Enzkreis kümmert sich künftig allein um die Langzeitarbeitslosen

Es ist geschafft: Der Enzkreis erhält die volle Zuständigkeit für Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II, landläufig als Hartz IV bezeichnet. Der baden-württembergische Ministerrat verabschiedete heute die Vorschlagsliste für das Bundesarbeitsministerium. Somit wird der Enzkreis ein Optionslandkreis. Er muss die Zuständigkeit für die Langzeitarbeitslosen und damit für die Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht mehr mit der Agentur für Arbeit teilen. Damit erhält nicht nur die Kreisverwaltung eine zusätzliche Aufgabe, sondern auch der Sozial- und Kulturausschuss des Kreistages als Vertretung der Bürgerschaft. Mit Unterstützung der Kommunen kümmert sich künftig der Enzkreis darum, dass möglichst mehr Menschen wieder in Arbeit und Brot kommen. Fallmanager sollen die Betroffenen begleiten auf ihrem Weg in den ersten Arbeitsmarkt. Hilfreich sind die Kenntnisse vor Ort. Den Zuschlag erhielt unter anderem auch die Stadt Pforzheim. Nur sechs Stadt- oder Landkreise kamen in Baden-Württemberg neu zum Zug. So wollte es der Bundesgesetzgeber.

Ein guter und großer kreispolitischer Erfolg.

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