Die zweite Klatsche oder Geheimniskrämerei in Sachen Mühlehof

Sie erinnern sich: Für den 22. April 2008 hatte sich die Firma Echo GmbH wegen der Zukunft des Mühlehofs im Gemeinderat von Mühlacker angekündigt, dann aber diesen Termin kurzfristig platzen lassen. Ich hatte in der Sitzung nach der Information über die Absage durch den OB beantragt, darüber im öffentlichen Teil der Sitzung zu diskutieren. Der Gemeinderat lehnte dies mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU ab und verwies den Punkt in den nicht öffentlichen Teil.

Die CDU-Fraktion hat umgehend Beschwerde beim Regierungspräsidium Karlsruhe als Kommunalaufsicht eingelegt. Am Wochenende ging nun die Antwort des RP ein: RPzuMhlehof2.pdf. Danach hätte die Absage öffentlich beraten werden müssen. Dies ist schon die zweite Klatsche für Stadtverwaltung und Gemeinderatsmehrheit: Bereits am 18. Februar 2008 hatte das RP mitgeteilt, es sehe keine zwingenden Gründe für eine nichtöffentliche Beratung des Themas Mühlehof. Trotzdem ist es am 22. April wieder zu einem rechtswidrigen Beschluss gekommen.

Der Bürger hat Anspruch darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Entscheidend ist die Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Es gibt kein Mühlacker Landrecht. Es ist auch Aufgabe der Stadtverwaltung, durch sachkundige Beratung den Gemeinderat vor einem rechtswidrigen Beschluss zu bewahren - vorausgesetzt, sie selbst legt Wert auf das, was sie von jedem Bürger erwartet: rechtstreues Verhalten.