Der holprige Weg zur Windkraft in der Region



Windmühlen - wieviel werden letztlich in der Region stehen? Foto: VKU/regentaucher.com

Mehrmals schon habe ich über die Schwierigkeiten des Regionalverbandes gebloggt, Windkraftstandorte auszuweisen. Denn Windkraft und Arten- bzw. Landschaftsschutzgebiete vertragen sich nicht. Der Konflikt ließ sich bisher nicht auflösen. Das hat nun Konsequenzen: Wegen Artenschutz und Schutzgebieten werden in der Region Nordschwarzwald 36.700 Hektar als Standorte ausgeschieden. Dabei handelt es sich ausgerechnet um jene Areale, über die der Wind am kräftigsten pfeift und die Ausbeute mit am höchsten wäre. Es bleiben 4250 Hektar mit 53 Suchräumen. Auch der 25 Hektar große Standort Lomersheim/Großglattbach ist weiterhin im Rennen. Nun folgt für alle 53 Suchräume eine Umweltprüfung, für die mindestens sechs Monate Zeit gebraucht wird. Dann wird man sehen, mit wieviel Standorten wir am Ende heimgehen. Sicherlich mit weniger als mit 53. Und mit diesem Rest geht der Regionalverband in die öffentliche Anhörung. Ob da weitere herausfallen?
Politische Zielvorstellungen und ambitionierte Prognosen der Landesregierung und Realität widersprechen sich. Leider. Und alles braucht viel mehr Zeit als gedacht. Zumal auch das Stimmungsbild durch die bisher eingeholten Stellungnahmen zu den Potenzialflächen (mindestens 20 Hektar große Flächen, bei denen der Wind mindestens 5,5 Meter pro Sekunde bläst) durchaus kontrovers ist, wie sich einer Vorlage des Regionalverbandes für den Planungsausschuss entnehmen lässt. Das Gremium tagte jetzt in Egenhausen im Kreis Calw. Das war zwar in einer landschaftlich herrlichen Kulisse, doch der Rest der möglichen Windkraft-Standorte war weniger herrlich und schon garnicht paradiesisch. Der Regionalverband stützt sich bei seiner Suche auf den Windenergieatlas des Landes Baden-Württemberg sowie auf dessen Empfehlungen zum Umgang mit Schutzgebieten und Abwägungskriterien. Wir pflegen also keine selbstgestrickten Lösungen. 
Bei der Umweltprüfung geht es um Eingriffe in die Landschaftsschutzgebiete und Naturparke sowie in Auerhuhnschutzgebiete und in Fauna-Flora-Habitat-Gebiete. Zudem sind mögliche Ausschlusswirkungen durch Zugkonzentrationskorridore von Vögeln oder Fledermäusen sowie auf Grund von Rast- und Überwinterungsgebieten von Zugvögeln von internationaler und nationaler Bedeutung aufzuarbeiten und zu bewerten. Parallel zur Umweltprüfung wird – soweit möglich – den städtebaulichen Aspekten und wirtschaftlichen Erwägungen, die als Ausschlusstatbestände seitens der Städte und Gemeinden bezüglich einzelner Standorte genannt wurden, nachgegangen und auf ihre Relevanz geprüft. Reine kommunalpolitische Erwägungen, die seitens einzelner Kommunen gegen die Ausweisung von Standorten vorgebracht wurden, können allein aus rechtlichen Erwägungen nicht ausschlaggebend sein, heißt es eindeutig in der Sitzungsvorlage für den Planungsausschuss, der dem Verfahren einmütig zugestimmt hat.
Ein holpriger Weg, den wir beschreiten. Offenbar so schwierig wie die ganze Energiewende. Der ganze Prozess ist langwierig. Die Apostel der Schnelligkeit, die behaupten, alles könne doch reibungslos vonstatten gehen, sollten sich zurücknehmen.


Hier die Liste der 53 Standorte zum Herunterladen: 042_B_TRP_Wind_Anlage1Stellungnahmen.pdf


Und hier die Kriterien  zur Windkraft: 121101KriterienWind.pdf