Plakatieren in der Stadt: Was soll erlaubt sein?




Plakate an Bäumen: Das dürfe nicht sein, meinte eine Stadträtin der SPD. 


Wie viel Plakate verträgt das Stadtbild? Eine Frage, mit der sich der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats beschäftigt hat. Dabei zeigte sich die Gratwanderung zwischen Informationsfreiheit und ordentlichem Stadtbild. Die Verwaltung hatte dazu den Entwurf von Richtlinien vorgelegt, zu der eine lange Liste von Punkten gehörte, an denen nicht plakatiert werden darf. Was mich zur Bemerkung veranlasste, eine Liste darüber, wo Plakate aufgehängt werden dürfen, wäre sicherlich kürzer. Eigentlich wollte die Verwaltung vor allem jene treffen, die für gewerbliche Veranstaltungen in anderen Kommunen werben. Doch die Richtlinien waren letztlich nicht differenziert, sie hätten alle tangiert, auch unsere Vereine. Was zudem problematisch war: Parteien, Wählervereinigungen sowie Gruppen im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden sollten von den Regelungen nicht betroffen sein. Kernpunkt der Debatte: Lässt sich die Einhaltung dieser Vorschriften auch kontrollieren? Da bestehen zumindest Zweifel. Immer wieder bleiben Plakate hängen, auch wenn die Veranstaltungen längst vorbei sind (das ist derzeit das größte Problem).



Jedenfalls wird die Verwaltung die Vorlage nochmals überarbeiten. Ich finde, klar strukturierte, übersichtliche, mit möglichst wenig bürokratischen Verästelungen überlagerte und praktikable Richtlinien sollten das Ziel sein. Und am Ende müssen die Regelungen auch durchsetzbar und kontrollierbar sein. Sonst taugen sie nichts.



Hier der Richtlinien-Entwurf zum Herunterladen: AF63Ad01.pdf

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