Wie läuft es im "Pforzheimer Weg"?

Am Anfang steht der Kran. Davor noch die Baugenehmigung.

Von den insgesamt 59 Bauplätzen im „Pforzheimer Weg“, dem neuen Wohngebiet des Stadtteiles Großglattbach, kann bis jetzt mit behördlichem Segen auf 20 Plätzen gebaut werden. In der Antwort der Stadtverwaltung auf meine Anfrage heißt es, es habe bisher je zehn Baugenehmigungen und Kenntnisgabe-Verfahren gegeben. Seit Dezember 2017, dem Abschluss der Erschließungsarbeiten, können Häuser errichtet werden.

Ich war in Großglattbach darauf angesprochen worden, Probleme mit dem Baurechtsamt bei Bauanträgen würden eine zügige Bebauung des Wohngebiets verhindern. Dazu schreibt die Stadtverwaltung, baurechtliche Fragen seien bisher aufgetreten wegen der Gebäudeausrichtung, der Anordnung von Garagen und Stellplätzen, Gebäudehöhen, Geländeveränderungen über 1,5 Meter, der Einhaltung der Baugrenzen wegen der Berücksichtigung von Dachüberständen und der notwendigen Sicherung von Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene (Straße). Wie in allen Baugebieten bereite regelmäßig die Einhaltung der Grundflächenzahl (GRZ) Schwierigkeiten - Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahren seien anzurechnen.  Die Berechnung der GRZ, die den Flächenanteil eines Grundstücks bestimmt, der bebaut werden darf, sei dabei oft fehlerhaft.  Fazit der Verwaltung: „Insgesamt weist das Baugebiet keine erhöhte Zahl baurechtlicher Fragestellungen auf.“

Die Bearbeitungszeiten der zehn erteilten Baugenehmigungen lagen zwischen bis zu zwei und bis zu vier Monaten, so die Stadtverwaltung. Von der Vollständigkeit der Unterlagen an habe es bis zum roten Punkt zwei bis fünf Monate gedauert, vom Eingang des Bauantrags in sieben Fällen von einem bis vier Monaten, in zwei Fällen fünf Monate und in einem Fall sieben Monate.  Zudem steht in der Antwort auf die Gemeinderatsanfrage, zwei Baugesuche hätten erst beschieden werden können, nachdem die Erschließungsanlagen hergestellt und damit die Erschließung im Sinne des Gesetzes gesichert war.

Bei den zehn Kenntnisgabe-Verfahren konnte laut Stadtverwaltung die Bauherrschaft nach Ablauf eines Monats mit dem Bau beginnen. Die Baurechtsbehörde könne dies im Bedarfsfall nur durch die Untersagung des Baubeginns verhindern. Dies bedeute im Ergebnis, dass die Prüfung von Bauvorhaben im Kenntnisgabe-Verfahren stets vorrangig vor dem regulären Genehmigungsverfahren erfolge. Die Folge: „Die Genehmigungsverfahren verzögern sich dann entsprechend, auch wenn sie vorher eingereicht wurden.“

Info zu Kenntnisgabe-Verfahren: Das Bauvorhaben wird der Baubehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis gegeben. In der Regel darf man einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Behörde mit dem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben. In diesem Verfahren können keine Ausnahmen oder Befreiungen erteilt werden, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.

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Weiterer Grünplaner soll Frust mindern

Durch die Einstellung eines weiteren Grünplaners sollen die bei der Stadtverwaltung vorhandenen Rückstände zügig abgebaut werden, auch um die Bürger zufrieden zu stellen. Dafür spricht sich die CDU-Fraktion im Gemeinderat aus. Praktisch gibt es nur eine halbe Stelle für diesen Aufgabenbereich,  zu dem auch die Planung von Spielplätzen und die Gestaltung von Spielflächen in Kindertagesstätten gehören. Derzeit können Stadträten, Bürgern und Einrichtungen gegenüber gegebene Zusagen häufig nicht eingehalten werden, wodurch die Glaubwürdigkeit der Stadtverwaltung leidet. Die Folge: Frust bei den Betroffenen. Auf neue Spielgeräte für Spielplätze muss monatelang gewartet werden. So liegen zwischen dem Beschluss des gemeinderätlichen Ausschusses für Umwelt und Technik zur Umgestaltung des Bolzplatzes im Hagen in Lomersheim und der Ausschreibung der Arbeiten fast drei Jahre.

Exemplarisch nenne ich aktuell die geplante Neugestaltung des Außenspielbereichs und Zauns am städtischen Kindergarten Ringstraße in Lienzingen, dem „Schneckenhaus“. Den Eltern und Erzieherinnen war die Maßnahme für 2017 angekündigt worden. Daraus wurde aber nichts. Begründung im Rathaus damals: personelle Engpässe im Fachamt. Im Oktober 2018 teilte mir der zuständige Amtsleiter mit, der Entwurf sei mit der Kindergartenleitung besprochen worden. Sie habe diesen inzwischen im Team vorgestellt. Die Ausschreibung erfolge  nach der endgültigen Besprechung.

Bei den Haushaltsberatungen sagte die Verwaltung der CDU-Fraktion, eine zweite Besprechung des Entwurfs mit dem Kindergartenteam habe im Dezember 2018 stattgefunden. Die letzten Änderungswünsche seien  aufgenommen worden. Die Ausschreibung der Außenanlage erfolge Jahresbeginn 2019, zumal der Gemeinderat die Gelder bereitgestellt hat. Den Bau kündigte die Verwaltung  für den Frühsommer 2019 an, so dass der Außenspielbereich im Sommer nutzbar sein soll, so im Januar 2019 die Stadtverwaltung. "Weiterer Grünplaner soll Frust mindern" vollständig lesen

Auf B10: Grüne Welle mit Kompromissen

Autofahrer müssen weiter mit einer  Grünen Welle mit Kompromissen auf der Stuttgarter und Pforzheimer Straße  leben:  zwischen der Bevorrechtigung der Bundesstraße 10  und der Berücksichtigung der Querverkehre. Das geht aus der Antwort der Stadtverwaltung auf meine Anfrage als Vorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker mit.

Es handelt sich laut Stadtverwaltung um eine koordinierte Lichtsignalanlage (LSA) an den sechs Verkehrsknoten. Bei  der koordinierten Steuerung seien die Schaltungen der LSA auf die Schaltungen der Nachbaranlagen im Rahmen der Möglichkeiten abgestimmt. Die Grünphasen sind demnach  innerhalb eines Zeitrahmens, dem sogenannten Grünzeitfenster, geschaltet. Durch die Ampelsteuerung soll die Durchfahrt auf der B10 bevorrechtigt werden, wobei die Richtung und Gegenrichtung zu beachten ist.

Die LSA verfügen zum Teil auch über verkehrsabhängige Steuerungen, die auf das Verkehrsaufkommen reagieren, steht in der Antwort aus dem Rathaus weiter.  Dies sei zum Beispiel durch die Fußgänger-Bedarfsampel der Fall, wenn der Anforderungstaster betätigt werde. „In den zur B10 zuführenden Straßen registrieren elektromagnetische Induktionsschleifen die ankommenden Fahrzeuge und melden diese an die Ampel weiter. Diese verkehrsabhängige Steuerung geht zu Lasten der Bevorrechtigung der B10.“  Dennoch werde diese Verkehrsabhängigkeit für erforderlich gehalten insbesondere wegen des hohen Verkehrs der zwei einmündenden Landesstraßen L1132 – Ötisheimer Straße und L1134 – Enzstraße  (etwa 16.500 Fahrzeuge am Tag).

Hintergrund der Anfrage von  mir waren Bitten von Anwohnern der Stuttgarter Straße, den Verkehr flüssiger zu halten, um ein häufiges Stoppen und Anfahren an der Bergstecke zu verringern. Dazu gehörte auch die Frage, ob die Fußgängeranlage an der B 10 Tankstelle mit der Anlage B 10 Senderhang / Uhlandstraße koordiniert sei. Ja, so die Stadtverwaltung. Allerdings:  Fahrzeuge, die von Mühlacker Richtung Stuttgart fahren, werden in der Rotphase länger zurück gehalten, als die Fahrzeuge, die stadteinwärts rollen. Das liege daran, dass Fahrzeuge ab Freigabebeginn bei der derzeitigen Freigabezeit bei einer angenommenen Geschwindigkeit bis zur Anlage am Senderhang fahren und dann dort Grünfreigabe bekommen und ohne Unterbrechung weiter fahren können.

Wären die Freigabezeiten, bei beiden Fahrtrichtungen gleich lang, müssten nach Angaben der Stadtverwaltung Fahrzeuge nach Stuttgart an der Anlage am Senderhang erneut anhalten und anfahren. Dies gelte es zu verhindern. Es solle ein gleichbleibender Fahrfluss entstehen. Diese Schaltung sei auch aus Gründen der Luftreinhaltung  und des Lärmschutzes so eingerichtet worden. Sie hat sich nach den Beobachtungen der Straßenmeisterei und der Verkehrsbehörde bewährt.