1000-Meter-Maß muss für alle gelten

PF-01 Tiefenweg, Standort-Vorschlag des Regionalverbandes Nordschwarzwald für eine Windkraftanlage in seinem Entwurf für einen Teilregionalplan Windkraft. Lage: der Wald zwischen Großglattbach und Lomersheim. Die Anhörung der Öffentlichkeit ist beendet (einige Bürger aus Mühlacker machten davon regen Gebrauch), die Frist für Stellungnahmen der Kommunen läuft erst im Juni ab. Bei der Einwohnerversammlung im April in Großglattbach gab es kritische, aber immer sachliche Rückfragen und Anmerkungen zu PF-01. Die Stadtverwaltung griff in einer ausgewogenen Stellungnahme all die dort geäußerten Punkte auf, mit denen sich der Regionalverband beschäftigen und dann entscheiden muss, ob der Standort im Plan bleibt. 2018-05-15_GR_TOP_1_Windkraft.pdf

Doch das Papier aus dem Rathaus wird den Regionalverband (zumindest vorerst) nicht erreichen, denn am Dienstagabend gab es dafür keine Mehrheit. Ebenfalls gescheitert war zuvor eine grundsätzlich ablehnende Formulierung von SPD und FW nach dem so häufig zu hörenden Satz: "Wir sind für die Windkraft, aber nicht bei uns." Das ist alles andere als ein überzeugendes Argument. Jetzt steht die Stadt ohne Stellungnahme da.

Nicht ganz. Die Mehrheit schloss sich dem CDU-Antrag an, den Mindestabstand zwischen Siedlungen und Windmühlen von 700 auf 1000 Meter anzuheben. Diese Forderung richtet sich an die Landesregierung, die den Mindestabstand den Regionalverbänden für deren Planung vorschreibt. Bindend für sie sind momentan 700 Meter, doch die Meinungen darüber gehen auch in der grün-schwarzen Landesregierung auseinander.

Die Abstände von PF-01 Tiefenweg  nach Osten zu Großglattbach:
- zum Sportgelände 780m
- zur (nördlichen) gewerblichen Baufläche 930m
- zur nächstgelegenen Wohnbaufläche 880m
nach Norden zu Lomersheim:
- zur Grünfläche (Friedhof) 570m
- zur gewerblichen Baufläche 700m
- zu den (westlichen und östlichen) gemischten Bauflächen jeweils 700m
- zur westlichen Wohnbaufläche 700m.

Was bei Windkraftanlagen gilt oder nach Meinung der Stadt Mühlacker gelten sollte, muss sie als Maßstab auch bei ihren Planungen anlegen. Aber manche im Gemeinderat träumen von einem Gewerbe- und Industriegebiet im Hart und damit rund 200 Meter von den Wohngebieten Lienzingens entfernt. Weshalb sollen drei Windkraftanlagen störender für Wohngebiete sein als ein 25 Hektar großes Gewerbe- und Industriegebiet im Hart? Der Gemeinderat darf nicht mit zweierlei Maß messen, sonst wird's widersprüchlich, ja heuchlerisch. Manche entdecken jetzt das Wohl des Rotmilans, um Standorte für Windkraftanlagen zu verhindern, sind aber gleichzeitig ohne Augenzucken bereit, Industriebetriebe einen Steinwurf von Siedlungen entfernt zuzulassen. Das Wohl des Rotmilans wiegt für sie schwerer als das von Menschen.
Noch zur Privilegierung von Windkraftanlagen: Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind Windkraftanlagen generell im Außenbereich zulässig, solange öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Solche öffentlichen Belange, die einer Windkraftanlage entgegenstehen könnten, sind zum Beispiel auch Darstellungen eines Flächennutzungsplans (FNP), die an einem konkreten Standort die Zulässigkeit von Windkraftanlagen ausschließen. Ausschließen kann man im Flächennutzungsplan die Nutzung der Windenergie aber nur, wenn derselbe Flächennutzungsplan an anderer Stelle eine Positiv-Darstellung getroffen hat. Mit anderen Worten: um die Windenergienutzung räumlich steuern zu können („Wo soll es gehen dürfen, wo geht es nicht“), bedarf es einer schwarz-weiß-Planung auf kommunaler Ebene (bis 2012 war das Aufgabe der Regionalplanung). Diese FNP-Variante ist bisher nicht vorgesehen. Das Streichen von PF-01 im Teilregionalplan ist noch keine Garantie dafür, dass dort kein Investor auftritt. Entschieden würde in einem solchen Fall dann in einem immissionsrechtlichen Verfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

 

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