Die Hart als krötenfreie Zone - trotz Schutzzaun?

Krötenschutzzaun an der Landesstraße Lienzingen-Mühlacker

Die Stadtverwaltung sieht keinen nachträglichen Korrekturbedarf  an der artenschutzrechtlichen Bewertung des Gebiets „Hart“ südlich der Bundesstraße 35, das im Rathaus als ein mögliches Gewerbegebiet bei der Standortauswahl  geführt wird. Das geht aus der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf meine Anfrage  hervor. Daran änderten auch die aktuellen Krötenzüge nichts.

Im Frühjahr 2015 hatte Dr. Gunther Matthäus vom Büro Detzel & Matthäus, der für die Stadt bereits mehrere Gelände auf die jeweilige Tierwelt unter die Lupe genommen hat, bei einer weitergehenden Untersuchung festgestellt, im Bereich „Hart“ sei die artenschutzrechtliche „Schranke“ nicht so hoch, dass sie unüberwindbar wäre. Ich  führte nun an, erst im zweiten Jahr seien die aktuellen Schutzvorrichtungen wegen Krötenzügen abseits der Landesstraße zwischen Mühlacker und Lienzingen, vom Wald fast bis zur B 35, installiert worden, also auf Höhe Hart und Ziegelhäule. Welche Entwicklung mache dies notwendig? „Ist diese Entwicklung in der artenschutzrechtlichen Bewertung eines von Teilen des Gemeinderats gewünschten GE/GI-Standorts Hart berücksichtigt worden?“

Mit Aufgabe der Tätigkeiten in der Ziegelhäule habe sich vor einigen Jahren dort Gewässer gebildet, die es vorher nicht gegeben habe, so der OB in der Antwort. Von Relevanz sei hier insbesondere der im Südosten der ehemaligen „Lehmgrube“ liegende dauerhafte, größere Teich, der Ziel der Amphibienwanderströme aus dem Wald beidseitig der Landesstraße sei. Nachdem sich vor drei  Jahren ein regelrechtes Amphibienmassaker auf der Landesstraße  auf Höhe des  Waldrandes ereignet habe, erfolge auf Initiative einer losen Gruppe von  Ehrenamtlichen aus Lienzingen, die sich nun zum AK Amphibienschutz NSG Ziegelhäule formiert habe, im zweiten Jahr die Schutzaktion. "Die Hart als krötenfreie Zone - trotz Schutzzaun?" vollständig lesen