Lärmbelastung an der Stuttgarter Straße wird 2019 neu berechnet

Mühlacker. In der Stuttgarter Straße wurde jetzt ein lärmoptimierter Asphalt eingebaut. Aber im Rahmen der nächsten Stufe der Lärmaktionsplanung im Jahr 2019 muss neu berechnet werden, ob nach dem Einbau dieses Asphalts noch Lärmüberschreitungen vorhanden sind oder nicht, schreibt Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle.  Er hatte Fragen von Anwohnern der Stuttgarter Straße aufgegriffen, aus denen der Wunsch hervorging, nach der Wiedereröffnung der B10-Ortsdurchfahrt die Belastungen für sie zu reduzieren. Auf der Bundesstraße 10 im Zuge der Ortsdurchfahrt Mühlacker bestehe  keine Tonnagebegrenzung, steht in der Antwort aus dem Rathaus. Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung sei  das Gewicht für LKW auf 40 Tonnen  zulässiges Gesamtgewicht begrenzt. Für Schwertransporte wie zum Beispiel der Bagger zum Mühlehofabriss gebe es ein Sondergenehmigungsverfahren.  Die Kontrollen im ruhenden und fließenden Verkehr würden nach der Wiedereröffnung der Stuttgarter Straße fortgesetzt. Der OB: „Für  Dezember 2018 wurde schon eine mobile Geschwindigkeitskontrolle in der  Stuttgarter Straße eingeteilt.“ Derzeit gelte auf der B10 und auf der B35 ein ganztägiges LKW-Durchfahrtsverbot. Es dürften nur LKW durchfahren, deren Be- oder Entladeort im Umkreis von 75 Kilometer liegt, so der OB laut Pressemitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion.

 

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