Drohen Fahrverbote in der Umweltzone Mühlacker?

Spiegel-Online
Die Frage von Matthias Lieb, VCD-Landesvorsitzender aus Mühlacker, gebe ich an den OB weiter:  "Sehe ich es richtig, dass ,in einer der nächsten' Sitzungen in Mühlacker mindestens ein halbes Jahr dauert?" Der Ratsbeschluss vom 21. März 2017:  "In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen wird im Gemeinderat über die Belastung durch Stickstoffdioxid an der Bundesstraße 10 (Stuttgarter Straße) berichtet. Hierzu werden Vertreter des Regierungspräsidiums Karlsruhe, der Polizei und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg eingeladen." Damit stimmte der Gemeinderat dem Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion von Februar 2017 zu. Doch geschehen ist bisher nichts. Offen ist, wo der Verzögerer sitzt.

Seit jedoch diese Woche die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wegen der ständigen Überschreitung von Grenzwerten auch Mühlacker mit einer Klage droht, kommt Bewegung in die Sache. Drohen Fahrverbote in der Umweltzone an der B10-Ortsdurchfahrt? Immer noch wird das Limit für die Stickoxidbelastung an zu vielen Tagen an der Meßstation in der Stuttgarter Straße übertroffen. Während der Grenzwert für Stickoxid bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel liegt, wurden in Mühlacker im Jahr 2015 genau 54 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen (nach 56 Mikrogramm pro Kubikmeter 2013). Nun wird die Stadtverwaltung in Zugzwang gebracht, und zwar aus Berlin. Die betroffenen  Kommunen und Länderbehörden haben bis zum 21. September 2017 Zeit, der DUH darzulegen, mit welchen kurzfristig wirksamen Maßnahmen sie eine sichere Unterschreitung der NO2-Luftqualitätswerte vom 1. Januar 2018 an sicherstellen wollen. Die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden werden aufgefordert, den geltenden Luftreinhalteplan unverzüglich so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung (1.1.2018) der Grenzwerte enthält. 
Die DUH hält drei Maßnahmen in allen Städten für besonders vordringlich: 1. Diesel-Fahrverbote für alle Fahrzeuge, die den Euro 6/VI Grenzwert auf der Straße überschreiten; 2. Kurzfristige Nachrüstung aller ÖPNV-Busse auf Euro VI und 3. Die schnelle Umstellung der Taxiflotten auf Umwelttaxis mit Erdgas, Benzin-Hybrid oder Elektroantrieb. Sollten die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, die bereits seit dem 1. Januar 2010 vorgeschriebene Einhaltung der NO2-Luftgrenzwerte sicherzustellen, wird die DUH weitere Klageverfahren einleiten. Der Kurs ist klar. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „ Diesel-Fahrverbote in mehr als 60 deutschen Städten ab 2018 sind daher unabwendbar. Wir haben nun in insgesamt 62 Städten Rechts- bzw. bereits Klageverfahren eingeleitet, um für die vielen Millionen unter Dieselabgasen leidenden Menschen ihr „Recht auf Saubere Luft“ endlich durchzusetzen. Die durch das Dieselabgas Stickoxid verursachte innerstädtische Luftbelastung mit NO2 führt bundesweit zu über 10.600 vorzeitigen Todesfällen jährlich." 

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