Antwort aus Karlsruhe oder Das RP und die B-35-Arbeiten

Hier nun die Position des Regierungspräsidium Karlsruhe zum Ablauf der Sanierungsarbeiten auf der Bundesstraße 35 bei Lienzingen und der damit verbundenen Verkehrsumleitungen in einem heute eingegangenen Schreiben an Stadtverwaltung und mich. Damit reagiert der Regierungspräsident auch auf die Kritik an seiner Behörde. Das Schreiben im Original:

Lassen Sie mich zunächst auf die Baumaßnahme und die daraus resultierende Verkehrsführung eingehen. Der Fahrbahnzustand der B 35 zwischen Maulbronn-Schmie und Mühlacker-Lienzingen war gekennzeichnet durch Risse und Verdrückungen in der Straßenoberfläche. Übliches Sanierungskonzept hierfür ist ein Abfräsen mit anschließendem Neueinbau einer 4 cm starken Asphaltdeckschicht. Um mehr Informationen über das Schadensbild zu erhalten, hat das zuständige Baureferat parallel zu den Anfang Februar geführten Umleitungsgesprächen Bohrkerne ziehen und auswerten lassen. Dabei zeigte sich, dass teilweise bis zu 30 cm des Fahrbahnaufbaus schadhaft und ausbesserungsbedürftig waren. Auf dieser Basis konnte dann das endgültige Sanierungskonzept aufgestellt werden.

Dieses sah vor, in einem ersten Schritt rd. 15 cm tief alte Belagsschichten abzufräsen. Damit verblieb nur noch ein Restaufbau von rd. 15 - 20 cm. Dieser kann wegen mangelnder Tragfähigkeit und zur Vermeidung von weiteren Schäden jedoch auf keinen Fall mit Schwerverkehr befahren werden. Danach wurden an vorhandenen Schadstellen noch Tiefenfräsungen - teilweise bis zu 15 cm Tiefe - ausgeführt. Somit verblieben an manchen Stellen sogar nur zwischen 0 und 5 cm Restaufbau. Dieser kann aus den genannten Gründen selbst von Pkw-Verkehr nicht mehr befahren werden. Zudem waren diese Schadstellen über die ganze Baustrecke verteilt, sodass ein halbseitiges Befahren nicht mehr möglich war. Aus diesem Grund konnte die ursprünglich Anfang Februar festgelegte Verkehrsführung nicht vollzogen werden, sondern musste eine Vollsperrung angeordnet werden. Dieses Vorgehen sowie die Umleitungsstrecken wurden mit der Verkehrsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft abgestimmt. Dem Regierungspräsidium kann also nach meiner Auffassung keine ungenügende Informationspolitik vorgeworfen werden.

Lässt man diese straßenbautechnischen Parameter einmal ganz außer Acht, hätte auch eine halbseitige Sperrung für die B 35 erhebliche Auswirkungen nach sich gezogen. Die Länge der Baustrecke bei Mühlacker beträgt rd. 2 km. Die Fahrbahnbreite beträgt rd. 7,5 m. Wäre diese Strecke halbseitig an einem Stück gebaut worden, hätten die jeweiligen Sperrzeiten aus Freigabezeit der Gegenrichtung und Räumzeiten mehrere Minuten betragen. Die daraus resultierenden Staus wären erheblich gewesen, was die Betroffenen dann auch mit Sicherheit zur Suche nach Ausweichstrecken veranlasst hätte. Eine alternativ in 8 Abschnitte à rd. 500 m unterteilte Baustrecke hätte vermutlich einen Anstieg der Bauzeit auf rd. 3 Monate (!) bedeutet. Neben einer baubetriebstechnisch und qualitativ schlechten Bauabwicklung hätte sich die Maßnahme damit auch erheblich verteuert. Besonders kritisch wäre für die Verkehrsteilnehmer im Baustellenbereich aber die Kante von rd. 25 cm zur Tiefenfräsung gewesen. Hier wäre eine Absturzsicherung zwingend gewesen, die aber bei dem vorhandenen Fahrbahnquerschnitt nicht hätte untergebracht werden können.
Aus allen diesen Gründen entschied sich daher das Regierungspräsidium für eine Vollsperrung der B 35.

Meinem Haus war es durchaus bewusst, dass eine Vollsperrung zu einer deutlichen Verkehrszunahme mit den daraus resultierenden Belastungen in der Ortsdurchfahrt von Mühlacker führen wird. Schon aus diesem Grund war und ist es unser Ziel, die Maßnahme schnellst möglich durchzuführen. Die Baufirma arbeitet daher bereits teilweise mit doppelter Besetzung (2 Großfräsen und 2 Fertiger) sowie am Tage länger als die Regelarbeitszeit, um die derzeit günstige Witterungslage voll ausschöpfen zu können. Nach aktuellem Stand liegt die Baufirma bereits einige Tage unter dem Soll, sodass ein früherer Fertigstellungstermin als Ende Juli durchaus realistisch erscheint. Sollte das Wetter uns keinen Strich durch die Rechnung machen, liegt eine Fertigstellung Ende nächster Woche im Bereich des Möglichen. Damit hätten wir das Projekt sogar eine Woche schneller als ursprünglich geplant durchgeführt.
Die angesprochene Samstagsarbeit scheidet aus, da das Wochenende zum Abkühlen sowie Aushärten des eingebauten Materials notwendig ist. Auch einer Nachtarbeit stehen wir ablehnend gegenüber, da die Leistung und die Qualität der Arbeit in der Regel schlechter als am Tag ausfallen. Weitere Beschleunigungsmaßnahmen sehen wir darüber hinaus nicht.

Zur Entlastung der Ortsdurchfahrt hatte das Regierungspräsidium den Vorschlag in die Diskussion gebracht, eine Umleitungsfahrtrichtung über die L 1134 (Osttangente) und die Verlängerte Ziegeleistraße zur L 1132 zu führen. Diesem ist die Stadt als Straßenbaulastträger erfreulicherweise zwischenzeitlich gefolgt und hat seit Mittwoch Abend eine Umleitungsrichtung, allerdings nur für Pkw, über die Ziegeleistraße ausschildern lassen. Damit dürfte eine Reduzierung der Belastungen der Anwohner an der Ortsdurchfahrt spürbar werden.

Das Regierungspräsidium ist bemüht, bei derartigen Sanierungsmaßnahmen die Beeinträchtigungen sowohl für die Verkehrsteilnehmer als auch für die vom Umleitungsverkehr Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, dass unter den beschriebenen Randbedingen keine andere Vorgehensweise bei der Sanierung der B 35 möglich war.

Was eine Bemautung der B 10 und der B 35 betrifft werde ich eine Prüfung veranlassen und Ihnen in einer gesonderten Stellungnahme antworten.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Dr. Rudolf Kühner

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