B-35-Lärm in Lienzingen: Ergebnisse stehen noch aus

Lienzingen und die Bundesstraße 35 - dazu habe ich hier schon öfters geschrieben. Im Gemeinderat konnte ich erreichen, dass die Lärmbelastung auch im Rahmen der Lärmkartierung, die die Stadt in Auftrag gegeben hat, untersucht hat. Das ist ein Thema der EU-Richtlinie über den Umgebungslärm.

Unabhängig davon ging jetzt eine Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage von mir ein. Demnach liegt bis jetzt noch keine Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe wegen eventueller Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesstraße 35 auf Höhe der bebauten Lagen von Lienzingen vor.

Ende März habe die Stadtverwaltung - nach einem Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion und Eingaben von Bürgern - beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Prüfung von aktiven und passiven Lärmschutzeinrichtungen für den Abschnitt zwischen Einmündung Brühlstraße und Frauenkirche in Lienzingen zum Schutz der dortigen Wohnbevölkerung im Rahmen der Lärmsanierung an der B 35 beantragt, lässt die Stadtverwaltung wissen. Dieser Vorstoß sei Anfang Mai um den Bereich der östlichen Friedrich-Münch-Straße ergänzt und dabei eine mögliche Verlängerung des vorhandenen Erdwalls in Richtung Illingen zur Schallreduzierung zur Sprache gebracht worden. Das Regierungspräsidium hat nach Angaben der Stadtverwaltung inzwischen ein Ingenieurbüro mit der Prüfung auf Überschreitung der Grenzwerte an der B 35, Bereich Lienzingen, beauftragt. Ergebnisse liegen aber derzeit noch nicht vor.

Ein weiterer Punkt meiner Anfrage galt der Einhaltung des Nachtfahrverbots für Lastkraftwagen mit mehr als zwölf Tonnen Gesamtgewicht auf der B 35. Dazu heißt es in der Antwort aus dem Rathaus, die Polizei habe am 10. Juli zwischen 21.00 und 23.00 Uhr eine kombinierte Geschwindigkeits- und Mautausweichverkehrskontrolle vorgenommen. „Hinsichtlich des Mautausweichverkehrs ergaben sich dabei keine Beanstandungen. Nach Mitteilung der Polizei hätten sich die bisherigen Feststellungen, dass bei polizeilichen Kontrollen kein Mautausweichverkehr festzustellen ist, erneut bestätigt“, so die Stadtverwaltung.

Die Polizei führe Lkw-Kontrollen überwiegend tagsüber, sowie sporadisch zur Nachtzeit, lageorientiert durch. Dabei werde grundsätzlich – auch tagsüber – überprüft, ob Lastkraftwagen unter das Nachtfahrverbot fallen würden. Sollten sich hierbei Hinweise auf einen verstärkten Mautausweichverkehr ergeben, werde entsprechend reagiert, so die Aussage der Polizei.

Doch die Anlieger der B 35 haben einen anderen Eindruck - dass trotz Nachtfahrverbots zu viele Schwerlaster auf dieser Bundesstraße unterwegs sind (ein Eindruck, den sich auch den Anliegern der B-10-Ortsdurchfahrt Mühlacker aufdrängt).


Was ist mutig? Oder Mühlacker und das Gewerbegebiet

Die Kommunalpolitik macht Ferien. Doch vorher gab es noch eine lebhafte Debatte im Gemeinderat um die künftige gewerbliche Entwicklung.

Erinnern wir uns an die Diskussion in den Jahren 1990/1992 um die seinerzeit umstrittene Ausweisung der "Waldäcker" als Gewerbe- und Industriegebiet. Auch damals stellten die Gegner dieser Planung den Bedarf in Frage. Ein Kritiker sagte gar, in den neuen Bundesländern gebe es genügend leere Gewerbeflächen, da bräuchten wir keine mehr. Natürlich kam der Hinweis auf die Belange der Landwirtschaft, die Schönheit der Landschaft, die angeblich nicht vorhandene Nachfrage nach Gewerbebauplätzen und die angeblichen Gewerbebrachen. Noch bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan, die am 22. Februar 1995 in der Turn- und Festhalle Mühlhausen stattfand, sagten einige Bürger laut Protokoll, der Bedarf nach so viel Gewerbefläche werde in Frage gestellt.

Was wäre eigentlich aus Firmen wie Etzel, Gommel, Sihn, Münch, Bertet, Marquardt, Bernecker geworden, wenn es das angeblich nicht notwendige Gewerbegebiet "Waldäcker" nicht gegeben hätte und wir den Kritikern gefolgt wären? Sie hätten sich in anderen Gemeinden niedergelassen, die die Kraft haben, Gewerbeflächen auszuweisen. Jene etwa 450 Arbeitsplätze, die es heute in den "Waldäckern" gibt, wären wohl kaum in Mühlacker, von der Gewerbesteuer für die Stadt zur Erledigung ihrer Aufgaben etwa im schulischen und sozialen Bereich ganz zu schweigen. Inzwischen sind die "Waldäcker" zu etwa 85 Prozent belegt. Ein angeblich verzichtbares Gewerbegebiet . . .

Und jetzt? Wir erleben eine Neuauflage der Diskussion in den neunziger Jahren. Wieder wird der Bedarf in Frage gestellt oder auf eine Minimal-Fläche reduziert. Im Regionalplan sind aufgrund der Entscheidung des Gemeinderats der Stadt vom November 2001 (bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung) 29 ha (nicht 70 ha!) südlich der B 10 freigehalten - etwas weniger als die "Waldäcker" ausmachen.

Wenn wir auf ein langfristig tragfähiges Entwicklungskonzept für Gewerbeflächen verzichten würden und sagen, jetzt ist Schluss, so wäre dies mutig, meint der Kommentator des Mühlacker Tagblatt heute. Und wenn in fünf Jahren der erste Betrieb abwandert? Dann werden dies alle lautstark beklagen und der Kommunalpolitik Vorwürfe machen, nicht rechtzeitig Flächen für Arbeitsplätze bereitgestellt zu haben. Dann wird man diese Verzichtspolitik nicht mehr als mutig bezeichnen, sondern als dumm. Sicherlich auch vom MT. Deshalb: Was ist mutig?

Kreisel bei Mühlhausen oder Das seltsame Verschwinden eines Projekts

Bei der Kreistagssitzung am vergangenen Montag stand der Rahmenplan für den Ausbau der Kreisstraßen auf der Tagesordnung. Ich hatte mich verwundert darüber gezeigt, dass die Maßnahme "Kreisverkehrsplatz K 4505/K 4506 bei Mühlacker-Mühlhausen" plötzlich nicht mehr unter weiterem Bedarf zu finden ist. Erster Landesbeamter Wolfgang Herz meinte, das Vorhaben sei seit längerem nicht mehr im Rahmenplan, da vom Umweltausschuss gestrichen.

Nun ergaben meine Recherchen, dass ich richtig lag. Erstmals in dem am Montag verabschiedeten Rahmenplan taucht das Projekt nicht mehr auf, ohne dass die Verwaltung die Herausnahme begründet hat. Die Maßnahme ist einfach "entsorgt" worden, verschwand auf dem verwaltungsinternen Dienstweg im Nirwana. Einfach weg! Das ist ärgerlich! Und bei der Vorberatung im Umweltausschuss ist dies niemand aufgefallen, möglicherweise war aus Mühlacker niemand dabei (dem im Internet zugänglichen Protokoll fehlt die Liste der anwesenden Kreisräte).

Dabei fand sich das Vorhaben noch im Rahmenplan 2007-2011, der vom Kreistag am 23. Juli vorigen Jahres verabschiedet worden war, unter der laufenden Nummer I.24 (Kosten 300.000 Euro) für "nach 2011".

Das Vorhaben war in allen früheren Fortschreibungen des Rahmenplanes in der Kategorie "später" noch enthalten und ist erst in der aktuellen Beilage 36/2008 nicht mehr aufgeführt. Also lag ich mit meiner Vermutung richtig. Leider hat der Erste Landesbeamte und Vize-Landrat meine Wette um eine Kiste guten Mühlhäuser Weins nicht angenommen, weil er nicht wettet - aus Prinzip.

Nicht nur aus Prinzip bestehe ich darauf, dass der Rahmenplan wieder ergänzt wird um diese Maßnahme. Dafür gibt es eine sachliche Notwendigkeit.

Was Bürger so wissen oder Nur mal ne Anfrage gestellt

Heute meldete sich ein Bürger der Kernstadt Mühlacker per Mail bei mir. Er schrieb über seine Mail: Anfrage - nicht ganz ernst gemeint, eher zum Weinen. Ja, wenn es so ist, wie er es geschildert hat, wäre es zum Weinen. Ich schrieb jedenfalls eine Anfrage an die Verwaltungsspitze, allen voran OB Arno Schütterle (Grüne). Hier meine Anfrage:


Sehr geehrte Herren,

ich bekam heute folgende Mail aus der Kernstadt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wurde das Fundamt inzwischen in das Tiefbauamt integriert?

Der Sohn einer Bekannten hat kürzlich auf dem neuen Bolzplatz oberhalb der Schillerschule den Ball über die Mauer in das Grundstück der Familie Schütterle geschossen.

Der Zutritt um den Ball zu suchen wurde ihm verweigert.

2 Tage später rief dann Herr Fritz Schick an und teilte mit, der Ball könne bei Ihm im Tiefbauamt abgeholt werden."

Ich bitte ganz dringend um Mitteilung, ob diese Schilderung zutreffend ist und wenn ja, wie dieser Vorgang von der Verwaltung begründet wird.


Ich halte Sie, liebe Weblog-Leser, auf dem Laufenden. Versprochen.

Und hier nun die Antwort, die mir heute, Montag, Bürgermeister Abicht für die Stadtverwaltung schrieb (mit Kopie an den OB):

Guten Tag Herr Bächle,

das Fundamt ist natürlich nicht beim Umwelt- und Tiefbauamt der Stadt integriert. Allerdings gestaltet sich die angebliche Fundsache etwas anders, als in Ihrem angehängten Mail. Tatsächlich wurde auf der Baustelle des neuen Kleinspielfeldes der Schillerschule in den späten Abendstunden durch die Ihnen bekannten Kinder begeistert Überschußübungen über unsere Lärmschutzwand geprobt. Nachdem dies offensichtlich tatsächlich mehrere Male gelang und der Ball jedes Mal aus den angrenzenden Gärten zurückgeholt werden musste, haben sich die betroffenen Nachbarn entschlossen, den Spielball mir mit dem Hinweis unerlaubten Betretens der städtischen Baustelle zu überreichen.

Als verantwortlicher Mitarbeiter des Rathauses für die Baustelle habe wiederum ich Herrn Schick gebeten, die Eltern der Kinder auf ihre Aufsichtspflicht und das Verbot des Betretens unserer Baustelle hinzuweisen.

Selbstverständlich durften sich die Kinder ihren Ball wieder abholen.

Unser Kleinspielfeld wird voraussichtlich in den Sommerferien fertig gestellt. Danach wird es umzäunt und steht aus fördertechnischen Gründen bekanntlich ausschließlich der Schule zur Verfügung. Der nächste Bolzplatz befindet sich wenige Meter entfernt an der Schillergrundschule.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Winfried Abicht