Kinder und Jugendliche in Planung einbeziehen

Mühlacker. Eine Änderung des Baugesetzbuches sieht die stärkere Beteiligung von Jugendlichen bei Planungen vor. Wie setzt das die Stadtverwaltung Mühlacker um? Wäre hier ein Jugendgemeinderat hilfreich? Das wollte der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle, in einer Anfrage von der Stadtverwaltung wissen. Die Antwort verrät eher Unsicherheit über hilfreiche Instrumente. 



Die Novelle 2013 zum Baugesetzbuch ergänze den Passus über frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren um den Zusatz „Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit“, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider.  Es handle  sich hierbei nicht um eine inhaltliche Neuregelung, sondern letztlich um eine Klarstellung – Kinder und Jugendliche seien schon bisher Teil der Öffentlichkeit, dies solle durch den Zusatz nochmals verdeutlicht werden. Eine veränderte Rechtslage ergebe sich also nicht.



Derartige, vorrangig politisch motivierte Zusätze würden in Fachkreisen durchaus problematisch gesehen, weil sie die Lesbarkeit des Gesetzes verschlechtern, letztlich trotzdem unvollständig bleiben und ein gefühltes pauschales Ungleichgewicht zwischen den Belangen herstellen würden. Mit derselben Plausibilität ließe sich auch auf Migranten (Sprachschwierigkeiten), Behinderte (Pläne und Texte lesen und teilweise verstehen), Senioren (Mobilitätseinschränkungen), arbeitende Bevölkerung (Öffnungszeiten des Rathauses)  und deren besondere Beteiligungsbedürfnisse abheben, ohne damit jemals eine vollständige Aufzählung zu erreichen. Faktisch werde also lediglich ohne Rechtswirkung der Gesetzestext aufgebläht, so der OB.



Ganz unabhängig von dieser Novelle des Baugesetzbuches seien aber Belange von Kindern und Jugendlichen mit ihrem vollen Gewicht in die Abwägung einzustellen und ihre Äußerungen zur Planung  ernst zu nehmen. „Allerdings ist die Ansprache von Jugendlichen in Beteiligungsprozessen ein äußerst schwieriges Thema, wie auch die Bürgerinformationen zur Gartenschau deutlich gezeigt haben. Interesse besteht bestenfalls bei Themen, die eine konkrete Betroffenheit auslösen“, meint der Oberbürgermeister.



Soweit es sich um Projekte handelt, die Kinder und Jugendliche überdurchschnittlich stark  betreffen (zum Beispiel Skateranlage und Jugendhaus), würden deshalb jenseits der üblichen Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung – Offenlage und allgemeine Bürgerinformationsveranstaltungen  -  von der Stadtverwaltung Beteiligungsformen gewählt, die eine Mitsprache der Jugendlichen erleichtern wie etwa Workshops. 



Ein Jugendgemeinderat könne die Möglichkeit der Beteiligung für Kinder und Jugendliche nicht ersetzen. „Die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsformen sollen gerade jedem, und nicht nur Repräsentanten die Möglichkeit einräumen, zu berücksichtigende Belange zur Kenntnis zu bringen.“ Die Aufgabe wird nach Auffassung der Verwaltung also vorrangig  darin bestehen, geeignete Formen der Beteiligung für alle interessierten Kinder und Jugendlichen zu finden. Allerdings sei diese Aufgabe äußerst anspruchsvoll. Ein Jugendgemeinderat könnte in dem Sinne unterstützend wirken, also durch Beschäftigung dieses Gremiums mit dem Thema eine Stellungnahme aus Sicht von Jugendlichen verbindlich angefordert werden könne. Dies sei jedoch weder zwingend noch ausreichend, so die Antwort des OB, die keine konkreten Vorschläge beinhaltet. 


Kreisel: Gräser sollen für guten Eindruck sorgen

Mühlacker. Wie können in den vegetationsarmen Jahreszeiten die Innenkreisel der Kreisverkehre einigermaßen ansehnlich gestaltet werden? Diese Frage stellte Stadtrat Günter Bächle (CDU) der Stadtverwaltung und bezog sich auf den Anblick, den die Kreisverkehre Osttangente/Lienzinger Straße und Lienzinger Straße/Ziegeleistraße/Vetterstraße derzeit bieten. In der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider steht, es seien extra Gräser ausgewählt worden, die auch in den Wintermonaten einen guten Eindruck machen. Insbesondere am Kreisverkehr bei der Einmündung der Vetterstraße sollen einzelne Pflanzen noch zurückgeschnitten werden, um eine optimale Wirkung zu erhalten. 

Straßenarbeiten in Lienzingen

Mühlacker-Lienzingen. Im Frühjahr 2014 sollen auf der Friedenstraße in Lienzingen in einem Teilbereich Belagsarbeiten vorgenommen und ein neuer Einlauf gesetzt werden, ein Schachtdeckel ist bereits höher gesetzt worden.  Das teilte die Stadtverwaltung auf eine Eingabe von Stadtrat Günter Bächle (CDU) mit. Die Belagsarbeiten werden von den Stadtwerken Mühlacker übernommen, der Rest von der Stadt. In Bereichen, in denen vor längerer Zeit wegen Kabelarbeiten die Fahrbahn hatte aufgegraben werden müssen, hat sich der Asphaltbelag etwas gesenkt, so dass sich Regenwasser sammelt, das vorbeifahrende Autos gegen die Gebäude spritzen lässt. 



Bereits in Gang sind die Tiefbauarbeiten entlang der Brühlstraße. Das abschnittsweise Vorgehen erfolge in Abstimmung mit den Stadtwerken Mühlacker, so die Stadtverwaltung. Drei Fünftel der Strecke seien fertig, der Rest werde voraussichtlich bis Ende Februar erledigt sein. Richtige Winterwochen führten natürlich zu Verlängerungen. Es werden durch die Stadtwerke die Stromkabeln in die Erde verlegt sowie die Straßenbeleuchtung  und der Gehweg mit der Abgrenzung zur Fahrbahn erneuert. Das Tiefbauamt sicherte zu, in diesem Zusammenhang auch schadhafte Stellen in der Brühlstraße reparieren zu lassen. 

Schnellere Orientierung an der Raithstraße

Mühlacker-Lienzingen. Die Stadt wird an der Stichstraße, die vom alten Teil der Raithstraße in Lienzingen abzweigt, ein ergänzendes Schild mit den entsprechenden Hausnummern auf die an der Stichstraße stehenden Gebäude anbringen, schreibt Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage von Stadtrat Günter Bächle (CDU). Es komme immer wieder zu Fehlfahrten, beklagten sich Anwohner, die sich an das Ratsmitglied gewandt hatten. 

„Pforzheimer Weg“: Ein neues Wohngebiet für Großglattbach

Mühlacker-Großglattbach. Mit der Entwicklung des geplanten Wohngebiets „Pforzheimer Weg“ im Stadtteil Großglattbach soll es nun vorangehen. Wie Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage der beiden CDU-Stadträte Günter Bächle und Michael Buck mitgeteilt hat, ist der Erschließungsvertrag „Pforzheimer Weg“ geklärt. Eine Informationsveranstaltung für die beteiligten Eigentümer werde am 13. Januar 2014  in Großglattbach stattfinden. Der Gemeinderat hatte sich im Herbst für die Firma PEG aus Mühlacker als Erschließungsträger entschieden. Bei einem Lokaltermin der CDU-Fraktion im vergangenen Jahr hatten mehrere junge Familien den dringenden Wunsch geäußert, dass das Gebiet bald verwirklicht wird. Sie wollten in Großglattbach bleiben. Falls aber weiterhin nichts gehe, müssten auch sie nach Wiernsheim ausweichen. Auch die CDU-Ratsfraktion sagte, ihr dauere dies alles auch zu lang. Inzwischen hat das Regierungspräsidium Karlsruhe im Herbst 2013 den Flächennutzungsplan genehmigt, in dem das Baugebiet  „Pforzheimer Weg“ ausgewiesen ist. 

Abschreckungsversuch oder normaler Vorgang?




Sprengungen gibt es im Steinbruch Enzberg

Mühlacker-Enzberg. Daten über die Sprengerschütterung im Steinbruch Enzberg sollten tagesaktuell ins Internet gestellt werden, um damit dem vorhandenen Informationsbedürfnis der Bürger gerecht zu werden. Diese Anregung von Kreisrat Günter Bächle (Mühlacker) wird auch vom Landratsamt unterstützt, wie Umweltdezernent Karl-Heinz Zeller dem CDU-Fraktionsmitglied mitgeteilt hat.





Das Umweltamt selbst habe schon im Sommer 2013 diesen Vorschlag an das Steinbruchunternehmen und den hier tätigen Sprengsachverständigen weitergegeben, so Zeller. „Dort wurde diese Idee  auch einigermaßen positiv aufgenommen. Unserer Kenntnis nach wird das Unternehmen 2014 die Daten ins Netz stellen.“



Hintergrund der Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion waren Beschwerden  in einer Versammlung der Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Steinbruchs (BI), dass der Enzkreis von der vierten Beschwerde an und der damit verbundenen Bitte, die Daten der gerade aktuellen Sprengungserschütterungen zu übermitteln, Gebühren erhebt. Die  BI und Bächle sehen darin den Versuch einer Abschreckung gegenüber Bürgern, die sich über Erschütterungen beschweren, die Kreisverwaltung stellt dies in ihrer Antwort an den Kreisrat als normalen Vorgang dar.  Einer der betroffenen Enzberger hat inzwischen einen Anwalt eingeschaltet, die Akte liegt inzwischen beim Regierungspräsidium Karlsruhe.



Es sei zutreffend, schreibt Zeller an Bächle, dass das Umweltamt im Falle eines Sprechers der Bürgerinitiative  für die Übermittlung von aktuellen

Sprengerschütterungswerten eine Gebühr in Höhe von 27 Euro erhoben habe. Diese Gebühr entspreche einem beim Umweltamt durch die Anfrage hervorgerufenen Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde. Der  Bürger habe sich innerhalb kurzer Zeit zuvor bereits dreimal unbegründet beim Landratsamt beschwert und dabei jedes Mal – außer der Reihe – um Übermittlung der aktuellen Sprengerschütterungswerte gebeten. Diese lägen bei der Behörde  jedoch nicht einfach nur "abrufbereit" vor, sondern müssten von ihr mit einigem Aufwand zunächst beschafft werden, so Zeller.



Bei der Beantwortung seiner dritten Beschwerde per E-Mail sei dieser Bürger darauf hingewiesen worden, dass „wir spätestens bei der nächsten Beschwerde beziehungsweise Datenübermittlung eine Gebühr erheben würden“. Dies sei auch in einem weiteren Fall geschehen.  „Der normale Modus ist es, dass wir – wie bei allen anderen Steinbrüchen im Enzkreis üblich – einmal für jedes Kalenderjahr im Januar / Februar des Folgejahres einen zusammenfassenden Spreng-Jahresbericht erhalten, der auch dann von jedermann kostenlos bei uns eingesehen werden kann“, so der Dezernent. Zulässige Grenzwerte - hier Anhaltswerte -  seien gerade im Fall des Steinbruchs Enzberg in den vergangenen Jahren noch in keinem einzigen Fall überschritten worden. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage der Begründetheit der Beschwerden dann eigentlich nicht mehr. Hintergrund für die vielen Beschwerden über Sprengerschütterungen ist laut Zeller ein Aufruf und eine genaue Anleitung auf der Internet-Seite der Bürgerinitiative, wie man sich bei der Wahrnehmung von Sprengerschütterungen beim Landratsamt beschweren sollte. Der Vorwurf, das Landratsamt wolle mit der Gebührenerhebung etwaige Anrufer und Beschwerdeführer „abschrecken“, sei keinesfalls gerechtfertigt. Man wolle nun die Entscheidung des Regierungspräsidiums abwarten.



Dieser Position hält der Kreisrat entgegen, das Landratsamt sei Genehmigungsbehörde für eine Steinbrucherweiterung. Wenn jemand das, wenn auch subjektive, Gefühl habe, eine gerade ausgeführte Sprengung sei zu heftig gewesen, müsse ihm die Möglichkeit der Beschwerde gelassen werden. Er unterstütze dabei das Landratsamt bei seiner Überwachungsaufgabe und dafür dürften nach den einschlägigen Vorschriften keine Gebühren verlangt werden.