Ein Paket: Hochwasserschutz und Gartenschau



Enger Zeitplan für die Gartenschau 2015 in Mühlacker. Das war schon bei der Ausstellung im Juli 2010 in den Enzauen klar.

Inwieweit kann eine Planfeststellung für den Hochwasserschutz an der Enz bei Dürrmenz den Zeitplan für die Gartenschau 2015 ins Trudeln bringen? Das hatte ich von Landrat Karl Röckinger wissen wollen. Ich sprach mich dafür aus, Verfahren zu suchen, die den Zeitplan nicht gefährden. Denn Gartenschau und Hochwasserschutz sind ein Paket. In seiner Antwort gibt der Landrat den schwarzen Peter an die Stadtverwaltung Mühlacker weiter. Dass ein Planfeststellungsverfahren notwendig wird, hatte die Stadtverwaltung erst vor zwei Wochen - eher beiläufig - den Gemeinderat wissen lassen. Zumindest kam die Befürchtung auf, dass der eh schon enge Zeitplan für die Gartenschau gefährdet werden könnte.

Hier die Antwort des Landrats im Original:

"Die Stadt Mühlacker plant im Zuge der Gartenschau die ökologische Aufwertung der Enz auf einer Strecke von rund 650 m zwischen dem Flusskraftwerk und der Herrenwaagbrücke, begleitet u. a. von Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und verbunden mit der Zielsetzung, Mensch und Gewässer zusammenzubringen. Neben verschiedener Abgrabungen im Bereich des Gewässervorlandes ist es geplant, den bestehenden Hochwasserschutzdamm zu ertüchtigen. Hinzu kommen weitere gestalterische Maßnahmen außerhalb des Gewässerbereichs.

Bei den geplanten uferverändernden Maßnahmen handelt es sich um eine wesentliche, d.h. mit merklichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt verbundene Umgestaltung der Enz. Ein solcher Gewässerausbau bedarf nach §
68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) grundsätzlich der Planfeststellung.
Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens ist von der zuständigen Behörde zwingend zu prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich ist. In diesem Fall handelt es sich um eine sog. „allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls“ (A-Vorprüfung).

Sollte die A-Vorprüfung ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, so kann gem. § 68 Abs. 2 WHG anstelle des Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden. Dies ist im Allgemeinen immer dann der Fall, wenn es sich um einen Ausbau von geringer Bedeutung handelt (z.B. kleinräumige Beseitigung einer Verdolung), keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden und das Vorhaben keine nachteiligen Auswirkungen auf ein Schutzgut haben kann oder eine wesentliche Verbesserung für ein Schutzgut herbeiführen soll.

Ob ein solches Plangenehmigungsverfahren in diesem Fall möglich ist, kann bei derzeitigem Verfahrensstand nicht gesagt werden. Dazu fehlen bisher geeignete Planunterlagen. Das Landratsamt als zuständige untere Wasserbehörde muss daher bis auf Weiteres von einem Planfeststellungsverfahren ausgehen.

Eine Plangenehmigung wäre nur möglich, wenn wir sicher sein könnten, dass keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden, was sich hier in keinster Weise abschätzen, geschweige denn ausschließen lässt. Da sich die Baumaßnahme im innerstädtischen Bereich abspielen wird und die Bevölkerung dort im Bewusstsein abgelaufener Hochwasserereignisse äußerst sensibilisiert ist, was die Hochwassergefährdung anbelangt, sehen wir den absoluten Bedarf, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mit dem Vorhaben an die Öffentlichkeit zu gehen, um frühzeitig zu sehen, ob Rechte anderer tangiert sind. Eine deutliche Verkürzung des Verfahrens bei reiner Plangenehmigung können wir nicht erkennen, ist doch auch in einem Plangenehmigungsverfahren mit Anfragen, Einwendungen und ggf. auch Aktivitäten evtl. Projektgegner zu rechnen. Ebenso kann auch gegen eine Plangenehmigung der Rechtsweg beschritten werden.

Der Stadt Mühlacker wurde bereits im Jahr 2009 mitgeteilt, dass ein Zeitraum von mindestens 3 bis 6 Monaten für ein wasserrechtliches Verfahren einzuplanen ist. Grundlage seitheriger Besprechungen waren stets nur Vorentwürfe. Ein deutlicher Planungsfortschritt war in dieser Zeit nicht zu erkennen. Erst zum Scoping-Termin im März 2011 wurde die Planung konkretisiert, allerdings wurde sie wiederum zunächst nur als Rahmenplan offeriert.

Bei diesem Gespräch, das unter Beteiligung aller wichtiger späterer Verfahrensbeteiligter stattfand, hatten wir zum Ausdruck gebracht, dass wir hier ein Planfeststellungsverfahren als erforderlich sehen und dies auch entsprechend begründet.

Seit dem Scoping-Termin, bei dem die wesentlichen Eckpunkte des Verfahrens, der Umfang der Antragsunterlagen und ein Zeitplan vereinbart worden sind, ruhte die Planung für fast fünf Monate. Laut Erklärung der Stadt war der Planungsstillstand in einem Ausschreibungsfehler begründet und hatte zwangsläufig weitere Zeitverzögerungen und sogar einen Wechsel des Planungsbüros zur Folge. Eine – erneute – Abstimmung der erforderlichen Antragsunterlagen, deren Umfang nicht von der Art des Verwaltungsverfahrens abhängen, fand erst in der KW 41 statt. Dabei kam zum Ausdruck, dass faunistische Untersuchungen, deren Ergebnisse in die Antragsunterlagen einfließen sollen, und welche bereits im Frühjahr 2011vereinbart worden sind, bislang nur in Teilen seitens der Stadt in Auftrag gegeben sind.
Inwieweit die Stadt Mühlacker inzwischen über eine schriftliche Zusage des Landes zur Durchführung der Maßnahmen am landeseigenen Gewässer verfügt, entzieht sich unserer Kenntnis.

Es tut uns leid, dass es aufgrund des anstehenden Wasserrechtsverfahrens zu Irritationen im Gemeinderat kam. Den Vertretern der Stadt Mühlacker gegenüber haben wir immer wieder erklärt, dass die Gartenschau auch in unserer Arbeit hohe Priorität besitzt, unsere Mitwirkung allerdings ganz wesentlich vom Planungsfortschritt abhängt. Inwieweit die Stadt unseren Vorschlag aufgreifen wird, einen „Jour fix“ einzurichten, um in der Sache konsequent voranzukommen, ist leider noch offen."

Verkehrsschau: An Kreuzungen und Einmündungen



Verkehrsschau: Station an der Kreuzung zweier Kreisstraßen oberhalb von Mühlhausen

Vertreter von Stadtverwaltung, Gemeinderatsfraktionen, Landratsamt, Polizei und ADAC beschäftigten sich heute bei der Verkehrsschau in Mühlacker mit Punkten, die entweder von der Stadtverwaltung aufgrund von Unfallzahlen oder von Stadträten gemeldet wurden. Hier die wichtigsten Themen und die Ergebnisse:


Ist die Fußgängerzone untere Bahnhofstraße echt? 90 Ausnahmegenehmigungen für Anwohner und Geschäfte, Menschen mit Behindertenausweisen, ein vormittags zeitlich limitierter Anlieferverkehr können nicht begründen, weshalb so viele Autos täglich durch die Fußgängerzone rollen. Da nutzen auch Autofahrer die Strecke, die nicht rein dürfen. Die Kontrollen sind zwar verschärft worden, aber offenbar wird die Gefahr eines Strafzettels lieber in Kauf genommen als auf die Möglichkeit der Durchfahrt zu verzichten. So treten Fußgänger plötzlich in den Hintergrund – und dies in einer Fußgängerzone. Ich hatte das Thema für die Verkehrsschau gemeldet. Das Ergebnis: Die Stadtverwaltung prüft, wie an der engsten Stelle die Durchfahrt unterbunden werden kann. Wer dann auf einer Seite in die Straße einführt, muss an dieser Stelle auch wieder heraus. Dann stoßen zwei Sackgassen aufeinander – eine von Norden, eine von Süden. Das Befahren ist dann nicht mehr attraktiv.

Immer wieder ein beliebtes Thema: die Vorfahrtsregelung an der Einmündung Uhlandstraße in die Hindenburgstraße. Weil die Fahrzeuge, die auf der Hindenburgstraße an der Steigung anhalten und dann wieder anfahren müssen, wenn Autos aus der Uhlandstraße einbiegen, wollte Ratsmitglied Thomas Knapp eine Änderung. Voriges Jahr standen wir schon einmal an dieser Stelle. In der Abwägung von Pro und Contra fiel das Ergebnis heute so aus wie schon 2010: Die bestehende Regelung bleibt, um höhere Geschwindigkeiten des Durchgangsverkehrs auf der Hindenburgstraße zu verhindern. Die Strecke soll nicht attraktiver gemacht werden, nachdem sich dort die Schillerschule und direkt an der Straße eine Bushaltestelle befinden. Ein weiteres Argument der Polizei für die Regelung: In all den Jahren seit deren Einführung gab es nur einen einzigen Unfall.

Weitaus häufiger krachte es an der Einmündung Ziegeleistraße in den Kreisverkehr mit der Lienzinger Straße und der Vetterstraße. Die Sichtverhältnisse zwischen Ziegeleistraße und Vetterstraße sollen jetzt verbessert werden. Ob die Fahrbahn der Ziegeleistraße (teilweise bis zu 13 Meter breit) bei der anstehenden Belagssanierung verschmälert wird, blieb offen. Hier muss auch die geplante Bebauung des Ziegeleiareals abgewartet werden.


Nach dem tödlichen Verkehrsunfall an der Kreuzung oberhalb von Mühlhausen hatten CDU- und SPD-Ratsfraktion beantragt, die Gestaltung dieses Knotenpunktes vor Ort zu besprechen. Ergebnis: Zunächst wird die Beschilderung weiter optimiert, doch letztlich wird es notwendig sein, dass der Enzkreis die Kreuzung zu einem Kreisverkehr umbaut. Darüber entscheidet letztlich der Kreistag. Nachdem auch der Vertreter der Polizei dies für eine sinnvolle Lösung ansieht, muss in den Gremien des Landkreisesfür eine Mehrheit geworben werden.

Zu viele Auffahrunfälle auf der B 10 an der Einmündung der Kieselbronner Straße in Enzberg: Jetzt soll vor allem die Markierung und die Beschilderung verbessert werden.

Heute Abend Mühlehof-Entscheidung



Mühlehof - sanieren oder abbrechen?


Heute Abend (18:30 Uhr, Rathaus Mühlacker, großer Saal) beschäftigt sich der Gemeinderat nun endlich konkret mit der Zukunft des Mühlehofs. Die Verwaltung beantragt einen städtebaulichen Wettbewerb für eine neue Nutzung des Areals zwischen unterer Bahnhofstraße und B 10, auf dem der Kupfer-Koloss steht. Damit wird zurecht signalisiert, dass der Mühlehof abgerissen und durch zwei neue Gebäude ersetzt werden soll: einen neuen Kultursaal sowie ein Gebäude mit gewerblichen Nutzungen. Alles schön getrennt, damit sich das Durcheinander von kulturellen und gewerblichen Nutzungen nicht wiederholt. Im  Vorfeld wurde ausgelotet, ob eine breite Mehrheit des Gemeinderats diesen Weg unterstützt. Danach sieht es aus - wenn sich gestern Abend bei den Fraktionssitzungen nicht unerwartete Hürden eingestellt haben. Die CDU hat auch getagt, wir unterstützen den Verwaltungsantrag, der mit dem Kern unseres Antrages identisch ist. Wir wollen aber noch einen ergänzenden Zeitplan für einen Wettbewerb, damit auch der Öffentlichkeit die Termine deutlich werden. Es liegt an der Stadtverwaltung, wenn der Gemeinderat heute Abend grünes Licht gibt, die Entscheidung auch rasch umzusetzen. Darauf verlassen wir uns.


 

Die Verwaltung hat alle Varianten und Argumente für die Mühlehof-Debatte gut aufgearbeitet.  

Hier die Vorlagen für heute zu, Herunterladen: AntragMuehlehof_pdf.pdf  und   Muehlehof_anlagen.pdf

Ideen für die künftige Gartenschau gesammelt



Blick aufs Gelände der Gartenschau 2015, im Hintergrund die Burg Löffelstelz


Fraktionssitzung im Gelände: Die CDU-Stadträte beschäftigten sich mit den bisherigen Planungen bei einem Rundgang im künftigen Gartenschaugelände an der Enz und reichten inzwischen eine Liste von Anregungen bei Oberbürgermeister Frank Schneider ein. Die Punkte sollen bis zur Klausurtagung des Gemeinderats am 14. November zu Gartenschau und Hochwasserschutz an der Enz aufgearbeitet werden, regten wir an.

Da offenbar das private Grundstück der ehemaligen Gärtnerei nicht erworben werden kann, das aber wie ein Riegel im oberen Gartenschaugelände wirkt, muss unserer Meinung nach das Gartenschauareal enzaufwärts erweitert werden, zudem ist die Burg durch Programmangebote einzubeziehen. Neben dem Themenwegle zur Burg, das die Scherbabuzzer vorgeschlagen haben, regt die CDU-Fraktion eine Shuttle-Verbindung zwischen Gartenschaugelände und Burg Löffelstelz mit einem Elektrobus an.

Die Ausweitung des Gartenschaugeländes bis zum Metterstensteg ist einer der CDU-Vorschläge, so dass auch ein Rundweg entstehen kann, der beidseits der Enz verläuft. Auf der rechten Seite flussaufwärts könnten noch Programmpunkte untergebracht werden, zudem lägen das Umgehungsgerinsel und das Wasserkraftwerk - Programmpunkt: erneuerbare Energie - an dieser Strecke, die durch den idyllischen Uferbereich der Enz einen besonderen Reiz erfährt. Denkbar wäre am Metterstensteg einen Zu- und Ausgang zur Gartenschau herzustellen, auch um die Parkplätze im Käppele schneller erreichen zu können und eine Verbindung zur Minigolfanlage herzustellen. Auf der Dürrmenzer Seite könnte zwischen Metterstensteg und Wasserkraftwerk dank das steilen Hangs auf die Einzäunung des Gartenschaugeländes verzichtet werden. Da die Enz vor dem Wasserkraftwerk mehr Wasser konstanter führt als zwischen Waldensersteg und Herrenwaagbrücke wäre zum Beispiel dort möglich, Tretbootfahren anzubieten. Auch ließe sich das grüne Klassenzimmer besser ans Gartenschaugelände einbinden.

Als geeigneten Standort des neuen Jugendhauses empfindet die Fraktion den Bereich Erlenbach/B 10 beim jetzigen Rosengarten. Die große Kastanie beim Rosengarten ist zu sichern. Insgesamt gilt es zu klären, inwieweit der Rosengarten als Teil der Gartenschau erhalten werden kann. Ein Augenmerk muss auf einen eintrittsfreien Fußgängerverkehr zwischen Innenstadt und Dürrmenz gelegt werden.

Bei der Hochwasserschutz-Planung ist eine Variante zu wählen, die den Baumbestand am Dammweg weitgehend sichert.

Uhlandstraße 99 und seine Geschichte



Uhlandstraße 99 - der Stadteingang an der B 10 aus Richtung Illingen

Es war einmal. So beginnen Märchen. Aber das ist kein Märchen: Mitte 2005 wollte der neue Eigentümer des Anwesens Uhlandstraße 99 die gewerblichen Räume teilweise für einen kleinen Lebensmittelmarkt nutzen. Aus den Wohngebieten Senderhang und Lindach gab es positive Stimmen zu einem solchen Nahversorger. Doch irgendwie passte der Plan der Mehrheit des Gemeinderats nicht ins aktuelle Konzept. Da hatten die Mehrheit und OB Schütterle gerade dem Verkauf des kulturellen Teils des Mühlehofs in der Hoffnung zugestimmt, dass der neue Eigentümer einen Vollsortimenter in den gewerblichen Teil des Mühlehofs bringt. Also, so die Botschaft: Die Menschen aus Senderhang und Lindach hätten dann einen Lebensmittelmarkt im Mühlehof quasi vor der Haustüre. Damit diese Kreise durch ein Lebensmittelgeschäft auf dem Gelände Uhlandstraße 99 nicht gestört werden, wurde kurzerhand in dem Bebauungsplan der Einzelhandel als Nutzungsart ausgeschlossen - gegen die Stimmen der CDU. Und? Auf den großen Markt im Mühlehof warten wir heute noch, hinter der Adresse Uhlandstraße 99 verbirgt sich weiterhin kein Lebensmittler. Nicht wenige Bewohner dieser beiden Mühlacker Wohngebiete kaufen am Illinger Eck ein.


Ortswechsel: Heute Abend stand Uhlandstraße 99 erneut auf der Tagesordnung. Der Eigentümer will das Gebäude nach Osten zweistockig um 1000 Quadratmeter erweitern, um einen Großhandel von Schrauben-Würth unterzubringen. Die Vorlage der Stadtverwaltung empfahl, das Verfahren für diese Pläne "nicht voranzutreiben". Doch die Verhinderungsstrategie ging nicht auf. Im Ausschuss für Umwelt und Technik waren sich die Fraktionen einig, durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan das Projekt zu ermöglichen. Hürden sind so beiseite geräumt worden. Und gleich eingangs mühte sich der zuständige Dezernent, Bürgermeister Abicht, den Eindruck zu verwischen, als sei die Stadtverwaltung dagegen - ahnend, dass der Verwaltung eine Bauchlandung droht. Nein! Die Stadtverwaltung sage nur Nein, so Abicht, weil der Gemeinderat 2008 anderes gewollte habe, nämlich nur eine Erweiterung um 700 Quadratmeter. Dabei begründete die Stadtverwaltung in ihrer Sitzungsvorlage vollmundig, an den Stadteingang gehöre an dieser Stelle ein drei- bis viergeschossiges Gebäude, nicht bloß zwei Etagen wie jetzt geplant. Und die Verkehrsanbindung an die Uhlandstraße sei alles andere als optimal.


Wir leiten nun das Bebauungsplanverfahren ein, um das Vorhaben realisieren zu können. Zweistockig, zur Aufwertung des Stadtportals. Das ist das Ergebnis der Beratungen. Und wir als CDU-Fraktion forderten, dabei den Einzelhandelsausschluss aufzuheben und kleinere Geschäfte zuzulassen. Schließlich stellt sich die Konkurrenz für den Mühlehof nun wahrlich nicht mehr.

"Klinikus" für Enzkreis-Kliniken Mühlacker

Die Patienten in Baden-Württemberg sind mit ihren Krankenhäusern überaus zufrieden. Bei einer Patientenbefragung der Techniker Krankenkasse (TK) sind 48 der insgesamt 107 Kliniken im Land, die in die Auswertung mit einbezogen werden konnten, im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich gut bewertet worden. Diese Krankenhäuser werden von der TK mit einem Qualitätssiegel und dem TK-Krankenhaus-Award "Klinikus" ausgezeichnet. Was besonders erfreulich ist: darunter sind die Enzkreis-Kliniken in Mühlacker. Fast die Hälfte aller bewerteten Krankenhäuser aus Baden-Württemberg bekommt eine Auszeichnung - bundesweit sind es nicht einmal 30 Prozent, heißt es in der Mitteilung der TK. Abgefragt wurden dabei die allgemeine Zufriedenheit der Patienten mit dem Krankenhausaufenthalt, das Behandlungsergebnis, die medizinisch-pflegerische Versorgung, der Bereich Information und Kommunikation sowie ihr Eindruck von Organisation und Unterbringung.  Die Gesamtschau hier: AusgezeichneteKrankenhaeuserinBaden-Wuerttemberg


Da passt gut, dass der Enzkreis als Träger der Klinik zusätzliche Anstrengungen unternimmt, um die Sanierung des Gebäudes zu verstärken. In den nächsten drei Jahren werden dafür vom Unternehmen 12 Millionen Euro investiert. Der Landkreis stockt seinen Kapitaldienst - derzeit 1,5 Millionen Euro jährlich - entsprechend auf, damit die Enzkreis-Kliniken gGmbH die Finanzierung leichter stemmen können. Erste Rate sind 1,1 Millionen Euro, der Überschuss 2010 im Haushalt des Enzkreises. Wir wollen unser Haus in Mühlacker weiterhin konkurrenzfähig halten.


Hier die Bewertungen in der Patientenbefragung der TK für das Krankenhaus Mühlacker:

 Allgemeine Zufriedenheit  Behandlungsergebnis Medizinisch-pflegerische Versorgung  Information und Kommunikation  Organisation und Unterbringung
 80,7  78,32  78,14  78,4  74,16

Integration und Chancen gehören zusammen



Die Integrationsgruppe am Rathaus Enzberg


Fünf Figuren ziehen im rückwärtigen Bereich des Rathauses Enzberg die Blicke auf sich. Sie stehen für verschiedene Kulturen und Nationalitäten, sollen das Miteinander in einer Gesellschaft dokumentieren. Sie geben sich die Hände und vermitteln den Eindruck, als wollten sie sich jeden Moment im Tanze drehen. Eine Gruppe, die buchstäblich für Integration stehen soll. Zumindest für den Willen dazu. Integration ist ein für unsere Stadt wichtiges Thema. Das Statische Landesamt Baden-Württemberg weist für Mühlacker aktuell einen Ausländeranteil von 17,1 Prozent aus - eineinhalb Prozent weniger als ein Jahr zuvor. 1997 waren es noch 21,3 Prozent. Doch der Begriff Ausländer ist längst ungenau, die Statistik nur bedingt zu gebrauchen. Der Rückgang heißt nicht unbedingt Rückkehr in das Herkunftsland einer Familie. Einige Hundert Bürger Mühlackers sind Deutsche türkischer Herkunft. Wir brauchen besseres statistisches Material, um den Migrantenanteil differenziert betrachten zu können. Denn wir wollen die Integration, die keine Einbahnstraße sein darf. Dazu gehört als Schlüssel die Kenntnis der deutschen Sprache, ohne die Sprache des Herkunftslandes der Familie aufzugeben.

Mühlacker hat einen Integrationsbeirat, der jetzt Bildungspaten gewonnen hat. Kürzlich startete die alvetische Jugend ein Integrationsprojekt. Alle Fraktionen haben im Gemeinderat in den vergangenen Jahren immer Wert darauf gelegt, dass die Mittel für Sprachförderung in Kindergärten und Schulen erhöht und nicht gekürzt werden. Die Bereitschaft zum Miteinander ist da. Mesut Özil hat sich für die deutsche Nationalmannschaft entschieden. Manche tun sich schwerer damit. Da bleiben noch Aufgaben vor uns, auch im Alltag des kommunalen Lebens. Konflikte gibt es immer wieder, das sollten wir auch nicht verschweigen - in diesem Blog hat sich auch schon einer niedergeschlagen. Doch Konflikte können mit gutem Willen ausgeräumt werden - und als Selma und Hasan Özer ihre Lieblingsbücher in der Stadtbücherei Mühlacker bei einer Veranstaltung der Volkshochschule vorgestellt hatten, war dies ein interessanter gewinnbringender Abend für alle Zuhörer (auch durch das Märchen Rotkäppchen auf türkisch).
 


Letztlich entscheiden die Chancen, die erhält, wer sich anstrengt - bei Deutschen genauso wie bei Migranten. Eine aktuelle Fallbeschreibung fand ich heute im Netz: Unter der Überschrift "Muss ich mich ,Deutsche' nennen?" beginnt die Beschreibung eines Zwiespalts so: "Ich bin am 18.11.1986 in Deutschland geboren. In der kleinen badisch-schwäbischen Stadt Mühlacker bin ich aufgewachsen." Es ist die Geschichte von Bemühungen, die von der Gesellschaft nicht immer belohnt werden. Eine zumindest nachdenkenswerte Geschichte.