Wenn Mopedfahrer laut knatternd zum Ärgernis wird

Mühlacker. Lärmbelästigungen durch den Verkehr können auch in der Fahrweise des Fahrers begründet sein, zum Beispiel quietschende Reifen, durch laute Musik oder technische Veränderungen an Fahrzeugen, etwa an der Auspuffanlage. Darauf verweist Oberbürgermeister Frank Schneider in der Antwort auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle. Zahlen über Beschwerden liegen bei der Stadt keine vor, beim zuständigen Enzkreis sehr wohl.

Immer wieder gibt es Beschwerden über zu laute Autos und Mopeds, weil an diesen Fahrzeugen technische Veränderungen vorgenommen wurden, schrieb Stadt- und Kreisrat Bächle in seiner Anfrage an OB und Landrat. Zum Beispiel beklagten sich Gäste der Außenbewirtschaftung in der Bahnhofstraße in den Sommermonaten über die Fahrer von Mopeds, die mit diesen laut knatternd auf der Straße immer wieder in beide Richtungen flitzen.

Die Überprüfung und Feststellung der Verstöße aufgrund von technischen Veränderungen obliegt der Polizei, schreibt der Oberbürgermeister. Statistische Angaben über die Anzahl von Lärmbeschwerden durch technische Änderungen an Autos und Mopeds lägen weder der Polizei noch der Stadtverwaltung vor.

Der OB: „Die Polizei kann gerufen werden, wenn ein entsprechendes Fahrzeug in der Bahnhofstraße unterwegs ist. Es kann auch das Kennzeichen notiert und an die Polizei gemeldet werden, damit die Polizei das Fahrzeug kontrollieren und untersuchen kann.“
Laut Auskunft des Polizeireviers Mühlacker würden technische Veränderungen zur Lärmerhöhung extrem selten vorgenommen. Insbesondere bei Mopeds dienten eventuell illegale technische Änderungen vorrangig der Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung. Dies führe aber nicht zwangsläufig zu einer Lärmerhöhung.

Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern bei Verstößen nach der Straßenverkehrszulassungsordnung liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt Enzkreis, so der OB. Wie Landrat Karl Röckinger ergänzend wissen ließ, sind entsprechende Fälle und damit verbundene Bußgeldverfahren äußerst selten, was nicht zuletzt auch auf die schwierige und aufwändige Beweisermittlung zurückzuführen sei. So wurden seinen Angaben zufolge in den Jahren 2006 bis 2009 im gesamten Enzkreis insgesamt lediglich 14 Verfahren wegen Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit defekter Schalldämpferanlage abgewickelt, im Jahr 2006 zusätzlich zwei Verfahren wegen Halterverstöße. In den Jahren 2010 und 2011 habe es keine entsprechenden Verfahren gegeben.

Erhält die Zulassungsbehörde von der Polizei die Mitteilung, dass ein Fahrzeug beispielsweise aufgrund eines defekten oder veränderten Auspuffs zu laut ist, wird dies im Rahmen eines Mängelberichtsverfahrens geahndet, so Röckinger weiter. Der Halter werde schriftlich aufgefordert, den Mangel nachweislich beheben zu lassen. Komme er dem nicht nach, müsse der Fahrzeugbetrieb untersagt werden. Mängelberichte wegen zu hoher Geräuschentwicklung seien im Verhältnis zu anderen Mängeln jedoch äußerst selten. Das Verkehrsamt des Enzkreises spricht von etwa zehn Fällen pro Jahr. Ein Bußgeldverfahren wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis komme mangels Rechtsgrundlage nicht in Betracht. 

Gemeindehalle Lienzingen: Rutschgefahr bei Sportnutzung

Mühlacker-Lienzingen. Der Boden der Gemeindehalle Lienzingen ist abgewirtschaftet und weist teilweise bereits mechanische Schäden auf, räumte Oberbürgermeister Frank Schneider in einer Antwort auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle, ein. Die Folge: Rutschgefahr bei Sportnutzung.

In seiner Anfrage hatte Bächle darauf hingewiesen, dass er wegen der Rutschgefahr des Hallenbodens in der Gemeindehalle Lienzingen wieder angesprochen worden sei und dieses Thema auch zum Inhalt von Anfragen an die Stadtverwaltung gemacht habe. „Derzeit ist die Rutschgefahr wieder akut“: Nutzer aus den Vereinen hätten angekündigt, bei einem Unfall werde die Stadt haftbar gemacht. „Es kam erneut der Vorschlag, durchs Aufbringen von Wachs die Rutschgefahr wenigstens zu mindern, so wie dies früher gemacht worden sei.“

In der Antwort des OB heißt es, mehrere Ortstermine mit Reinigungsfirmen und sowie der Reinigungsberatung der Firma Henkel hätten ergeben, dass der Boden durch den Hausmeister zwar optimal gepflegt wird, aber die Möglichkeiten, den Boden mit Reinigungs-Chemie griffiger zu machen, ausgereizt seien.

Es gebe keine Möglichkeit, mit Hilfe chemischer Zusätze zu den Reinigungsmitteln den Turnhallenboden in einen Sportboden zu verwandeln, so dass er den Ansprüchen, wie ihn moderne Sportarten stellen, gerecht werden könnte. Der OB: „Vor wachshaltigen Reinigungs- und Pflegemitteln wurde gewarnt, da Wachs grundsätzlich den Boden zwar glänzen lässt, aber auch rutschiger macht.“

Die Situation könne nicht mehr nebenher bei der Reinigung verbessert werden, der Boden müsse entweder völlig abgeschliffen und neu versiegelt werden - Kosten: 12.000 Euro - oder es sei ein komplett neuer Boden einzubauen mit einem Aufwand von etwa 48.000 Euro. Die CDU-Fraktion werde das Thema, so ihr Vorsitzender, bei den anstehenden Haushaltsberatungen aufgreifen und hoffe auf Unterstützung durch die Stadtverwaltung. Zudem fehle an den Hallenwänden ein Prallschutz.  

Aus der Erdzwischendeponie Ziegelhäule wird wieder landwirtschaftliche Fläche

Mühlacker-Lienzingen. Die inzwischen leer geräumte Erddeponie der früheren Baustoffwerke im Ziegelhäule bei Lienzingen, an der Landesstraße zwischen Mühlacker und Lienzingen, wird in den nächsten Monaten wieder in ihren früheren Zustand zurückgeführt. Das ergab die Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle. Einen Abschlussbetriebsplan besteht demnach bereits.
 

Das Erdzwischenlager sei 1983 zunächst naturschutzrechtlich vom Landratsamt Enzkreis genehmigt worden, so Schneider. „Danach wurde das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, bergrechtlich zuständig. Von dort wurde dem Abschlussbetriebsplan zugestimmt.“

Die Rekultivierung des Geländes sei Teil des Abschlussbetriebsplanes. Verwertbares Material liege nach Auskunft der Firma nicht mehr auf dem Gelände. Mit den Rekultivierungsarbeiten, das heißt auch mit dem Einebnen des Geländes, solle mit Beginn der Frostperiode 2011/2012 begonnen.

Von der Stadtverwaltung wurde, so die Antwort an den Stadtrat, in der Stellungnahme im Vorfeld der seinerzeitigen Genehmigung des Abschlussbetriebsplanes auf die Vorgaben des Gemeinderats vom Mai 1983 hingewiesen, dass das Gelände einzuebnen und wieder der ursprüngliche Zustand herzustellen sei.
Der Endzustand des Geländes ist in dem am 30. März 2011 genehmigten Abschlussbetriebsplan dargestellt, schreibt der OB. Danach ist im Bereich dreier Flurstücke im süd-westlichen Bereich des Erdzwischenlagers der Erhalt einer zirka 0,4 Hektar großen Ausgleichsfläche vorgesehen. Als naturschutzrechtliche Forderung sei in die Genehmigung des Abschlussbetriebsplanes aufgenommen worden, dass die Rodungs- und Bodenarbeiten außerhalb der Vegetationsperiode vorzunehmen sind.

Ob naturschutz- und insbesondere artenschutzrechtliche Gründe der Gesamtrekultivierung des Geländes rechtswirksam entgegenstehen, wie Bächle auch angefragt hatte, ist aktuell nicht bekannt, heißt es in dem Schreiben aus dem Rathaus. Die Stadtverwaltung habe die vom BUND-Ortsverband in einem Gespräch benannten artenschutzrechtlichen Erkenntnisse an das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde und an das Regierungspräsidium als für die Rekultivierung zuständige Stelle zur Prüfung des Sachverhalts und gegebenenfalls zur Abwägung der beiden widerstreitenden Belange weiter gegeben. Zuständig sei in beiden Belangen nicht die Stadt Mühlacker.

Bächle bezog sich in seiner Anfrage, so die Pressemitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion, auf die Aussage des BUND, weite Teile dieser Fläche seien seit vielen Jahren nicht mehr genutzt. Hier habe sich eine artenreiche Fauna und Flora eingestellt mit vielen bedrohten und seltenen Arten. Naturschutzrechtlich sei es nicht möglich das Gebiet zu rekultivieren

Die Absicht des Eigentümers ergebe sich, so der OB weiter, aus seiner rechtsverbindlichen Rekultivierungsverpflichtung: Nach der Genehmigung des Abschlussbetriebsplanes ist der ackerfähige Boden wieder mindestens mit derselben Bodengüte wie vor Inbetriebnahme des Erdzwischenlagers aufzubringen. Der Verwaltungschef: „Der Boden ist entsprechend der vorgesehenen Folgenutzung zu rekultivieren, so dass die Bodenfunktionen gesichert beziehungsweise wieder hergestellt werden. Die landwirtschaftlich nutzbare Fläche wird der Landwirtschaft wieder zur Verfügung gestellt.“

Nachdem für die arten- und naturschutzrechtlichen Belange das Landratsamt zuständig ist, hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion inzwischen als Kreisrat den Enzkreis um eine Klärung gebeten. Hintergrund seiner Anfrage an die Stadtverwaltung waren Fragen aus der Bürgerschaft, was aus dem Gelände werde und ob der Baumbestand gesichert werden könne.

Das Erdzwischenlager war als Übergangseinrichtung geschaffen worden, um für die Ziegelproduktion taugliches Material aus dem Bau der Schnellbahntrasse bei Illingen auf Halde nehmen zu können. Inzwischen ist die Ziegelproduktion in Mühlacker eingestellt worden, der Rest des Materials ging an ein Ziegelwerk in Bönnigheim im Kreis Ludwigsburg.