Ziegelhäule: Landratsamt wird nicht tätig

Update zur Zukunft des bisherigen Erddeponiegeländes im Ziegelhäule in Lienzingen: Aus Sicht des Landratsamtes Enzkreis als untere Naturschutzbehörde gibt es weder einen neuen Sachstand noch eine veränderte rechtliche Beurteilung gegenüber dem Inhalt der Mail der Kreisverwaltung an mich vom 11. Januar 2012. Das schrieb mir heute Wolfgang Herz, Erster Landesbeamter, zuständiger Dezernent und stellvertretender Landrat des Enzkreises. In dem vom Landratsamt initiierten Termin im Januar wurde die bekannte Kompromisslösung skizziert. "Deren Umsetzung oder noch weiter gehende Überlegungen des privaten Naturschutzes, die ihre naturschutzfachliche Berechtigung haben mögen, setzen voraus, dass alle Beteiligte dies auch wollen. Ich entnehme der Medienberichterstattung, dass dies nicht der Fall ist. Damit dürfte es bei der Umsetzung des bestandskräftigen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans bleiben. Soweit Vertreter des privaten Naturschutzes eine andere Rechtsauffassung vertreten, bleibt ihnen unbenommen, diese weiter zu verfolgen. Das LRA Enzkreis sieht keine Veranlassung, in der Angelegenheit tätig zu werden." 

Meine Frage an Herz hatte gelautet, nachdem sich diese bei der Besichtigung durch den Gemeinderatsaussschuss für Umwelt und Technik stellte: Kann der Deutsche Sandlaufkäfer die längst genehmigte Rekultivierung des inzwischen weitgehend abgebauten Erdzwischenlagers der früheren Baustoffwerke Mühlacker aushebeln? Verhindert die auf der Roten Liste 1 stehende Spezies die Umsetzung der bei der Genehmigung der Erdzwischendeponie 1984 erteilten Auflage, die Fläche im Lienzinger Ziegelhäule wieder im ursprünglichen Zustand der Landwirtschaft zurückzugeben? 

Nach der Antwort aus dem Landratsamt heißt die Antwort nun: Wohl nicht. Bis jemand eine andere Rechtsauffassung erfolgreich vertritt. Oder einfach Fakten geschaffen worden sind.