B-35-Lärm in Lienzingen: Ergebnisse stehen noch aus

Lienzingen und die Bundesstraße 35 - dazu habe ich hier schon öfters geschrieben. Im Gemeinderat konnte ich erreichen, dass die Lärmbelastung auch im Rahmen der Lärmkartierung, die die Stadt in Auftrag gegeben hat, untersucht hat. Das ist ein Thema der EU-Richtlinie über den Umgebungslärm.

Unabhängig davon ging jetzt eine Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage von mir ein. Demnach liegt bis jetzt noch keine Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe wegen eventueller Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesstraße 35 auf Höhe der bebauten Lagen von Lienzingen vor.

Ende März habe die Stadtverwaltung - nach einem Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion und Eingaben von Bürgern - beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Prüfung von aktiven und passiven Lärmschutzeinrichtungen für den Abschnitt zwischen Einmündung Brühlstraße und Frauenkirche in Lienzingen zum Schutz der dortigen Wohnbevölkerung im Rahmen der Lärmsanierung an der B 35 beantragt, lässt die Stadtverwaltung wissen. Dieser Vorstoß sei Anfang Mai um den Bereich der östlichen Friedrich-Münch-Straße ergänzt und dabei eine mögliche Verlängerung des vorhandenen Erdwalls in Richtung Illingen zur Schallreduzierung zur Sprache gebracht worden. Das Regierungspräsidium hat nach Angaben der Stadtverwaltung inzwischen ein Ingenieurbüro mit der Prüfung auf Überschreitung der Grenzwerte an der B 35, Bereich Lienzingen, beauftragt. Ergebnisse liegen aber derzeit noch nicht vor.

Ein weiterer Punkt meiner Anfrage galt der Einhaltung des Nachtfahrverbots für Lastkraftwagen mit mehr als zwölf Tonnen Gesamtgewicht auf der B 35. Dazu heißt es in der Antwort aus dem Rathaus, die Polizei habe am 10. Juli zwischen 21.00 und 23.00 Uhr eine kombinierte Geschwindigkeits- und Mautausweichverkehrskontrolle vorgenommen. „Hinsichtlich des Mautausweichverkehrs ergaben sich dabei keine Beanstandungen. Nach Mitteilung der Polizei hätten sich die bisherigen Feststellungen, dass bei polizeilichen Kontrollen kein Mautausweichverkehr festzustellen ist, erneut bestätigt“, so die Stadtverwaltung.

Die Polizei führe Lkw-Kontrollen überwiegend tagsüber, sowie sporadisch zur Nachtzeit, lageorientiert durch. Dabei werde grundsätzlich – auch tagsüber – überprüft, ob Lastkraftwagen unter das Nachtfahrverbot fallen würden. Sollten sich hierbei Hinweise auf einen verstärkten Mautausweichverkehr ergeben, werde entsprechend reagiert, so die Aussage der Polizei.

Doch die Anlieger der B 35 haben einen anderen Eindruck - dass trotz Nachtfahrverbots zu viele Schwerlaster auf dieser Bundesstraße unterwegs sind (ein Eindruck, den sich auch den Anliegern der B-10-Ortsdurchfahrt Mühlacker aufdrängt).