Infotafeln zuerst für Frauenkirche und Peterskirche

Mühlacker-Lienzingen. Vorschläge zur Gestaltung der Informationstafeln zu einem historischen Rundgang in Lienzingen liegen vor. Ein Angebot über die endgültigen Kosten wird bis Mitte Juni erwartet, schreibt Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage von Stadtrat Günter Bächle (CDU). Da sich die Verhandlungen mit den jeweiligen Gebäudeeigentümern noch einige Zeit hinziehen könnten, sollen die Tafeln für die Frauenkirche und die Peterskirche vorab in Auftrag gegeben werden.  Die Verwaltung ist bestrebt, diese beiden Tafeln bis zum „Tag des offenen Denkmals“ am 9. September 2012 anbringen zu lassen. Bächle hatte angeregt, nicht so lange zu warten, bis der historische Rundgang durch den Ortskern realisiert wird, sondern vorab dem Wunsch von Bürgern zu entsprechen, vor der Frauenkirche eine kleine Infotafel mit den wesentlichen baugeschichtlichen Daten zu montieren. Immer wieder würden Besucher auch der Konzerte in der Frauenkirche fragen, ob es eine solche Informationstafel gibt. Schließlich sei die Frauenkirche als ehemalige Wallfahrtskirche des Klosters Maulbronn ein Kleinod.

Vom papierlosen Büro bis zur Stadt-App



Beispiel Wernigerode

Digitale Zukunft: Vom papierlosen Büro bis zur Stadt-App - nachstehend einige Punkte aus einer Veröffentlichung über die Fachmesse Public IT in der Messe Stuttgart, die auch für Mühlacker einige Anregungen gebracht hat. Was ist möglich, was ist sinnvoll, was kann umgesetzt werden? Ein Thema für unsere Verwaltung und die Kommunikation auch der Kommunalpolitik mit den Bürgern. Hier die Pressemitteilung der Veranstalter:

Neue Reichweiten und Rollen für Verwaltungsmitarbeiter durch Social Media

Viele Städte und Gemeinden nutzen heutzutage Social Media wie Facebook, Twitter oder auch eigene Internet-Plattformen, um mit Bürgern und Touristen zu kommunizieren. Rund 300 Städte und Gemeinden seien in Facebook aktiv, bestätigte Franz-Reinhard Habbel vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Gerade die kleineren Gemeinden seien in diesem Bereich oft Vorreiter. Aber man dürfe den Blick nicht nur auf die Gemeinden richten, sondern auch und vor allem auf die Bürger. „Facebook ist in erster Linie nicht dafür da, zu informieren, sondern um einen Dialog zu führen! Und auf diesen muss man sich einlassen“, beschrieb Habbel die Verständigungsform über Social Media. Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, der sich bereits 2007 auf die rechtlichen Implikationen von Facebook und Co. spezialisiert hat, unterstrich die Rolle der Mitarbeiter: Diese hätten eine neue Verantwortung, da ihr Handeln in Sozialen Netzwerken über eine ganz andere Reichweite verfüge. Dies müsse man ihnen bewusst machen; Aufklärung, Leitplanken und Regeln seien deshalb essentiell.  Übrigens: Unser Nachbar Vaihingen macht es bei Facecook vor.

Open Data: Daten für jedermann

Vom digitalen Dokument zur offen zugänglichen Datenplattform: Welche Chancen und Barrieren offene Verwaltungsdaten bieten, präsentierte Jens Klessmann, Mitarbeiter am Kompetenzzentrum Electronic Government beim Fraunhofer-Institut FOKUS. Beim Ansatz „Open Government Data“ gehe es darum, Datenschätze der Verwaltungen zu öffnen, in maschinenlesbarer Form bereitzustellen und für Dritte verfügbar zu machen. Unternehmen könnten diese Rohdaten in der Entwicklung eigener Softwareanwendungen einsetzen, die dann von den Bürgern genutzt werden könnten –  ein Wertschöpfungsnetzwerk aus Verwaltung, Unternehmen und Bürgern entstehe.

Vorreiter zu diesem Thema sei in Deutschland die Stadt Berlin, dort sei bereits vor zwei Jahren der Open Data Prozess angestoßen worden. Eine Umfrage, welche Daten zivilgesellschaftliche Akteure benötigten, ergab, dass ein besonders hohes Interesse an Daten zur Stadtplanung, zu Verwaltung und zur Umwelt bestehe. Zudem wurde ein App-Wettbewerb ausgeschrieben, der hohes Interesse hervorrief. Wichtig sei ein politisches Bekenntnis und ein Paradigmenwechsel hin zu offenen Daten, so Klessmann. Dann könnten Unternehmen Daten für die Bürger auf eine Weise aufbereiten und nutzbar machen, wie Kommunen es selbst nicht leisten könnten.

Mit Geo-Daten und Apps zusammen Städte planen

Viele neue Möglichkeiten für die Nutzung solcher Daten durch Bürger, aber auch für die Stadtplanung stellte Dr.-Ing Peter Zeile vor. Der Wissenschaftliche Mitarbeiter im Fachgebiet CPE an der TU Kaiserslautern beschäftigte sich in seinem Vortrag mit den Nutzungsmöglichkeiten von Geo-Daten für unterschiedliche Apps sowie den Chancen mobiler Datenerfassung für die Stadtplanung.

Über die App des deutschen Projektes Wheelmap.org etwa könne jedermann rollstuhlgerechte Orte – dazu zählen auch Zugänge zu Haltestellen im ÖPNV, Verwaltungsgebäude, Cafés oder Geschäfte – im virtuellen Stadtplan seiner Stadt eintragen. So könnten sich Rollstuhlfahrer vorab ein Bild von einer Stadt und ihren Einrichtungen machen und ihre Routen besser planen. Planer erhielten zudem Anregungen für Verbesserungen bei der Zugänglichkeit. Ideen und Visionen für die Weiterentwicklung ihrer Stadt könnten Bürger der Hansestadt Hamburg in der Community Nexthamburg in einen virtuellen Stadtplan eintragen und miteinander diskutieren. Ziel des Projektes sei es zu helfen, dass vielversprechende Lösungen der Bürger ihren Weg in die Umsetzung finden.

Stadt-App: Mobile Informationssysteme im Einsatz

„Immer mehr Kommunen bieten Dienstleistungen im Internet an, gleichzeitig steigt die Nachfrage nach ortsunabhängig verfügbaren Informationen“, erklärte Benjamin Strozinsky von der brain-SCC GmbH. Er stellte die Möglichkeiten der Stadt-Apps von Halberstadt und Wernigerode vor, die sowohl Informationen für Bürger und Touristen als auch für Investoren bereithalten. Die Städte nutzten die Apps etwa, um Sehenswürdigkeiten zu präsentieren, auf Veranstaltungen hinzuweisen sowie Übernachtungsmöglichkeiten und gastronomische Angebote zu präsentieren. Zudem gebe es Funktionalitäten eines virtuellen Rathauses, Bürger könnten hier etwa Terminanfragen im Bürgerbüro stellen und Adressen sowie Öffnungszeiten unterschiedlicher Behörden erfahren. Darüber hinaus könnten Investoren Hinweise zu Gewerbemöglichkeiten, -gebieten, Fördermöglichkeiten sowie ein Firmenverzeichnis abrufen.




(Quelle: Nachbericht zur Fachmesse Public IT 2012. www.messe.org)

Langzeitarbeitslose: Fast jede zweite Stelle nur zeitlich befristet

Enzkreis. Schätzungsweise 40 Prozent der Langzeitarbeitslosen im Enzkreis können nur in Zeitarbeit vermittelt werden, räumt die Kreisverwaltung auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Günter Bächle (Mühlacker) ein. Bei der Zusammensetzung der Leistungsempfänger sei nur dies möglich, allerdings würden generell „normale“ Arbeitsstellen bevorzugt. Die Zuständigkeit für Sozialgesetzbuch II (SGB II), landläufig Hartz IV genannt, ging zum 1. Januar 2012 voll auf den Landkreis über.

In seiner Anfrage ging es dem CDU-Fraktionsvorsitzenden vor allem um die Überprüfung von Kritik von Langzeitarbeitslosen, wonach sich durch den Wechsel der Zuständigkeit nichts verbessert habe. In der Antwort von Landrat Karl Röckinger heißt es, SGB-II-Empfänger, die über 50 Jahre alt sind, werden – wie auch die unter 50Jährigen – nach aller Möglichkeit in sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen vermittelt. Dies sei schon deshalb erforderlich, weil ansonsten die Zielvorhaben des Projekts 50 plus, an dem der Enzkreis teil nimmt, nicht erreicht werden könnten. Minijobs seien nur für Personen sinnvoll, für die keine Vollzeit-Jobs zur Verfügung stehen. "Sie können damit ihren Bedarf zum Teil decken und ihre Arbeitsfähigkeit zumindest in eingeschränktem Rahmen erhalten“, so der Landrat.

Das Jobcenter auf Jobsuche: Überprüft würden Internet, Zeitungen und die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit auf offene Stellen. Wenn irgend möglich und sinnvoll, würden die Bezieher von Arbeitslosengeld II aufgefordert, sich dort zu bewerben. Zudem sei auch der Arbeitgeberservice des Jobcenters aktiv, um bei Firmen im Enzkreis zusätzliche Stellen zu akquirieren.

Allerdings räumt die Kreisverwaltung ein, dass es Arbeitssuchende gibt, die bisher noch kein Angebot vom Jobcenter erhalten haben. Begründet wird dies mit einer Änderung der Zuständigkeiten für die Fälle. Deshalb seien nur wenige Langzeitarbeitslosen der zirka 2300 Bedarfsgemeinschaften noch beim selben Fallmanager wie bisher. Die Fallmanager seien seit Anfang des Jahres dabei, ihre neuen Kunden kennen zu lernen. Dies dauere am Anfang einige Zeit und münde auch nicht immer gleich in Beschäftigungsangebote. In vielen Fällen sei es nötig, zuvor mit flankierenden Hilfen zu operieren, zum Beispiel Schuldnerberatung oder Suchtberatung. Röckinger: „Wir gehen davon aus, dass alle Fallmanager ihre Kunden bis zu den Sommerferien kennengelernt haben.“

Leistungskürzungen würden verhängt, die sich bei Wiederholungen stufenweise erhöhen, wenn ein Hartz-IV-Empfänger seine Pflichten verletze: zum Beispiel die Weigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheiten anzunehmen. Allerdings werde dann nicht gekürzt, wenn für das Verhalten „rechtfertigende Gründe vorliegen“. Das Jobcenter setze, so der Landrat weiter, bei Langzeitarbeitslosen in erster Linie auf Überzeugung. Nur wenn sich ein Antragsteller nicht kooperativ zeige und nicht bereit sei, mit dem Jobcenter in der erforderlichen Weise zusammenzuarbeiten, werde geprüft, ob Sanktionen darauf die richtige Antwort sind. Ziel bleibe, zu einer vernünftigen Zusammenarbeit zu gelangen. In diesem Zusammenhang verweist der Landrat auf die Fortbildung von Mitarbeitern des Jobcenters, unter anderem durch einen Hochschulprofessor mit profundem Wissen im Bereich des Fallmanagements.

Röckinger sagt zu, Kritik von Betroffenen, die auch in sozialen Netzwerken geäußert werden, ernst zu nehmen und den Inhalt zu überprüfen. Darin war dem Jobcenter, so Bächle, in seiner Anfrage vorgeworfen worden, über 50-Jährigen nur noch Minijobs oder zeitlich befristete Stellen anzubieten, die keine nachhaltigen Auswirkungen auf die Rentenkassen haben und deshalb Altersarmut vorprogrammiert sei.

Der Landrat sieht deutliche Vorteile für Arbeitslosengeld-II-Empfänger durch den Übergang der Zuständigkeit auf den Landkreis. Sie hätten nur noch einen Ansprechpartner, bisher teilten sich Landratsamt und Arbeitsagentur die Aufgabe.