Die Enzberger und der Steinbruch - eine aktuelle Betrachtung



Vorsicht Sprengarbeiten - Warnschilder am Zaun zum jetzigen Abbaugebiet des Steinbruch an der Ötisheimer Straße in Enzberg.


Konfliktstoff garantiert: Jede Erweiterung eines Steinbruchs kollidiert mit anderen Interessen. Trotzdem steht fest: Wir brauchen den Rohstoff Stein. Wie kann die Gewinnung des Materials mit Belangen wie ausreichender Abstand zu Wohngebieten und Verminderung der Verkehrsbelastung vereinbart werden? Eine schwierige Aufgabe, vor der zurzeit auch der Regionalverband Nordschwarzwald bei seinem Änderungsverfahren zum Teilregionalplan Rohstoffsicherung steht. Einer der Standorte, der konfliktträchtig ist: der Steinbruch der Natursteinwerke Nordschwarzwald in Mühlacker-Enzberg an der Landesstraße nach Ötisheim. Vor Jahren sollte – so eine Zusage der Stadt Mühlacker an die Enzberger - am Feldweg 54 Schluss sein, doch bei der Aufstellung des Teilregionalplanes Rohstoffsicherung, verbindlich geworden im Mai 2000, nahm darauf der Regionalverband keine Rücksicht, sondern sicherte eine zehn Hektar große Erweiterungsfläche über den Feldweg 54, der einfach nach Osten verlegt wurde. Den eigentlichen Weg frei machten die Grundstückseigentümer, die relativ schnell an den Steinbruchbetreiber verkauften. 2002 hatte der Gemeinderat von Mühlacker zugestimmt.
Wohlgemerkt: Das war die Erweiterung, die bis dato noch nicht voll ausgeschöpft ist.

Doch das Land will mehr: Den Steinbruch-Betreibern solle über diese Erweiterungsflächen hinaus zusätzliche Flächen gesichert werden ("Sicherungsgebiete"), auf denen nach der Ausweisung keine andere Nutzung erlaubt ist. Und da wäre der Standort Enzberg wieder dabei: Die Abbaufläche könnte um 15,1 Hektar weiter nach Osten vorgetrieben werden, wenn diese Planung rechtskräftig wird. Allerdings darf dieses Areal erst dann genutzt werden, wenn die Erweiterungsgebiete voll abgebaut sind. Der Teilregionalplan von 2000 war auf 15 Jahre ausgelegt, die Sicherungsgebiete sollen den Abbaubedarf von weiteren 15 Jahren erfüllen. Also: eine Flächensicherung von 30 Jahren. Dabei gilt der Grundsatz: Vorrang hat die Erweiterung bestehender Steinbrüche und nicht die Erschließung neuer.

Allerdings muss das gewünschte Material auch vorhanden sein: Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg in Freiburg hat dies untersucht, die Flächenvorschläge basieren auf dessen Resultaten und sind keine Erfindung des Regionalverbandes. Die Planungsinstanz übernimmt die Grundlagen, die die amtlichen Geologen liefern, stellt sie zusammen, geht damit ins Verfahren und gibt der Öffentlichkeit, darunter auch den Kommunen, die Gelegenheit, andere Interessen und Belange ins Verfahren einzubringen. Der Regionalverband muss dann diese Belange gegeneinander abwägen, die Verbandsversammlung beschließt voraussichtlich im Dezember 2011 den Teilregionalplan, der anschließend vom baden-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur als oberste Landesplanungsbehörde genehmigt werden muss. Das letzte Wort hat Stuttgart, weil die Regionalverbände für ihre Gebiete Planung im Auftrag des Landes auf der Basis des Landesplanungsgesetzes und des Landesentwicklungsplanes betreiben. 
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