Stadt: Allein aus Sicherheitsgründen

Wie angekündigt, hier nun die Antwort der Stadtverwaltung auf meine Anfragen wegen den Absperrungen beim Public Viewing am Kelterplatz Mühlacker - unkommentiert:

Das Public Viewing auf dem Kelterplatz wurde von der Stadt Mühlacker in Abstimmung mit der Polizeidirektion Pforzheim und dem Polizeirevier Mühlacker genehmigt. Leider bringen solche Veranstaltungen oftmals auch Gefahren in nicht geringem Ausmaß für die Bevölkerung mit sich, denen sich man stellen muss.

Bei der Genehmigung wurden die Hinweise des Innenministerium Baden-Württemberg vom 16.03.2010 berücksichtigt, in der die Sicherheitsstandards für Public-Viewing-Veranstaltungen definiert sind.

Diese Sicherheitsstandards des Innenministeriums sehen eine Einfriedung des Veranstaltungsbereichs vor sowie Zugangskontrollen durch Sicherheits- oder Ordnerdienstes. Durch diese Zugangskontrollen soll verhindert werden, dass pyrotechnische Gegenstände, Hieb- oder Stichwaffen, Schusswaffen, Schlagwerkzeuge oder andere gefährliche Gegenstände, die als Wurfgeschossen verwendet werden können mitgeführt und ins Veranstaltungsgelände eingebracht werden können.

Die Zugangskontrollen und die Einfriedung und Absperrung des Veranstaltungsgeländes ist im Interesse der Sicherheit als Auflage im Genehmigungsbescheid enthalten.

Ein Zugang auf den Kelterplatz ist während einer Public-Viewing-Veranstaltung über den Haupteingang aus Richtung Konrad-Adenauer-Platz sowie über den kleinen Park hinter der Kelter und dem Freisitz der „Kloinen Kelter“ statt. Dort muss eine Durchgangsbreite von 1,80 m gewährleistet werden.

Wenn keine Public-Viewing-Veranstaltung stattfindet, ist der Kelterplatz selbstverständlich frei zugänglich.

Public Viewing find' ich gut . . .

Public Viewing auf dem Kelterplatz in Mühlacker find' ich gut, aber nicht gut finde ich, dass während der Übertragungen der öffentliche Durchgang hermetisch abgesperrt wird. Ergo: Man kann für etwas sein, nimmt sich damit aber nicht das Recht, in einem Detail anders zu denken und dies auch zu sagen. So wie in meinem Blog-Eintrag. Leider hat die Stadtverwaltung meine schriftlich eingereichten Fragen noch nicht beantwortet, sonst hätte ich sie gleich eingestellt in den Blog. Mündlich sagte mir der Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes, Ulrich Saur, die Absperrung basiere auf Empfehlungen des baden-württembergischen Innenministeriums für solche Veranstaltungen und sei von der Stadtverwaltung so übernommen worden.

Jedenfalls habe ich Zustimmung erfahren mit meiner Meinung, die ich pointiert formuliert hatte. Aber auch Widerspruch. Das gehört in einer Demokratie dazu. Einem User habe ich folgendes geantwortet:

Das Public Viewing kann deshalb stattfinden, weil Anfang des Jahres der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats - auch mit meiner Stimme - die Übernahme von Leistungen durch den städtischen Bauhof genehmigt und damit die Unterstützung des Projekts signalisiert hat. Ich stehe dazu, dass diese Veranstaltungen ein gutes Angebot in unserer Stadt sind und begrüße diese auch.

Aber bei der Beratung im Verwaltungsausschuss wurde nicht gesagt, dass der Kelterplatz während der Übertragungen abgeriegelt wird und private Sicherheitsdienste die Taschen von Passanten kontrollieren. Beides halte ich für falsch. Wohin sollen denn ältere Menschen, Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen ausweichen? Es handelt sich um einen öffentlichen Platz, der jederzeit begehbar sein muss.


Ach ja, in Vaihingen gibt es auch Public Viewing - ohne Absperrung von öffentlichen Zugangswegen. Bei Spielen mit der deutschen Elf werden Taschen von Besuchern stichprobenweise kontrolliert.

Die mit den blauen Rettungsfahrzeugen

Ein Teil des Fuhrparks des THW Mühlacker.

Mitglieder des Gemeinderats Mühlacker auf Stippvisite beim Technischen Hilfswerk, Ortsverband Mühlacker, in dessen Domizil an der Schelmenwaldstraße im Stadtteil Lienzingen. Ortsbeauftragter Lothar Drung sowie seine Kollegen informierten OB Frank Schneider und die Stadträte fast aller Fraktionen über ihre Arbeit, ihre Fahrzeug- und Geräteausstattung, aber auch über ihre Probleme, nicht zuletzt bedingt durch finanzielle Vorgaben des Bundes. Zum Abschluss gab es für jeden Besucher eine Handakte, die auch über die Internetseite des THW Mühlacker abzurufen ist und einen Einblick erlaubt in die Arbeit der 50 Aktiven des Rettungsdienstes. Der Ortsverband ist zwischen Niefern und Bietigheim-Bissingen der einzige. Die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter kommen auch aus dem Umland von Mühlacker. In der Arbeit des Gemeinderats steht als Einrichtung die Freiwillige Feuerwehr im Vordergrund, deshalb war es wichtig, sich auch über den anderen wichtigen Rettungsdienst in unserer Stadt zu informieren. Die Feuerwehr, das sind die mit den roten Fahrzeugen, das THW der Rettungsdienst mit den blauen Fahrzeugen.

Das Technische Hilfswerk (THW) ist als Bundesanstalt eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Behörde mit einem Anteil von 98,5 % ehrenamtlichen Helfern neben den hauptamtlichen THW-Angehörigen. Das THW versteht sich als eine staatstragende, humanitäre Freiwilligenorganisation, die Hilfe in der Not leistet. So steht es auf der Homepage. Und weiter steht zu lesen: Damit die einzelnen Ortsverbände auch über die speziell örtlich zur Ergänzung der gemeinsamen Gefahrenabwehr notwendigen Ausrüstung verfügen können, wurden bundesweite Vereine gegründet. Sie bündeln ihre Interessen der Förderung des THW und der Jugendarbeit auf Landesebene in den THW-Landesvereinigungen e.V. und ebenso auf der Bundesebene in der Bundesvereinigung der Förderer und Helfer des Technischen Hilfswerkes e.V. Primäre Aufgabe der eingetragenen autarken Ortsvereine ist es, die Ortsverbände der Bundesanstalt beim Kauf zusätzlicher Ausrüstung und bei der Einrichtung von Unterkünften zu unterstützen. Diese Helfervereinigung stopft auch finanzielle Lücken bei Anschaffungen, die durch den Sparkurs des Bundes entstehen.

Der Besuch hat sich gelohnt, die dabei erhaltenen Informationen und die gewonnenen Eindrücke sind wichtig für die Ratsarbeit. Die Stadt steht solidarisch zu "ihrem" THW, auch wenn es eine Bundeseinrichtung ist. Sie ist zur Stelle bei

- allen Unglücksfällen

- Bränden

- beschädigten oder zerstörten Gebäuden

- Wassergefahren.

Rathaus Großglattbach - ein Sonderfall

Kein Schmuckstück mehr: die Rückseite des Rathauses Großglattbach, einmal von der Kehrseite her

Die Entscheidung fiel schwer: Doch das Rathaus im Mühlacker Stadtteil Großglattbach wird an einen "Glabbicher" verkauft. Aber es wäre angesichts der Finanzlage der Stadt eine Illusion gewesen, auf eine Sanierung des Gebäudes für rund 300.000 Euro (oder mehr?) zu setzen, während gleichzeitig die Kosten für die Sanierung des alten Schulhauses Großglattbach von 1,1 auf 1,4 Millionen Euro gestiegen sind. Die Großglattbacher bekamen also ein Bürgerhaus für ein Rathaus (Rolf Leo). Das alte Schulhaus hatte eine zusätzliche öffentliche Nutzung notwendig. Es ist sinnvoll, dieses ortsbildprägende und stattliche Gebäude öffentlich und damit für die Bürgerschaft rundum zu nutzen statt u.a. zwei Mietwohnungen einzubauen. Verwaltungsaußenstelle der Stadt, Kinderbücherei und Arztraum (aus dem jetzigen Rathaus) sowie Kernzeitbetreuung der Grundschule und Vereinsveranstaltungen kommen nun unter ein Dach. Das aber macht deutlich, dass es sich um einen Sonderfall handelt, der im Zusammenhang mit dem alten Schulhaus gesehen werden muss.

Daraus abzuleiten, dass nun in allen Stadtteilen die Rathäuser verkauft werden müssen, wie es die SPD tut, ist ein falscher Rückschluss. Offenbar herrscht bei den Genossen Unkenntnis über unsere Stadtteil-Rathäuser: Im Enzberger befindet sich noch die Zweigstelle des städtischen Bauhofs und dort finden auch Vereinsveranstaltungen statt, das Lienzinger Rathaus gehört nicht allein der Stadt, in Mühlhausen ist im Erdgeschoss des Rathauses die Feuerwehr-Abteilung untergebracht. Und auch für die Lomersheimer hat ihr Rathaus einen emotionalen Wert.

Wer meint, mit dem Verkauf der Stadtteil-Rathäuser den Haushalt retten zu können, irrt gewaltig. Die Gebäude haben ihre Notwendigkeit für die Ortsteile. Oder soll jeder Stadtteil nun ein Bürgerhaus bekommen?

Aber das Rathaus Großglattbach ist ein Lehrbeispiel dafür, wie die Stadt ihre Gebäude verlottern lässt. Ich habe mir vor der Gemeinderatssitzung das Gebäude von außen nochmals angeschaut und war erschüttert, wie man es herunterkommen ließ. Ob Strategie dahinter steckt?

Der Verkaufsbeschluss fiel jedenfalls einstimmig. Auch die beiden Großglattbacher Stadträte hoben dafür die Hand. Zumal wir alle hoffen, dass der Käufer das Haus nicht nur saniert, sondern auch die Zusage einlöst, ein Cafe einzurichten.


Kelterplatz hermetisch abgeriegelt

Als ich heute Abend von der Bergstraße zur Fraktionssitzung ins Rathaus gehen wollte, habe ich meinen Augen nicht getraut: Der Weg an der Kelter vorbei zum Kelterplatz in Mühlacker war hermetisch abgeriegelt. Ich wollte hinter dem Klowagen der Stadt vorbei, stieß aber auch dort auf Gitter. Danach musste ich hinter die Kelter ausweichen, vorbei an zwei schwarzen Sheriffs. Wie ich anschließend in der Fraktionssitzung erfahren habe, kontrollieren diese die Taschen von Fußgängern. Ich habe mich sehr geärgert, halte dies für eine Verwilderung der Sitten. Muss die Stadt schon einen Hofknicks machen vor Veranstaltern von Public Viewings (nicht genug, dass der Steuerzahler die Zauberei-Veranstaltungen im Mühlehof mitfinanzieren muss mit dem Trick einer GHV-Veranstaltung - dazu waren vom Gemeinderat extra die Bestimmungen über die zweimal im Jahr mietfreie Überlassung städtischer Hallen durch Einfügung des GHV als einer der Nutznießer dieser Regelung ergänzt worden)?

Ich halte es für eine Unmöglichkeit, dass über Wochen öffentlicher Verkehrsraum gesperrt wird zwecks Erlangung einer maximalen Gewinnspanne.

1. Was ist wegen der Absperrungen zwischen Veranstalter und Stadt geregelt?

2. Wer hat was von der Stadt aus zugesagt?

3. Wie begründet die Stadtverwaltung diese Absperrungen?

4. Hält die Stadtverwaltung es für rechtlich vertretbar, dass sie Vorschub leistet der Kontrolle von Taschen der Fußgänger durch private Sicherheitsdienste?


LUBW: Funkwellen geben keinen Anlass zur Besorgnis

Die Einwirkungen durch Funkwellen haben trotz des weiteren Ausbaus der Mobilfunknetze im Verlauf der vergangenen Jahre nicht zugenommen. Dies ist das Ergebnis eines landesweit repräsentativen Messprojekts der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. In den vier Untersuchungsgebieten Heidelberg-Mannheim, Freiburg, Stuttgart und Oberschwaben waren erstmals zwischen 2001 und 2003 Messungen vorgenommen worden. Im Jahre 2009 wurden die Messungen an fast 600 Messpunkten wiederholt. Hier nun die weitere Mitteilung der Landesbehörde, nachdem die Debatte um Strahlenbelastung auch in Mühlacker und im Enzkreis zurecht geführt wird:

Nach dem Ergebnis der Detailauswertung schöpfen die durchschnittlichen Einwirkungen die gesetzlichen Grenzwerte zu weniger als 1 Prozent aus. Die höchsten gemessenen Immissionen erreichen etwas über 10 Prozent vom Grenzwert. Der Anteil der Messpunkte mit einer Grenzwertausschöpfung von weniger als 1 Prozent stieg landesweit von 50 auf fast 60 Prozent an. Die höchsten Beiträge zu den Gesamtimmissionen liefern die Lang-, Mittel- und Kurzwellensender sowie die Mobilfunkdienste.

Durch das flächendeckende Abschalten von Fernsehsendern mit analoger Sendetechnik sind die durchschnittlichen Einwirkungen durch TV-Funkdienste um 45 Prozent zurückgegangen. Die Einstellung des Betriebs einzelner überregionaler Mittelwellensender führte zu einem Rückgang dieser Beiträge um 12 Prozent. Dem gegenüber bewirkte die Verdichtung des GSM-Mobilfunknetzes zusammen mit der flächendeckenden Einführung von UMTS eine Zunahme der Einwirkungen durch Mobilfunkdienste um 23 Prozent gegenüber 2003. Diese Zunahme fällt jedoch geringer ins Gewicht als die Abnahme bei den klassischen Funkdiensten Rundfunk und Fernsehen. Insgesamt haben die Einwirkungen seit 2003 nicht zugenommen.

Zur Bewertung der Messergebnisse wurde die Stärke der Funksignale mit dem frequenzabhängigen Grenzwert der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) verglichen. Im Frequenzbereich unter 10 Megahertz wurden die Referenzwerte der Empfehlung 1999/519/EG des Europäischen Rates herangezogen. Das im Juni 2008 abgeschlossene umfangreiche Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm und die im Mai 2010 veröffentlichte internationale Interphone-Studie über die Handynutzung haben bestätigt, dass die geltenden Grenzwerte vor möglichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Mobilfunks schützen.

Die Ergebnisse des Funkwellen-Messprojekts Baden-Württemberg stehen im Internet zur Verfügung. Dort kann auch der wissenschaftliche Endbericht und ein 12-seitiges Faltblatt mit einer zusammenfassenden Ergebnisdarstellung heruntergeladen werden.