Mühlehof: Der Gemeinderat muss springen
Quo vadis Mühlehof?
Jetzt liegen alle Fakten auf dem Tisch, jetzt kann der Gemeinderat entscheiden. Doch einige Stadträte haben Angst wie vor dem Sprung vom Drei-Meter-Brett. Der OB will die Bürger unverbindlich fragen, deutet jedoch an, dass er dabei für einen Abriss werben würde. Die SPD möchte einen Bürgerentscheid, der den Ratsbeschluss ersetzt, mit der Alternative Ja oder Nein zum Abriss. Allzusehr beschleicht einen das Gefühl, das manche im Gemeinderat die Sache abwälzen wollen auf den Bürger. Doch wir hören zunehmend Stimmen aus der Bevölkerung, der Gemeinderat beschäftige sich seit langer Zeit mit dem Thema und solle nun auch entscheiden und sich nicht davor drücken. Dafür sei er schließlich gewählt. Ich meine: Der Gemeinderat muss jetzt springen! Endlich!
Am kommenden Dienstag steht das Thema auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Seit gestern liegen drei Anträge auf dem Tisch, die das Ziel haben, den gordischen Knoten zu durchschlagen. Um weiterzukommen, wollen FDP, LMU und CDU, dass der Gemeinderat den Abriss des Gebäudes und die Nutzung der Fläche durch einen Investor für Handel. Gewerbe und Dienstleistungen beschließt. Über die Zukunft der Kultur soll gesondert beraten werden.
Damit kommt Bewegung in die Sache. Nun können die Befürworter der Sanierung mit einem eigenen Antrag antreten und gleichzeitig sagen, wie viel Millionen Euro sie in die Immobilie stecken wollen. Hauptsache, die sich im Kreis drehenden Debatten werden beendet und es erfolgt eine Weichenstellung. Über die Richtung muss entschieden werden. Dann kann auch eine Klärung in der Bürgerschaft erfolgen. Wer nicht einverstanden ist mit der Ratsentscheidung, dem bleibt innert sechs Wochen das Instrument des Bürgerbegehrens. Wenn die notwendigen gut 1700 Unterschriften beisammen sind, gibt es bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen einen Bürgerentscheid. Weil dieser dann, wenn er das Quorum erreicht, den Gemeinderatsbeschluss ersetzt, muss der Antrag auch einen Deckungsvorschlag für die entstehenden Kosten der Maßnahme beinhalten, wenn die Sanierung beantragt wird.
Damit kommt Bewegung in die Sache. Nun können die Befürworter der Sanierung mit einem eigenen Antrag antreten und gleichzeitig sagen, wie viel Millionen Euro sie in die Immobilie stecken wollen. Hauptsache, die sich im Kreis drehenden Debatten werden beendet und es erfolgt eine Weichenstellung. Über die Richtung muss entschieden werden. Dann kann auch eine Klärung in der Bürgerschaft erfolgen. Wer nicht einverstanden ist mit der Ratsentscheidung, dem bleibt innert sechs Wochen das Instrument des Bürgerbegehrens. Wenn die notwendigen gut 1700 Unterschriften beisammen sind, gibt es bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen einen Bürgerentscheid. Weil dieser dann, wenn er das Quorum erreicht, den Gemeinderatsbeschluss ersetzt, muss der Antrag auch einen Deckungsvorschlag für die entstehenden Kosten der Maßnahme beinhalten, wenn die Sanierung beantragt wird.
Kommentare
Noch keine Kommentare