LUBW: Funkwellen geben keinen Anlass zur Besorgnis

Die Einwirkungen durch Funkwellen haben trotz des weiteren Ausbaus der Mobilfunknetze im Verlauf der vergangenen Jahre nicht zugenommen. Dies ist das Ergebnis eines landesweit repräsentativen Messprojekts der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. In den vier Untersuchungsgebieten Heidelberg-Mannheim, Freiburg, Stuttgart und Oberschwaben waren erstmals zwischen 2001 und 2003 Messungen vorgenommen worden. Im Jahre 2009 wurden die Messungen an fast 600 Messpunkten wiederholt. Hier nun die weitere Mitteilung der Landesbehörde, nachdem die Debatte um Strahlenbelastung auch in Mühlacker und im Enzkreis zurecht geführt wird:

Nach dem Ergebnis der Detailauswertung schöpfen die durchschnittlichen Einwirkungen die gesetzlichen Grenzwerte zu weniger als 1 Prozent aus. Die höchsten gemessenen Immissionen erreichen etwas über 10 Prozent vom Grenzwert. Der Anteil der Messpunkte mit einer Grenzwertausschöpfung von weniger als 1 Prozent stieg landesweit von 50 auf fast 60 Prozent an. Die höchsten Beiträge zu den Gesamtimmissionen liefern die Lang-, Mittel- und Kurzwellensender sowie die Mobilfunkdienste.

Durch das flächendeckende Abschalten von Fernsehsendern mit analoger Sendetechnik sind die durchschnittlichen Einwirkungen durch TV-Funkdienste um 45 Prozent zurückgegangen. Die Einstellung des Betriebs einzelner überregionaler Mittelwellensender führte zu einem Rückgang dieser Beiträge um 12 Prozent. Dem gegenüber bewirkte die Verdichtung des GSM-Mobilfunknetzes zusammen mit der flächendeckenden Einführung von UMTS eine Zunahme der Einwirkungen durch Mobilfunkdienste um 23 Prozent gegenüber 2003. Diese Zunahme fällt jedoch geringer ins Gewicht als die Abnahme bei den klassischen Funkdiensten Rundfunk und Fernsehen. Insgesamt haben die Einwirkungen seit 2003 nicht zugenommen.

Zur Bewertung der Messergebnisse wurde die Stärke der Funksignale mit dem frequenzabhängigen Grenzwert der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) verglichen. Im Frequenzbereich unter 10 Megahertz wurden die Referenzwerte der Empfehlung 1999/519/EG des Europäischen Rates herangezogen. Das im Juni 2008 abgeschlossene umfangreiche Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm und die im Mai 2010 veröffentlichte internationale Interphone-Studie über die Handynutzung haben bestätigt, dass die geltenden Grenzwerte vor möglichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Mobilfunks schützen.

Die Ergebnisse des Funkwellen-Messprojekts Baden-Württemberg stehen im Internet zur Verfügung. Dort kann auch der wissenschaftliche Endbericht und ein 12-seitiges Faltblatt mit einer zusammenfassenden Ergebnisdarstellung heruntergeladen werden.