Bierkeller Lienzingen: Zuerst die Nutzung definieren

Derzeeit gesperrt: historischer Bierkeller

Um die künftige Nutzung und die baurechtlichen Anforderungen beim historischen Bierkeller an der Friedrich-Münch-Straße in Lienzingen ging es in einer Anfrage der örtlichen CDU-Stadträte Günter Bächle, Bernd Obermeier und Matthias Trück. „Die baurechtlichen Anforderungen folgen aus den Nutzungswünschen, wobei natürlich der Standsicherheitsnachweis für jede Form der Nutzung essenziell ist“, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider.

Wenn diese Frage abschließend positiv geklärt sei, könne die Stadtverwaltung auf Grundlage der vom Lienzinger Bierkeller- und Kulturverein e.V. genannten Nutzungswünsche die baurechtlichen Anforderungen definieren – gerne separat für jede Nutzungsart, um aufzuzeigen, welche Nutzungen besondere Aufwendungen erfordern, so der OB laut Pressemitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion.

Aktuell  habe eine Begehung mit Statiker und Bauunternehmer stattgefunden. Sobald die Kosten vorlägen, könne das weitere Vorgehen beraten werden. Fest stehe bereits, dass Teile des Bierkellers vom  Statiker gesperrt wurden und vor einer Instandsetzung nicht begangen werden dürfen. Es besteht laut OB erheblicher Sanierungsbedarf.

Die Stadt werde, analog zu gleichgelagerten Fällen, einen Mietvertrag mit dem Verein abschließen. Die Regelungen seien dann entsprechend der Nutzung individuell abzustimmen. Die vertragliche Regelung könne auch eine Aufgabenteilung zwischen Verein und Stadt abdecken.
Eine baurechtliche Genehmigung werde nicht im Einzelfall erteilt, sondern als dauerhafte
Baugenehmigung auf Grundlage des zu erarbeitenden Nutzungskonzepts.

Mehr Brüssel-TV, weniger Kochsendungen

Günther Oettinger, der schwäbische EU-Kommissar, auf vielen Kanälen mit seiner Europa-Rede in Berlin bei  der Bertelsmannstiftung, die Europa-Projekte bietet. Für ein Europa der Bürger.

Die Europawahl muss uns genauso wichtig sein wie die Bundestagswahl. Ein ähnlich engagierter Wahlkampf wie im Bund und eine hohe Wahlbeteiligung seien wichtig, schon, damit Populisten weniger Stimmen bekämen. Denn die Europäer müssten zusammenarbeiten, um sich im globalen Wettbewerb von Werteordnungen zu behaupten, sagte Günther Oettinger in Berlin.

Wie wichtig mehr Informationen und auch mediale Berichterstattung über die Europäische Union seien, betonte der EU-Kommissar: Ich würde mir manchmal weniger Kochsendungen und mehr Berichte aus Brüssel wünschen. Gewiss, Nachrichten aus Brüssel wirkten für viele Deutsche thematisch weniger relevant als Beschlüsse aus dem Berliner Bundestag. Doch das sollte sich ändern. Europa darf nicht das Freiluftmuseum von morgen werden. Wir brauchen mehr und gemeinsame Investitionen zum Beispiel in Bildung und Forschung, um mit China und dem Silicon Valley zu konkurrieren.

Angesichts vielfältiger Konflikte in aller Welt und nationalistischer Tendenzen in Europa rief Oettinger die Deutschen und Europäer bei einer Grundsatzrede bei der Bertelsmann Stiftung in Berlin dazu auf, wahrnehmbar und überzeugend für die Werteordnung der EU mit parlamentarischer Demokratie, sozialer Marktwirtschaft, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, Meinungs- und Presse-, Glaubens- und Religionsfreiheit einzutreten. Es ist in diesem Jahr wichtiger als jemals zuvor, sagte Oettinger mit Blick auf die Europawahl im Mai und die Besetzung zahlreicher EU-Spitzenposten.

Am 26. Mai 2019 sind Europawahlen.

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Gipsy-Rettung kostet weniger und muss von der Stadt bezahlt werden

Die Rettung  des Hundes Gipsy in der Silvesternacht in Großglattbach durch die Feuerwehr kostet einiges weniger als die ursprünglich genannten 8000 Euro. Das geht aus der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf meine Anfrage als Vorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion Mühlacker hervor.

Die reinen Feuerwehrkosten betragen laut OB zirka 2.600 Euro. Die Wiederherstellung des Durchlasses und des Feldweges werde auf etwa 3.000 Euro geschätzt.  Die beauftragte Baggerfirma habe erklärt, dass sie der Stadt Mühlacker keine Kosten für den Baggereinsatz zum Freilegen des Rohrs in Rechnung stellen werde. Wegen des Lärms des Silvesterfeuerwerks war Gypsi in das Rohr geflüchtet und musste von der Feuerwehr in einer nächtlichen Aktion befreit werden.

Der Einsatz der Feuerwehr zur Rettung des Hundes Gipsy habe großes Lob verdient. Allerdings würden sich manche Bürger mit der Übernahme der Kosten auf die Allgemeinheit schwer tun und fragten sich, ob die Haftpflichtversicherung des Hundehalters einspringen müsse, hieß es in der Anfrage.

Bei der Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen handelt es sich nach dem Feuerwehrgesetz um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr, antwortete der Verwaltungschef. Solche Einsätze seien laut Gesetz unentgeltlich. Ein Kostenersatzbescheid dürfe deshalb von der Gemeinde nicht erstellt werden. Ob der Hundehalter eine Versicherung hat, sei nicht bekannt.  „Der Hund war angeleint, hat sich aber vom Hundeführer losgerissen.“

Für Fundtiere – zum Beispiel entlaufene Hunde -  sei grundsätzlich der Gemeindevollzugsdienst  zuständig. Wenn es um die Tierrettung aus lebensbedrohlichen Lagen gehe, sei die Feuerwehr  gesetzlich zur technischen Hilfeleistung verpflichtet, steht in der Antwort aus dem Rathaus.