Jetzt geht es um den Deutschen Sandlaufkäfer



Der Cylindera germanica


Was bei Stuttgart 21 der Juchtenkäfer, ist bei der inzwischen abgeräumten Erdzwischendeponie der früheren Baustoffwerke der Deutsche Sandlaufkäfer. Das geht aus der Antwort des Naturschutzdezernenten des Enzkreises, Wolfgang Herz, hervor, die er auf meine Anfrage als Kreisrat gegeben hat. Was heißt schon "deutscher" Sandlaufkäfer? Er gehört zu den Ureinwohnern Bayerns, wie die Suche im Internet ergab. So schnell wie er ist kaum einer... Ein bayrischer Lienzinger?

Der Hintergrund; Die bisherige Erdzwischendeponie im Ziegelhäule bei Lienzingen, an der Landesstraße zwischen Mühlacker und Lienzingen, wird in den nächsten Monaten wieder in ihren früheren Zustand zurückgeführt. Das Erdzwischenlager war 1983 zunächst naturschutzrechtlich vom Landratsamt Enzkreis genehmigt worden. Danach wurde das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, bergrechtlich zuständig, das im März 2011 auch dem Abschlussbetriebsplan und damit der Renaturierung und Rückführung in landwirtschaftliche Fläche zugestimmt hat.

Anlass für meine Anfrage beim Enzkreis waren Aussagen des BUND, weite Teile dieser Fläche seien seit vielen Jahren nicht mehr genutzt. Hier habe sich eine artenreiche Fauna und Flora eingestellt mit vielen bedrohten und seltenen Arten. Naturschutzrechtlich sei es nicht möglich, das Gebiet zu rekultivieren. Ein Argument, das auch aus der Bevölkerung an mich herangetragen wurde. 

„Der bestandskräftige Abschlussbetriebsplan berücksichtigt die naturschutzrechtlichen Belange abschließend“, antwortete der Erste Landesbeamte Wolfgang Herz. Das jetzt thematisierte Vorkommen des Deutschen Sandlaufkäfers führe nach Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch das Naturschutzamt des Enzkreises nicht dazu, dass nachträgliche Änderungen am Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg gefordert werden könnten.

Allerdings handle es sich beim Deutschen Sandlaufkäfer um eine streng geschützte Art. Ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote im Zuge der Umsetzung der Rekultivierungsmaßnahmen liegt aber wegen der Ausnahmebestimmung nach dem Bundesnaturschutzgesetze im Hinblick auf die bestandskräftige Genehmigung nicht vor, schreibt Herz.

Dessen ungeachtet wäre es seiner Meinung nach wünschenswert, dass die Beteiligten eine einvernehmliche Lösung finden, die das Anliegen der BUND-Ortsgruppe aufnimmt. Die untere Naturschutzbehörde werde deshalb zeitnah auf die Beteiligten zugehen, um diese Möglichkeit zu erörtern.

Zum Thema auch "Naturschutzdezernent plädiert für Käfer-Schutz"

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