Eine halbe Million Euro und kaum jemand will sie haben

Enzkreis. Auch im Enzkreis werden die Angebote des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes für Kinder von Geringverdienenden und Hartz-IV-Empfängern kaum genutzt. Das ergibt die Antwort von Landrat Karl Röckinger auf eine Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Enzkreis. In einem Brief an den Fraktionsvorsitzenden Günter Bächle beziffert der Landrat die zur Verfügung stehenden Gelder auf mehr als eine halbe Million Euro im Jahr 2011.
Die Zahl der Antragsberechtigten dürfte sich im Enzkreis auf zirka 2000 belaufen, so der Landrat. „Eine ganz genaue Angabe ist leider nicht möglich, da uns weder die Empfänger von Kinderzuschlag bekannt sind noch die der Schüler zwischen 18 und 25 Jahren.“ Bis jetzt seien etwa 30 Anträge gestellt worden. Diese würden im Vorgriff auf die Zuständigkeitsübertragung bearbeitet und nun auch beschieden. Solange das Land das notwendige Gesetz noch nicht verabschiedet habe, handle der Landkreis als „freiwillig Leistender mit dem entsprechenden verwaltungsrechtlichen Risiko“.
Der Bund bezahle für die Verwaltungskosten des Bildungs- und Teilhabepakets 1,2 Prozent und für die Leistungen als solche 5,4 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch II. Bei 7,7 Millionen Euro Nettoaufwendungen für Unterkunft und Heizung im Jahr 2010 sind dies 92.400 Euro beziehungsweise 415.800 € pro Jahr für die Betroffenen im Enzkreis.
Vereinsbeiträge, Unterricht in künstlerischen Fächern und Teilnahme an Freizeiten werden, so der Landrat weiter an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion, in Höhe von maximal zehn Euro pro Monat bezuschusst. Werde der Antrag noch bis Ende April gestellt, fließe für die Monate Januar bis März Geld, von April an gebe es nur noch Gutscheine.
Schulausflüge und Lernmaterial würden als Geldleistungen erbracht: Schulausflüge auf Antrag, Lernmaterial in zwei Pauschalen jährlich bei SGB II-Empfängern automatisch 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines Schuljahres. Mittagessen für Schüler beziehungsweise in Kindertageseinrichtungen werde per Gutschein bewilligt. Die Abrechnung erfolge direkt mit der Schule oder dem Kindergarten. Ein Euro pro Mittagessen müsse von den Berechtigten als Eigenbeteiligung eingesetzt werden.
Für das Mittagessen von Schülern im Hort und für die Schulsozialarbeit wird nach Angaben des Landrats von 2011 bis 2013 eine Erstattung von 2,8 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung bezahlt. Das seien beim Enzkreis 215.600 Euro im Jahr. Das Mittagessen im Hort werde entsprechend dem in Schulen erstattet. Wie viel Geld für Schulsozialarbeit eingesetzt werden soll, ist noch völlig offen, führte Röckinger aus: „Die Information, ob wir diese Mittel völlig ohne Bedingungen des Bundes für auch bestehende oder nur neue Schulsozialarbeiterstellen verwenden können, haben wir noch nicht erhalten.“ Die Erstattungen durch den Bund fallen hierfür von 2014 an weg.
Zur Frage der CDU-Fraktion nach dem Verwaltungsaufwand für das Landratsamt zur Abwicklung des Bildungspakets schrieb der Landrat: „Momentan haben wir eine Stelle zusätzlich - aufgeteilt auf zwei Sachbearbeiterinnen - für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets besetzt.“ Die Bewilligung von Schulbedarfspaket, Schul- oder Kindergartenausflügen sowie Zuschüssen zur Schülerbeförderung werde von den jeweils zuständigen Leistungssachbearbeitern abgewickelt. Den Verwaltungsaufwand schätzt der Landrat laut Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion auf 60.000 bis 70.000 Euro, solange diese Personalkapazität ausreicht.

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