"Ziegelhäule": Post aus Karlsruhe

Lienzinger Naturschutzgebiet (NSG) „Ziegelhäule“

Das Pflegekonzept für das Lienzinger Naturschutzgebiet (NSG) "Ziegelhäule" hat sich verzögert, soll aber jetzt in Angriff genommen werden. Wie die Karlsruher Regierungspräsidentin Nicolette Kressl mir antwortete, werde das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe  in einem „zeitnah vorgesehenen Ortstermin“ mit der Stadt Mühlacker  klären, welche Wiesenflächen über Pflegeaufträge oder Pflegeverträge nach der Landschaftspflege-Richtlinie des Landes mit örtlichen Landwirten abgeschlossen werden können. Darüber hinaus werde der Pflegetrupp des Präsidiums Spezialpflegemaßnahmen im eingezäunten Bereich der Tongrube vornehmen können.

Nachdem Regierungspräsidentin Kressl bereits im April 2017 in Karlsruhe ihre Unterschrift unter die Verordnung setzte, trat diese im folgenden Juni  in Kraft. Damit wurden elf Hektar aus ehemaliger Tongrube und Erdzwischenlager, wertvollen angrenzende Wiesen sowie das flächenhafte Naturdenkmal Trinkweiher auf der Gemarkung Lienzingen Naturschutzgebiet. Die Vorarbeiten begannen schon 2014. In einer Anfrage an Regierungspräsidium und Stadtverwaltung verwies ich darauf,  beklagt werde eine mangelnde Pflege des Naturschutzgebietes auf dem ehemaligen Erddeponiegelände zwischen Mühlacker und Lienzingen.  Offenbar stehe noch der Abschluss der Pflegeverträge aus.

Bei dem eingezäunten Bereich handelt es sich, so Kressl, um ein klassisches „anthropogenes Sekundärbiotop", das nach der Einstellung des Betriebs als Erdzwischenlager im Jahre 2011 keinerlei weitere Nutzung erfahren habe. Dieser Bereich habe sich seither zu einem artenreichen Sekundärbiotop entwickelt. „Die anthropogen geprägten Flächen zeichnen sich heute durch Rohböden, Ruderalvegetation trockener und frisch-feuchter Standorte, durch meterhohe Lösswände und kleinere und größere Tümpel aus“, so die Regierungspräsidentin in ihrem Antwortschreiben. Diese unterschiedlichen Biotoptypen böten Lebensräume für bedrohte und streng geschützte Tierarten wie die Zauneidechse, die Gelbbauchunke, den Springfrosch und den Deutschen Sandlaufkäfer. Der Schutzzweck des Naturschutzgebietes stelle dezidiert auf die Erhaltung,  die Sicherung und die Entwicklung dieser vielseitig verzahnten Biotoptypen ab. Von einer „Verwahrlosung" des Naturschutzgebiets könne im naturschutzfachlichen Sinne nicht die Rede sein.

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