Abschreckende Wirkung erwünscht?

Darf eine Behörde die Bürger abschrecken, damit sie sich nicht mehr beschweren? Das frage ich mich, seit ich weiß, dass das Umweltamt des Enzkreises Gebührenbescheide -genauer Kostenanforderungen - verschickt an Enzberger, die sich wegen Erschütterungen durch Sprengungen im Steinbruch beschweren, dies dokumentiert haben wollen und bitten, ihnen die Werte dieser betreffenden Sprengung zu überlassen. Am Freitagabend wurde auf diese neue Praxis des Landratsamtes bei der öffentlichen Veranstaltung der Bürgerinitiative gegen die Steinbrucherweiterung hingewiesen. Einer der Sprecher bekam schon einen Bescheid über 27 Euro, legte aber Widerspruch ein. Es sei die vierte Beschwerde gewesen, für die es keine Begründung gegeben habe, argumentiert die Kreisverwaltung bzw. ein Mitarbeiter des Umweltamtes. Sehe ich das richtig, dass bei einer berechtigten (wobei diese Formulierung auch zu hinterfragen wäre) Beschwerde keine Gebühren anfallen würde, egal, wie oft solche Beschwerden vorgebracht werden? Woher soll ein Bürger vor Herausgabe der Daten wissen, ob seine Beschwerde „berechtigt“ ist oder nicht? Mein Eindruck verstärkt sich, dass das Landratsamt abschreckend wirken will. Bin gespannt, was der Landrat auf meine Anfrage antwortet. Oder verschanzt er sich hinter der Feststellung, das Umweltamt sei untere staatliche Verwaltungsbehörde und unterliege damit nicht der Kontrolle durch den Kreistag? Na, dann müsste bei der Landesregierung nachgefragt werden.

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