Enzkreis erwartet für 2012 volle Einhaltung der Hilfsfristen im Rettungsdienst

Enzkreis. Nach dem Ausbau der Notarztstandorte Krankenhaus Siloah in Pforzheim zum 1. Mai 2011 und Neuenbürg zum 1. August 2011 geht der Enzkreis davon aus, dass im Landkreis spätestens für das Gesamtjahr 2012 die gesetzlichen Hilfsfristen bei Notfalleinsätzen der Rettungsdienste eins zu eins erfüllt werden können. Diese Erwartung formuliert Erster Landesbeamter Wolfgang Herz in der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Enzkreis. 

Für die Fraktion hatte deren Vorsitzender Günter Bächle (Mühlacker) wissen wollen, wie für die einzelnen Kreisgemeinden die Spanne zwischen Alarm und Eintreffen des Notarztes vor Ort ist. Das Rettungsdienstgesetz lasse in eine Alarmierungszeit von maximal 15 Minuten zu.

In seiner Antwort schreibt Herz laut Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion, nach dem Rettungsdienstgesetz sei für die Planung im bodengebundenen Rettungsdienst bei der Notfallrettung die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen maßgebend. Die Hilfsfrist solle aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten betragen. Ergänzend hierzu sei im Landesrettungsdienstplan 2000 festgelegt: "Die Vorgaben zur Einhaltung der Hilfsfrist sind erfüllt, wenn sie in 95 Prozent aller Einsätze im Zeitraum eines Jahres im gesamten Rettungsdienstbereich eingehalten wird." Der Landesausschuss für den Rettungsdienst habe zudem im Juli 1999 beschlossen, dass es in Baden-Württemberg zwei Hilfsfristen gibt, einmal eine für den Rettungswagen (RTW) und eine für das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF), die beide einzuhalten seien.

Anhand der Hilfsfrist wird ermittelt, ob die Rettungsdienstplanung die gesetzlichen Anforderungen einhält. Hieraus folgt, so die Kreisverwaltung weiter, dass zum Beispiel der einzelne Bürger in einer konkreten Notfallsituation kein Recht für sich ableiten könne, persönlich innerhalb von 15 Minuten rettungsdienstliche Hilfe zu erhalten. Herz: „Geschweige denn, dass ein Notarzt an Ort und Stelle sein muss.“ Vielmehr habe die Gemeinschaft der Bürger eines Bereichs das Recht zu erwarten, den Rettungsdienst so zu planen, dass bei allen Einsätzen eines Jahres in nicht mehr als fünf Prozent aller Einsätze eine Wartezeit für den RTW und das NEF auftritt, die mehr als 15 Minuten beträgt.

Der Gesetzgeber nehme dabei laut Herz billigend in Kauf, dass jeder 20. Bürger länger als 15 Minuten auf Hilfe warten muss und die Hilfsfrist temporär oder lokal grundsätzlich planerisch nicht erfüllt werden kann. Für den Rettungsdienstbereich Pforzheim-Enzkreis, besonders für den Enzkreis bedeute das, dass es Bereiche gibt, in denen die Hilfsfrist für den NEF zumindest zeitweise nicht eingehalten werden kann. Nach dem Gesetz müsse der Rettungsdienst so geplant werden, dass er eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung gewährleistet.

Das Land verfolgt nach Angaben der Kreisverwaltung die Zehn-Minuten-Begrenzung in den Ausführungsbestimmungen und Planungen zum Rettungsdienstgesetz übrigens nicht weiter. Herz: „Alleiniger Maßstab sind 15 Minuten in 95 Prozent der Einsätze. Tatsächlich beträgt die Hilfsfrist in unserem Rettungsdienstbereich in mehr als 50 Prozent aller Fälle weniger als zehn Minuten.“

Die Hilfsfristen haben sich in den vergangenen Jahren für den Bereich Pforzheim-Enzkreis dank des Einsatzes aller Beteiligten positiv entwickelt, so Herz weiter.
Die Werte für 2011 bisher: Rettungswagen 94,85 Prozent und Notarzteinsatzfahrzeug 94,59 Prozent. Eine volle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sei für 2012 zu erwarten.

Daten pro Kommune gibt es aber nicht. Das zuständige Ministerium fordere und erhalte grundsätzlich nur bereichsbezogene Angaben zur Einhaltung der Hilfsfristen, so Herz. CDU-Fraktionsvorsitzender Bächle zeigte sich erstaunt über diese Aussage: Das Sozialministerium habe Anfang 2011 konkrete Gemeindezahlen für den Kreis Ludwigsburg veröffentlicht, weil ein SPD-Landtagsabgeordneter sich nicht habe mit pauschalen Aussagen abspeisen lassen. Die Folge sei gewesen, dass lokale Engpässe besser zu erkennen gewesen seien.

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