Mühlacker null Punkte



Hinweis auf die Umweltzone

Keine Überwachung, keine effektive Kontrollen, ergo keine Bußgeldbescheide und sofern null Punkte für Mühlacker. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei einer bundesweiten Untersuchung von Kommunen, die Umweltzonen wegen zu hoher Feinstaub-Belastung haben. Nach Aussagen der DUH gehört Mühlacker zu den 14 südwestdeutschen Städten und Gemeinden, die sich keinen Deut um ihre Umweltzonen scheren.

Die DUH hat, eigenen Angaben zufolge, zwischen März und Juni 2011 die Verantwortlichen in insgesamt 43 deutschen Städten zu ihrem Vorgehen bei der Überwachung der jeweiligen Umweltzonen im Jahr 2010 befragt. Gefragt wurden die Verwaltungen nach der Zuständigkeit, der für die Kontrolle der Plakettensünder verantwortlichen Organe der Stadt. Zudem betrafen die zentralen Fragen die Anzahl der festgestellten Verstöße sowie die in der Folge ausgestellten Bußgeldbescheide, die mit 40 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg belegt wurden. Abgefragt wurde außerdem, ob die Einhaltung der Regeln beim ruhenden oder beim fließenden Verkehr überwacht wurde oder in beiden Fällen. Unter den zahlreichen Städten ohne klare Zuordnung der Kontrollverantwortung oder ohne ein erkennbares Interesse an einer effektiven Durchsetzung der Umweltzonen, finden sich auch solche mit sehr spezifischen Kontrollverfahren. Lob gab es nur für Berlin und Hannover.

Drohen nun Mühlacker Strafen aus Brüssel? Die DUH versucht jedenfalls, die Europäische Union zu mobilisieren. Sie forderte die EU-Kommission auf, gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, weil in vielen Umweltzonen immer noch die Partikelgrenzwerte überschritten werden, ohne dass die verantwortlichen Politiker der jeweiligen Kommune bzw. Landesregierung alle geeigneten Maßnahmen ergriffen haben. Soweit die Pressemitteilung des Verbands, der auch Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger zitiert: „Das EU-Recht ist nicht zahnlos. Es stellt nicht nur Grenzwerte auf, sondern verpflichtet die Behörden auch zu einer effektiven Kontrolle der ergriffenen Maßnahmen. Behörden, die Verstöße mehr oder weniger sanktionslos dulden, müssen mit Klagen von Bürgern und drastischen Strafzahlungen rechnen.“

Die Einführung der Umweltzone war im Gemeinderat von Mühlacker umstritten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte sie dennoch zum 1. Januar 2009 angeordnet, weil an der Meßstelle B 10/Stuttgarter Straße die von der EU gesetzten Grenzwerte für Feinstaub in Mikrometer pro Kubikmeter an 35 Tagen eines Jahres überschritten worden waren. Dieses Limit hat Brüssel gesetzt: Zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist am 1. Januar 2005 der Tagesgrenzwert für Feinstaub (PM10) in Kraft getreten. Er beträgt 50 µg/m3. Dieser Wert darf nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden.
Wie hat sich die Belastung seitdem verändert? Die Daten laut Umweltbundesamt: 2009 kam es an 22 Tagen zu Überschreiten, 2010 an 36 Tagen, im Jahr 2011 bisher (bis zum 14. Mai) an 22 Tagen. Das Jahresmittelwert an der Meßstelle Stuttgarter Straße betrug vor zwei Jahren 28 µg/m3, im vorigen Jahtr 29 µg/m3.

Die Vorwürfe der DUH wegen lascher Kontrollen habe ich inzwischen zum Inhalt einer Anfrage an die Stadtverwaltung gemacht. Vor allem will ich wissen, wie der OB die Aussagen bewertet und ob Folgerungen daraus gezogen werden. 

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