Jetzt sind wir voll in die Argumentationsfalle getappt



Derzeit wird die Kläranlage Lomersheim erweitert und umgebaut. Die Kosten fließen in die Abwassergebühren ein

Irgendwie hatte ich auch nicht mehr daran gedacht, an diese Niederschlagswassergebühr (schönes Wort!). Doch dann kam vorige Woche ein Brief der Stadtverwaltung Mühlacker. Ich vermutete einen Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens (obwohl dies eigentlich nicht sein konnte), doch er war es: der Bescheid über die Niederschlagswassergebühr. Gleich für zwei Jahre. Inzwischen überwies ich wunschgemäß für 2010 und 2011 zusammen 120 Euro und 50 Cent. Die Niederschlagswassergebühr ist derzeit wohl das heftigst diskutierte Thema in der Stadt. Immer wird man als Stadtrat angesprochen, bekommt man den Ärger der Menschen zu hören. Verständnis habe ich: Da rechnen vor Wochen die Stadtwerke die Abwassergebühr (Maßstab: Frischwasser) ab, nun kommt die Stadtverwaltung mit der Niederschlagswassergebühr (hätte man besser zusammengefasst). Dieses Splitting hat es noch nie gegeben. Und deshalb ist das zunächst ein psychologisches Problem. Denn bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr hieß es, unterm Strich werde der Betrag fürs Abwasser bei großen versiegelten Flächen höher, bei weniger geringer ausfallen. Die alte Summe würde also nur gesplittet. Doch unterm Strich wird nun alles für alle teurer. Das ist das Problem. Schlechter hätte diese Umstellung nicht laufen können. Losgetreten (erzwungen) hat diese Umstellung der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Dabei ist alles erklärbar (was den Ärger aber nicht minimiert). Weil die Stadt Mühlacker ihre Abwassergebühren nicht schon früher erhöht hat, obwohl ein Defizit entstanden war, kommt es nun doppelt so heftig. Hier rächt es sich, dass die Stadtverwaltung die neue Kalkulation zu lange vor sich hergeschoben hat. Jetzt sind wir voll in die Argumentationsfalle getappt.

Fakten, Fakten, Fakten: Im Dezember 2011 wurde im Rahmen der Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr von der Stadtkämmerei auch insgesamt die Gebührenkalkulation überarbeitet und aktualisiert. Dabei zeigte sich, dass die Gebühreneinnahmen im Abwasserbereich seit mehreren Jahren den kontinuierlich steigenden Aufwand (vor allem bei Energie, Reststoffentsorgung, Personal und Betriebsstoffen) bei gleichzeitig jährlich geringer werdenden Wassermengen nicht mehr abdecken können. Dieses Defizit ist völlig unabhängig von der neu eingeführten Gebührenaufteilung eingetreten. Auch um bereits aufgelaufene Verluste der Vorjahre nach den Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg abzudecken, mussten daher die Abwassergebühren insgesamt in zwei Schritten erhöht werden.

Insgesamt mussten bei angesetzten 1,15 Mio. m³ Abwassermenge schrittweise von 2009 auf 2012 die Gebühreneinnahmen von 2.242.500 Euro auf 3.097.500 Euro pro Jahr (das sind ca. 38,1%) angehoben werden. Die neuen Gebührensätze belaufen sich wie folgt: Schmutzwassergebühr bis 31.12.2011: 1,95 €/m³ (wie zuvor), ab 01.01.2012: 2,15 €/m³, Niederschlagswassergebühr, rückwirkend ab 01.01.2010: 0,25 €/m²

Diese Gebührensätze liegen im Landesvergleich mit vergleichbaren Städten nach wie vor im unteren, also für die Kunden vorteilhaften, Bereich.

Um die gleichen Gebühreneinnahmen ohne Niederschlagswassergebühr zu erzielen hätte die Schmutzwassergebühr für die Jahre 2010 und 2011 bereits von 1,95 €/m³ auf 2,49 €/m³, und dann in einem weiteren Schritt zum 01.01.2012 auf 2,69 €/m³, also auch um ca. 38 %, erhöht werden müssen.

Der freundliche und kompetente Herr Schellinger vom Tiefbauamt der Stadtverwaltung hat eine Vergleichsrechnung für mich erstellt. Basis: 173 Kubikmeter Jahresverbrauch 2010 und 241,90 Quadratmeter anrechenbare Fläche für das Niederschlagswasser. Die Gebühr nach den alten Sätzen ("vorher") hätte 337,35 Euro betragen. Ab 2010/11 für Schmutzwasser 337,35 Euro und für Niederschlagswasser 60,48 Euro, zusammen also 397,83 Euro. Für 2012 werden nach dem gesplitteten und erhöhten Tarif fällig: Schmutzwasser 371,95 Euro und Niederschlagswasser 60,48 Euro, zusammen also 432,43 Euro. Wäre die gesplittete Gebühr nicht eingeführt und nur der alte einheitliche Tarif nach dem Frischwasser als Maßstab angewandt worden, wären als Folge des Defizitsausgleichs 465 Euro und 37 Cent fällig geworden. "Infolge der allgemeinen Gebührenerhöhungen werden alle Abwasserkunden deutlich höhere Abwassergebühren bezahlen müssen. An Ihren konkreten Beispielen zeigt sich allerdings, dass Sie ohne Einführung der gesplitteten Abwassergebühr insgesamt noch höhere Gebühren hätten bezahlen müssen als nun mit der gesplitteten Gebühr ab 2012."

Also: Teurer wäre es auf jeden Fall geworden. Aber jeder Fall sieht anders aus. Ich weiß es. Aber die Kosten müssen wir abdecken, das Gesetz verbietet Gewinne. Es ist also nicht so, dass jetzt zwecks anderer Projekte "zugelangt" wird beim Abwasser. Die Kosten steigen weiter: Derzeit wird die Kläranlage in Lomersheim für deutlich mehr als fünf Millionen Euro erweitert als Beitrag zu einem verstärkten Umweltschutz. Dadurch lassen sich auf der anderen Seite Kosten einsparen (Energie, Abwasserabgabe). Aber selbst bezahlen wird sich das Projekt trotzdem nicht. 
Alles ein schwacher Trost für einen unerwarteten Gebührenbescheid. Aber erläutern wollte ich dies dann doch. 120 Einsprüche gegen den Bescheid zu den Niederschlagswassergebühren soll es schon geben. Herr Schellinger wird zusätzlich gefordert.     "Jetzt sind wir voll in die Argumentationsfalle getappt" vollständig lesen

Ran an den Fördertopf für Sportstätten

Das Land fördert im Jahr 2012 insgesamt 83 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen in Höhe von 14,2 Millionen Euro. Zuschüsse gibt es für Neubau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie von Sportfreianlagen (Sportplätze, Leichtathletikanlagen). Die Zuschüsse werden vorrangig für vielseitig nutzbare Hallen und Anlagen bewilligt, die sowohl dem Sportunterricht als auch dem Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen. Der Landeszuschuss beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. In der diesjährigen Förderrunde konnte mehr als die Hälfte der 150 beantragten Vorhaben berücksichtigt werden. Für eine neue Dreifeld-Sporthalle bekommen die Städte Pforzheim und Rheinmünster jeweils 730.000 Euro. Anträge können entweder die Kommune oder Vereine stellen, nicht aber Privatpersonen. Was ich mich frage: Weshalb war die Bezuschussung bis vor einiger Zeit nie ein Thema bei der Stadtverwaltung? Wir führen Diskussionen so, als könnten wir auf die Landesgelder verzichten. Die Zuschüsse aus Stuttgart entlasten nicht nur die Finanzierung, sondern erspart Zins und Tilgung, senken also Folgekosten. Also, ran an den Fördertopf für Sportstätten.

Ziegelhäule: Landratsamt wird nicht tätig

Update zur Zukunft des bisherigen Erddeponiegeländes im Ziegelhäule in Lienzingen: Aus Sicht des Landratsamtes Enzkreis als untere Naturschutzbehörde gibt es weder einen neuen Sachstand noch eine veränderte rechtliche Beurteilung gegenüber dem Inhalt der Mail der Kreisverwaltung an mich vom 11. Januar 2012. Das schrieb mir heute Wolfgang Herz, Erster Landesbeamter, zuständiger Dezernent und stellvertretender Landrat des Enzkreises. In dem vom Landratsamt initiierten Termin im Januar wurde die bekannte Kompromisslösung skizziert. "Deren Umsetzung oder noch weiter gehende Überlegungen des privaten Naturschutzes, die ihre naturschutzfachliche Berechtigung haben mögen, setzen voraus, dass alle Beteiligte dies auch wollen. Ich entnehme der Medienberichterstattung, dass dies nicht der Fall ist. Damit dürfte es bei der Umsetzung des bestandskräftigen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans bleiben. Soweit Vertreter des privaten Naturschutzes eine andere Rechtsauffassung vertreten, bleibt ihnen unbenommen, diese weiter zu verfolgen. Das LRA Enzkreis sieht keine Veranlassung, in der Angelegenheit tätig zu werden." 

Meine Frage an Herz hatte gelautet, nachdem sich diese bei der Besichtigung durch den Gemeinderatsaussschuss für Umwelt und Technik stellte: Kann der Deutsche Sandlaufkäfer die längst genehmigte Rekultivierung des inzwischen weitgehend abgebauten Erdzwischenlagers der früheren Baustoffwerke Mühlacker aushebeln? Verhindert die auf der Roten Liste 1 stehende Spezies die Umsetzung der bei der Genehmigung der Erdzwischendeponie 1984 erteilten Auflage, die Fläche im Lienzinger Ziegelhäule wieder im ursprünglichen Zustand der Landwirtschaft zurückzugeben? 

Nach der Antwort aus dem Landratsamt heißt die Antwort nun: Wohl nicht. Bis jemand eine andere Rechtsauffassung erfolgreich vertritt. Oder einfach Fakten geschaffen worden sind. 

Der Zeitdruck und die Entdeckung der Langsamkeit



Das Gartenschaugelände beidseits der Enz.

Logik gehört nicht zu den Stärken der grün-roten Landesregierung. Das zeigt die Antwort gleich dreier Minister (Bonde, Schmid und Untersteller) auf eine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Hans-Ulrich Rülke. Hintergrund ist, dass das Land die von der Stadt Mühlacker beantragte Aufnahme eines Sanierungsgebiets "Kernstadt II" ins Landessanierungsprogramm für 2012 abgelehnt hat. Und dies, obwohl darin flankierende Maßnahmen für die Gartenschau 2015 vorgesehen sind. Das Nein aus Stuttgart hatte jüngst zur Debatte im Gemeinderat geführt, ob wir dann doch lieber die Gartenschau zurückgeben sollten. Bonde (Grüne) schreibt, Mühlacker habe sich verpflichtet, das Grünprojekt - kleine Gartenschau - 2012 durchzuführen. Dabei müsste der Minister wissen, dass die Vorbereitungen unter hohem Zeitdruck geschehen. Gleichzeitig fordert er von der Stadt, vor einem neuen Antrag fürs Sanierungsprogramm ein integriertes Gesamtkonzept zu erstellen, aus der die Maßnahmen zur Beseitigung der städtebaulichen Defizite erkennbar seien. Logisch? Nein! Dieses Gesamtkonzept gibt es bereits und wurde 2010/11 zu Zeiten der alten Landesregierung vom Regierungspräsidium Karlsruhe akzeptiert - mit einer ganz konkreten Liste der Maßnahmen (Dammweg, Waldenserstraße, Gehwege an der Enzstraße, Parkplatz bei der Enzstraße, Jugendhaus). Das Wort der alten Regierung gilt für die neue nicht mehr. Auf was können wir uns dann verlassen?

Jetzt ist der neuen Landesregierung das Gebiet mit einer Fläche von 21 Hektar plötzlich viel zu groß. Doch die ersten flankierenden Maßnahmen für die Gartenschau stehen unmittelbar bevor; wenn das Land nicht doch eine Aufnahme ins Sanierungsprogramm bewilligt, bezahlen wir diese selbst. Bonde weiß, dass wir keinen zeitlichen Spielraum mehr haben - trotzdem schafft er einen zusätzlichen Zeitdruck. Tut so, als hätten wir Zeit im Übermaß. Die Entdeckung der Langsamkeit.  Kalkül? Die unfeine Art, sich flankierender Hilfen zu entziehen? Aber Bonde ist gar nicht für die Sanierungsprogramme zuständig, sondern sein Kollege Schmid (SPD).  Aber mit diesem sei die Antwort auf die Rülke-Anfrage abgestimmt worden, heißt es. 

Die Kommunen, welche die vergangenen fünf Gartenschauen und Grünprojekte ausgerichtet haben, hatten im Durchschnitt jeweils fast 7 Millionen Euro an Fördermitteln für flankierende, städtebauliche Maßnahmen erhalten, so Rülke (Nagold 8,8 Mio., Horb 5,7 Mio., Villingen-Schwenningen 8,9 Mio., Rechberghausen 4,9 Mio. und Bad Rappenau 5,9 Mio. Euro). Kehl habe flankierend zur Gartenschau im Jahr 2004 sogar Sanierungsmittel in Höhe von fast 10 Millionen Euro erhalten, sagte der FDP-Abgeordnete. Es sei daher überhaupt nicht einzusehen, dass Mühlacker nun „aus den grün-roten Ministerien von oben herab angewiesen werde, seinen Antrag auf ein Minimum zusammenzustreichen“, meinte Rülke zurecht. Übrigens: Mühlacker wollte zwei Millionen Euro aus dem Sanierungsprogramm, zusätzlich zu den zwei Millionen Euro des Landes, die für das Grünprojekt in Mühlacker fest zugesagt hatte. Um den Bewilligungsbescheid für die kleine Gartenschau zu übergeben und sich vor der Presse richtig in Szene zu setzen, reiste Bonde extra nach Mühlacker. Als es nun kritisch wurde, ward er nicht mehr gesehen.

So sind sie eben, die neuen Herren im Land. Zusagen der alten Landesregierung werden einfach gekappt, Kommunen im Regen stehen gelassen und ansonsten wird die eigene Klientel bedient (80 Millionen Euro für einen Nationalpark Nordschwarzwald - auf Kosten anderer Förderprogramme?). Für was wird Mühlacker bestraft?

Jetzt versucht die Stadtverwaltung, zu retten, was zu retten ist. Weitere Gespräche laufen. Mal schauen, wie minimal das Minimalprogramm wird.  

Blockieren Sandlaufkäfer & Co. die Rekultivierung?



Noch ist das gesamte Gelände eingezäunt.


Kann der Deutsche Sandlaufkäfer die längst genehmigte Rekultivierung des inzwischen weitgehend abgebauten Erdzwischenlagers der früheren Baustoffwerke Mühlacker aushebeln? Verhindert die auf der Roten Liste 1 stehende Spezies die Umsetzung der bei der Genehmigung der Erdzwischendeponie 1984 erteilten Auflage, die Fläche im Lienzinger Ziegelhäule wieder im ursprünglichen Zustand der Landwirtschaft zurückzugeben? Das ist die zentrale Frage, die derzeit die Ämter - zuvörderst das Landratsamt Enzkreis als Naturschutzbehörde - und den Gemeinderat von Mühlacker beschäftigt. Ausgelöst wurde dies durch eine Eingabe des BUND-Ortsverbandes Mühlacker, nach dessen Angaben weitere Rote-Liste-Arten auf dem viereinhalb Hektar großen Gelände vorhanden sind wie zum Beispiel die südliche Binsenjungfer und der kleine Feuerfalter. Angeführt werden noch andere Tierarten aus der Richtlinie Flora, Fauna, Habitat (FFH) der Europäischen Union, für die das Areal Fortpflanzungsstätte und Lebensraum sei wie Springfrösche, Gelbbauchunke und spanische Flagge


Über diese Einwände kann nicht mit einer Handbewegung hinweggegangen werden. Sie zeigen aber auch, wie Auflagen für eine Genehmigung plötzlich an Wert verlieren. Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hatte sich am 10. Mai 1983, der Gemeinderat eine Woche später mit dem Antrag der Baustoffwerke beschäftigt, das beim Bau der Schnellbahn zwischen Mannheim und Stuttgart im Bereich Illingen/Schützingen anfallende und für die Ziegelherstellung brauchbare Material unter anderem im Ziegelhäule auf Markung Lienzingen, rechts der Landesstraße nach Mühlacker, zwischenlagern zu lassen. Ich hatte am 17. Mai 1983 beantragt, zusammen mit den Baustoffwerken nach einem alternativen Standort zu suchen, damit die landwirtschaftliche Bewirtschaftsfläche der Lienzinger Landwirte nicht geschmälert wird. Mein Antrag war mit 11 Ja- bei 19 Nein-Stimmen abgelehnt worden. Den Ausschlag gaben die Interessen der Baustoffwerke (inzwischen Firma Wienerberger). Eine Woche zuvor erging es einem anderen Antrag von mir genauso: Bürgerversammlungen in Lienzingen und Heidenwäldle fanden keine Mehrheit, sie waren nicht erwünscht.


Der tonreiche Mergel als Rohstoffvorrrat für die Baustoffwerke zur Sicherung des Standorts Mühlacker: Zwischen der ersten und der zweiten Beratung im Mai 1983 waren die Auflagen verschärft worden, um die Zustimmung einer Mehrheit des Gemeinderats zu erreichen. In Punkt fünf der Auflagen hieß es nun: "Nach Beseitigung der Halde ist das vorhandene Gelände zu rekultivieren; das heißt der Humusauftrag muss wieder erfolgen und das Gebiet sollte zur landwirtschaftlichen Nutzung freigegeben werden." Dieser Punkt floss dann so in die Genehmigung durchs Landratsamt ein. Bei meiner Gegenstimme und bei acht Enthaltungen passierte der Antrag der Baustoffwerke den Gemeinderat. Die Revanche kam: Im OB-Wahlkampf 2001 hieß es im gegnerischen Lager, mein Abstimmungsverhalten sei gegen lokale Wirtschaftsinteressen gerichtet gewesen, obwohl nur ein anderer Standort gewünscht war.
Soweit zur formalen Seite. Was taugen solche Auflagen, wenn sich eine Landschaft so verändert, dass plötzlich Rote-Liste-Arten auftauchen? Inzwischen soll der Erdwall zur Landesstraße hin genauso erhalten werden wie eine Vernässungszone auf einer Teilfläche im südwestlichen Bereich. Die Fläche dazwischen würde wieder an die Landwirtschaft zurückfallen, die auch einen Bedarf dafür sieht. Doch der BUND will das gesamte Areal für den Naturschutz sichern, verweist auf eventuelle Landeszuschüsse und die Möglichkeit, Punkte fürs Öko-Konto der Stadt zu verbuchen, die dann bei Engriffen in die Landschaft durch die Stadt an anderer Stelle eingesetzt werden könnten.


Der Gemeinderat ist momentan eher in der Zuschauerrolle, nachdem der BUND eine Umweltschadensmeldung beim Regierungspräsidium Freiburg eingereicht hat und von einem Fachanwalt die eingangs gestellt Frage beantworten lassen will. Ich nehme die Argumente der Naturschützer ernst. Was mich aber dabei beschäftigt ist, wie sehr sich Bürger künftig auf gegebenene Zusagen und Auflagen verlassen können, wenn plötzlich der Deutsche Sandlaufkäfer oder anderes Getier herum krabbelt. Das müssen wir bei künftigen Entscheidungen immer im Hintergrund haben.
Apropos Landwirtschaft: Manche Stadträte und die Verwaltung liebäugeln mit einem Gewerbegebiet in der Hart (mit einer Option Ziegelhäule, wie bei einer früheren Planung?) und damit auf der anderen Seite der Landesstraße. Aber auch dort gibt es landwirtschaftliche Flächen. Weshalb sind diese kommunalpolitisch von geringerem Gewicht, wenn ein Gewerbegebiet entstehen soll, als jene, auf die derzeit die Naturschützer ihr Augenmerk geworfen haben? "Die Landwirtschaft braucht die Fläche", sagte ein Ratskollege bei der Besichtigung der abgeräumten Erdzwischendeponie kürzlich. Dann bitte konsequent.

Hier ein Blick vor und hinter den grünen Saum des bisherigen Zwischenlagers: _blankApropos Landwirtschaft: Manche Stadträte und die Verwaltung liebäugeln mit einem Gewerbegebiet in der Hart (mit einer Option Ziegelhäule, wie bei einer früheren Planung?) und damit auf der anderen Seite der Landesstraße. Aber auch dort gibt es landwirtschaftliche Flächen. Weshalb sind diese kommunalpolitisch von geringerem Gewicht, wenn ein Gewerbegebiet entstehen soll, als jene, auf die derzeit die Naturschützer ihr Augenmerk geworfen haben? "Blockieren Sandlaufkäfer & Co. die Rekultivierung?" vollständig lesen

Städtetag reagiert: Nur Rechtsauskunft erbeten

Norbert Brugger, Dezernent beim Städtetag Baden-Württemberg und ehemaliger Gemeinderat, will die Vorwürfe von abgeordnetenwatch.de nicht auf seinem Verband sitzenlassen. Der Städtetag habe keine Anzeige beim Hamburger Datenschutzbeauftragten erstattet, sondern eine Rechtsauskunft erbeten. Das Thema: Verwendung personenbezogener Daten von Gemeinderäten auf dieser Internet-Pkattform. Er zitiert auch Anmerkungen des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg. Hier seine Positionen zum Nachlesen:


P158.pdf


P158Anlage1.pdf


P158Anlage2.pdf


P158Anlage3.pdf


Aber ein Ratsmandat ist eben eine öffentliche Angelegenheit. Schon mit der Kandidatur ist dies klar - denn auch personenbezogene Daten stehen schon im Wahlprospekt oder in der amtlichen Bekanntmachung über die eingereichten Listen. Also: Tiefer hängen, lieber Städtetag und die Chance des einzelnen Ratsmitglieds sehen, Positionen auf dieser Plattform auch zu verdeutlichen.  


Städtetag entdeckt jetzt auch die Gemeinderäte

Der Städtetag Baden-Württemberg gehört zum Trio der kommunalen Spitzenverbände. Die Stadt Mühlacker gehört ihm auch an. Das kostet jedes Jahr 9000 Euro. Der Städtetag vertritt die Interessen der Städte gegenüber dem Land und der Öffentlichkeit, sorgt für Serviceleistungen, die die Kommunen nutzen können. Der Städtetag als gesammelter Sachverstand (es gibt noch den Gemeindetag, der uns 6800 Euro kostet). Alle zwei Jahre finden die Hauptversammlungen statt: 20 Minuten Formalien, zwei Stunden Reden, dann Mittagessen. Stadträte sind auch eingeladen - als Staffage. Hauptsache der Saal ist voll. Denn den Kurs des Städtetags (und des Gemeindetags und des Landkreistags) bestimmen die Verwaltungschefs, so als sei der Gemeinderat nicht das Hauptorgan einer Stadt. Doch jetzt hat der Städtetag Baden-Württemberg doch die Ratsmitglieder entdeckt. Wenn es um www.abgeordnetenwatch.de geht. 

Der Städtetag Baden-Württemberg hat die Betreiber des gemeinnützigen Web-Portals abgeordnetenwatch.de beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten angezeigt. Wie im Newsletter von abgeordnetenwatch.de zu lesen ist, lautet die Begründung: Die Interessen der Kommunalpolitiker seien höher zu gewichten als die durch abgeordnetenwatch.de erzeugte Transparenz. Der Städtetag Baden-Württemberg komme daher zu dem Schluss, dass Kommunalpolitiker anders als Bundestags- oder Landtagsabgeordnete nicht ohne deren Einwilligung für Bürger befragbar gemacht werden dürfen. Dem stimmen die Portalbetreiber nicht zu. In deren Newsletter heißt es: „Es kann nicht sein, dass man von einem Volksvertreter zunächst eine Genehmigung einholen muss, damit er oder sie öffentliche Bürgerfragen entgegennimmt.“ Auch lasse man sich vom Städtetag Baden-Württemberg nicht einschüchtern und sei mit elf weiteren Kommunen gestartet. Derzeit können auf abgeordnetenwatch.de Politiker aus 38 Kommunen öffentlich befragt werden.
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