Jugendschülerrat - am Gemeinderat vorbei

Der Schülerrat war schon einmal Thema im Blog. Der Gemeinderat hatte damals über die geplante Wahl aus der Zeitung erfahren. Bei einer schulinternen Sache nichts Ungewöhnliches. Jetzt ist der Schülerrat gewählt worden. Und nun lese ich gerade im Netz, dass der OB ihm ein Vorschlags- und Anhörungsrecht nach § 41 Gemeindeordnung Baden-Württemberg einräumen und dafür beim neuen Gemeinderat werben will. Der § 41 a dreht sich um Jugendgemeinderäte, die auf Beschluss des Gemeinderats gewählt werden können. Weshalb informiert der OB nicht vorab den Gemeinderat? Wir erfahren den Plan wieder aus der Zeitung. Ein Alleingang, der unnötig ist wie ein Kropf. Wer das Miteinander will muss dieses auch pflegen.

Ein Jugendgemeinderat oder ein ähnliches Gremium hätte vorher (!) eines Beschlusses des Gemeinderats bedurft. Zumal nicht nur das sinnvolle Vorschlags- und Anhörungsrecht entsteht, sondern auch die Vorschriften über Pflichten und Rechte ehrenamtlich Tätiger Anwendung findet (einschließlich Treue- und Verschwiegenheitspflicht sowie das Recht auf Entschädigung und Auslagenersatz). Ob das so geplant war? Wenn ich lese, dass aus der Lehrerschaft der Mangel an Konzept und Zielen beklagt wird, so zeigt dies, dass die Idee doch mehr Vorbereitungszeit verdient gehabt hätte.

Wir brauchen Klarheit, welche Rolle der Jugendschülerrat übernimmt. Der OB muss endlich das Gespräch auch mit dem Gemeinderat suchen. Oder sollte alles nur den OB-Wahlkampf befördern? Nichts Schlimmeres wäre es, wenn am Ende bei den Jugendlichen nur eines stünde: Frust!