich und allein dem hohen denkmalrechtlichen Wert des Ortskerns Lienzingen zuzuschreiben. Eine weitere Verlängerung müsste, um aus Sicht der Verwaltung erfolgreich zu sein, darüber hinausgehende außergewöhnliche Besonderheiten aufweisen, die eine Verlängerung geboten erscheinen lassen. Die nicht fertiggestellte Zehntscheuer sei hierfür kaum ausreichend, ebenso wenig einige mögliche weitere Modernisierungsfälle, denn dieses Argument gelte vermutlich noch für Jahrzehnte, so der Bürgermeister. Dem halten die CDU-Stadträte entgegen, es würden auch nach 2021 noch unter Denkmalschutz stehende Häuser vorhanden sein, die nicht saniert seien. Sie würden zu gegebener Zeit einen Antrag auf Verlängerung initiieren.

Da die Mittel für die im Moment geplanten weiteren Maßnahmen ausreichend sind, ist eine weitere Aufstockung nicht zwingend notwendig, erklärt Abicht. „Gemäß den letzten Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe  gehen wir auch davon aus, dass ein weiterer Aufstockungsantrag nicht erfolgreich wäre.“ Bewilligt wurden insgesamt  2,9 Millionen Euro  Landesfinanzhilfe, davon seien bisher zwei Millionen Euro  in Anspruch genommen worden. Damit seien zurzeit noch knapp  900.000 Euro  verfügbar, die aber zum Großteil durch verschiedene Projekte (öffentliche und private) gebunden seien.

Mit den neuen Eigentümern der Zehntscheuer steht der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung kurz bevor, schreibt die Stadtverwaltung. Die Mittel hierfür seien vorhanden. Sogar weitere Maßnahmen seien möglich, sobald sich herausstelle, dass bei einer laufenden Maßnahme die vertraglich vereinbarten Mittel nicht ausgeschöpft beziehungsweise  öffentliche Maßnahmen nicht mehr verwirklicht würden.

Ein Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung garantiert den Eigentümern die Bezuschussung aller eingereichten und förderfähigen Rechnungen bis zirka Ende 2020, versichert die Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Stadträte. Soweit die Höchstfördergrenze von 75.000 Euro bis dahin bereits erreicht ist, ergebe sich durch die Aufhebung des Sanierungsgebiets für den Eigentümer kein Verlust an Fördermitteln. Darüber hinaus könnten alle weiteren Kosten von der Steuer abgesetzt werden, auch wenn sie erst nach Ablauf der Sanierung entstehen. Für die Abschreibungsmöglichkeit reiche es aus, wenn mit den Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Sanierungszeitraumes begonnen wurde.

Könnte nach Ende des Sanierungsprogramms der Denkmalschutz als Zuschussgeber einspringen, wollten die Christdemokarten wissen. Dazu die Stadtverwaltung: Der Denkmalschutz verfüge  landesweit nur über ein äußerst überschaubares Fördermittelbudget. Der Verwaltung seien keine Denkmalschutzmittel bekannt, die nach Lienzingen geflossen wären. "Sanierungsgebiet Ortskern Lienzingen - eine Augenblicksaufnahme" vollständig lesen

Friedenstraße: Stadtverwaltung spricht von unauffälliger Beanstandungsquote

Mühlacker-Lienzingen. Auf der Friedenstraße in Lienzingen wird nicht zu häufig zu schnell gefahren. Das geht aus der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, hervor. Sie machte weder Hoffnung auf eine zweite Fußgängerampel noch auf Verlängerung von Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt.

Im Jahr 2018 fanden laut Stadtverwaltung auf der Landesstraße 1134, OD Lienzingen, acht Kontrollen statt. Dabei seien insgesamt 1939 Fahrzeuge gemessen worden. Die durchschnittliche Beanstandungsquote  mit 3,01 Prozent stuft die Behörde als unauffällig ein. Die CDU-Stadträte Günter Bächle, Bernd Obermeier und Matthias Trück halten in einer Pressemitteilung ihrer Fraktion dagegen: Es sei immer eine Frage, wo gemessen werde. So stünden die Tempokontrolleure meist nie an der Ortseinfahrt aus Richtung Mühlacker, weil dort die Möglichkeiten für das Fahrzeug, einen Stehplatz zu finden, gering seien. Andererseits werde dort schnell in den Ort  hereingefahren.

Der Ortseingangsbereich aus Fahrtrichtung Mühlacker ist, so die Stadtverwaltung, keine Unfallhäufungsstelle und auch aus den Beobachtungen der Straßenverkehrsbehörde nicht als Problemstelle bekannt. Es sei auch kein sonstiger Grund erkennbar, der die Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung erforderlich mache. „Die Aufstellung eines stationären Blitzers ist straßenrechtlich nicht indiziert, da damit keine offensichtliche Verbesserung der Verkehrsdisziplin erreicht werden kann.“

Die für die Anlage eines Fußgängerüberwegs nach den Richtlinien erforderliche Verkehrsfrequenz wird, so die Stadtverwaltung weiter, an der Verkehrsinsel aus Richtung Mühlacker nicht erreicht. Zudem sei in 200 Meter Entfernung ein ampelgeregelter Übergang. Innerhalb einer so kurzen Entfernung dürften eigentlich keine weiteren Fußgängerüberwege angelegt werden. Trotzdem habe die Straßenverkehrsbehörde Kontakt mit dem Polizeipräsidium aufgenommen, um auch die verkehrspolizeiliche Seite hinreichend zu berücksichtigen. Aus verkehrspolizeilicher Sicht suggeriere  ein Zebrastreifen lediglich Sicherheit. Aus den Unfallauswertungen sei der Polizei bekannt, dass bei Querungshilfen (Verkehrsinsel mit Aufstellfläche) die Unfallgefahr erheblich niedriger sei als bei Fußgängerüberwegen. Das liege daran, dass sich Fußgänger nicht auf ihr Vorrecht verlassen und  den Fahrzeugverkehr entsprechend sorgfältiger beobachten würden. Die Straßenverkehrsbehörde gelangt daher nach der Bewertung der rechtlichen und verkehrspolizeilichen Maßgaben zum Ergebnis, dass ein weiterer ampelgeregelter Fußgängerüberweg nicht angeordnet werden kann.

Auch für die schon in der Einwohnerversammlung im März von Bürgern geforderte Ausweitung für Tempo 30 auf der Friedenstraße sieht die Stadtverwaltung keine Chance. Zwar sei im Dezember 2016 vom Bund die Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern möglich gemacht worden. „Solche Einrichtungen befinden sich in Lienzingen allerdings nicht an einer Hauptverkehrsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.“

Generell gilt, so steht in der Antwort auf die CDU-Anfrage, auf dem klassifizierten Straßennetz innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.  Auf dem klassifizierten Straßennetz der Stadt Mühlacker gebe es in Lienzingen hierzu von dieser generellen Regelung zwei Ausnahmen: Kreisstraße 4512 Knittlinger Straße Zone 30 sowie L1134 Friedenstraße/Zaiserweiherstraße teilweise 30 km/h . „In diesen beiden Straßen konnte das Tempolimit in der Vergangenheit nur aus Sicherheitsgründen angeordnet werden.“

Für den Verlauf der Friedenstraße in Fahrtrichtung Mühlacker nach dem Tempolimit von 30 km/h liegen keine der nach aktueller Rechtslage  geforderten Voraussetzungen vor, schreibt die Stadtverwaltung. Dort entsprächen sowohl die Gehwege und Bushaltestellen, als auch die Einmündungen den Normen. Dass dort auch Schul- und Kindergartenkinder unterwegs seien, rechtfertige ebenfalls kein Tempolimit. Auch seien die erforderlichen Sichtachsen gewährleistet und es bestehe dort auch kein Unfallschwerpunkt. Es seien trotz wohlwollender Betrachtung darüber hinaus keine rechtsrelevanten Gründe erkennbar, die eine Verlängerung des bestehenden Tempolimits regelkonform ermöglichten.