Wer zählt die Plakate, wer misst die Stämme?



Der Unterschied: CDU A1, SPD A0. Inzwischen sind beide Formate in Mühlacker erlaubt.

Muss die Stadt Mühlacker jetzt einen Plakatzähler anstellen? Denn erstmals hat das Bürger- und Ordnungsamt die Zahl der Wahlplakate beschränkt. Auf 50 je Partei. Ausschließlich aus Sorge ums Stadtbild. Ist ja verständlich. Nur: Wer zählt nach? Und was bringt eine Auflage, deren Einhaltung wohl schwerlich kontrolliert werden kann. Das ist dann wie mit einer weiteren Vorgabe an die Parteien. Im laufenden Landtagswahlkampf dürften eigentlich nur Plakate im Format A1 aufgehängt werden. Dumm nur, dass die SPD sich auf A0 festgelegt hatte. Und A0 auch aufhängte. Was tut die Verwaltung? Sie hat die Sozialdemokraten angeschrieben, bekam einen entsprechenden Antrag und genehmigte diesen dann. Jetzt ist es auch den anderen Parteien erlaubt, die Werbekraft von A0 zu erkunden und solche Plakate aufzuhängen. Die Begründung des Amtes: Sie habe sich bei umliegenden Großen Kreisstädtten (Ludwigsbug, Vaihingen, Remseck, Bietigheim-Bissingen, Ditzingen und Kornwestheim) erkundigt und festgestellt, dass keine dieser Kommunen eine Reglementierung auf A1-Plakate ausgesprochen habe. Im Verwaltungsausschuss des Gemeinderats wird am 15. März eine Plakatierungssatz diskutiert. Mal schauen, wie detailliert die Verwaltung alles regeln will.


Ach ja, immer noch hängen Plakate für eine Veranstaltung, die am 29. Januar 2011 stattgefunden hat, in der Stadt. Die müssten schon längst weg sein. Doch irgendwie hat dies niemand im Rathaus gemerkt. Weshalb zu fragen ist, weshalb Punkte vorgeschrieben werden, um deren Einhaltung sich niemand kümmert. Dann wäre es doch besser, gleich auf die Bestimmung zu verzichten.


Doch irgendwie verbreitet sich im Rathaus gerade eine Reglementierungswut. Auf leisen Pfoten erreichte diese nun auch das Bau- und Planungsamt. Das hat sich bei der Formulierung des Textteiles für den Bebauungsplan "Sommerberg" geradezu mit Vorschriften übertroffen. Da wird pro Grundstück ein Baum vorgeschrieben, der auf Dauer zu unterhalten, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen ist. Bei der Pflanzung muss dieser mindestens 16 Zentimeter Stammumfang haben, gemessen in ein  Meter Höhe. Gleichzeitig liefern diese örtlichen Bauvorschriften eine Liste der erlaubten Baumsorten, wobei Fachleute meinen, dass die Wachstumsfreude der Apfelsorte Jakob Fischer den Nachbarschaftsärger vorprogrammiert. Nicht nur das: Mindestens 40 Prozent der privaten Grundstücksflächen sind als Grünfläche gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Und wenn Stützmauern höher als eineinhalb Meter sind, ist diese "in der Höhe zu teilen und die obere Hälfte um mindestens 0,50 m zurück zu setzen, die dadurch entstehende Stufe ist zu begrünen." Mich treibt nun die Frage um, ob wir nicht auch die Zahl der Schnecken pro Quadratmeter vorschreiben sollten? Wir hätten dann weitere Jobs schaffen für Schneckenzähler - denn die für Stammumfangsmesser müssten ja schon genauso gesichert sein wie die für Plakatzähler. Da wir uns aber solche Kontrolleure nicht erlauben wollen, sollten manche Vorschriften entbürokratisiert werden. Die Stadtverwaltung hat jedenfalls zugesichert, die Vorschriften für den "Sommerberg" zu überarbeiten. Immerhin.