Bis jetzt kein Plaketten-Sünder

Hat die Deutsche Umwelthilfe schlecht recherchiert, als sie überprüfte, ob die Umweltzonen auch kontrolliert werden? Fast möchte man dies meinen. Denn die Stadtverwaltung Mühlacker legte auf meine Gemeinderatsanfrage offen, dass die Zuständigkeit über die Überwachung erst seit einigen Wochen bei der Stadt liegt. Hier die Antwort: 


Der Gemeindevollzugdienst der Stadt Mühlacker ist seit April 2011 berechtigt, die Plakettenpflicht in der Umweltzone von Mühlacker zu kontrollieren und zu ahnden. Hierfür war eine Genehmigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe erforderlich, die im März 2011 beantragt wurde. Die Größe und das Verkehrsaufkommen in den deutschen Umweltzonen sind höchst unterschiedlich. Auch die Restriktionen in den Umweltzonen sind unterschiedlich ausgestaltet. So dürfen die Umweltzonen von Berlin und Hannover nur von Fahrzeugen mit grüner Plakette befahren werden. In den Umweltzonen im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe sind bislang nur Fahrzeuge ohne Plakette ausgeschlossen. Somit ist auch eine Vergleichbarkeit der Umweltzonen nur eingeschränkt möglich.
OB Frank Schneider weiter:

"Die Umfrage erhält keine Aussage bzw. Stichprobe ob und wie viel Verstöße gegen die Plakettenpflicht tatsächlich begangen werden.

Die ersten beiden Kennzahlen der Umfrage mit einem Maßstab von mindestens 100 Bußgeldbescheiden im ruhenden und fließenden Verkehr sind in großen Umweltzonen mit viel Verkehrsaufkommen viel leichter zu erreichen als in kleinen Umweltzonen wie in Mühlacker. Hinzu kommt, dass in Hannover und Berlin auch Fahrzeuge mit gelber und roter Plakette geahndet werden können. Diese Fahrzeuge sind im Fahrzeugbestand noch weitaus zahlreicher vorhanden als Fahrzeuge ohne Plakette.

Im Rahmen der Kontrollen des Ruhenden Verkehrs in der Innenstadt kontrolliert der Gemeindevollzugsdienst seit April 2011 auch die Plakettenpflicht. Es wurden jedoch noch keine Fahrzeuge ohne Plakette angetroffen. Grundsätzlich sind auch mündliche Verwarnungen möglich.

Die Durchsetzung möglicher Bußgeldbescheide wird durch die Tatsache erschwert, dass es bei Bußgeldern gegen die Plakettenpflicht keine Halterhaftung gibt wie bei den Parkverstößen im Ruhenden verkehr. Es kann nur der Fahrer des betreffenden Fahrzeugs mit einem Bußgeld belangt werden. Es wäre deshalb ideal, wenn der Vollzugdienst den verantwortlichen Fahrzeugführer vor Ort antrifft.  Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Fahrzeughalter den Fahrer nicht mitteilt mit der Folge, dass kein Bußgeld verhängt und durchgesetzt werden kann.

Die Kontrollen im Ruhenden Verkehr werden fortgesetzt. Die Polizei überwacht beim fließenden Verkehr die Plakettenpflicht im Rahmen ihrer routinemäßigen Kontrolltätigkeiten."

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