Suche Die Suche nach "Wald�cker" ergab 81 Treffer:

Wahrscheinlich war, daß er dißmahl nicht besoffen, so wurde er ehrlich beerdigt den 19. Januar 1762

Das Ortsfamilienbuch Lienzingen, 2023. Stadtarchiv Mühlacker und Kreisarchiv Enzkreis

„7 Kinder, davon noch 2 lebend“, heißt es bei David Görzner aus Lienzingen und Anna Maria, geborene Schleitshafter, aus Schorndorf stammend, Heirat in Lienzingen 1662. „6 Kinder, davon noch drei lebend“ steht bei Abraham Grieß und seiner Frau Anna Dorothea Hafner aus Bad Liebenzell, Heirat 1675 in Lienzingen. Nebenbei: Der Vater von Abraham Grieß, der den gleichen Vornamen trug, wanderte aus Mosenrieth im Berner Land ein.

Die hohe Kindersterblichkeit wird deutlich bei der Lektüre des ersten Ortsfamilienbuches, um das sich Ruth Schneider, unsere Stadtarchivarin Marlis Lippik und Kreisarchivar Huber verdient gemacht haben. Als Lienzinger sage ich herzlich danke schön – auch dem Oberbürgermeister unserer Stadt, Frank Schneider, für seine Begrüßung.

Freud und Leid sind hier eng beieinander. Wer sich für Krankheiten und Todesursachen interessiert, ist hier genau richtig. Aber auch Ahnenforscher, Lokalhistoriker und ganz normale Leute, die sich dafür interessieren, wie ihre Vorfahren lebten. Geschichte reich an Details.

Mit Verlaub - zu Beginn kurze Nachrichten aus dem Ortsfamilienbuch als Text-Probe und zur Einstimmung. So ist zu lesen von

  1. So ist zu lesen von Louise Margarethe Arnold, Tochter des verstorbenen N. Arnold, gewesener Stallknecht, bei S[einer] Durchlaucht Herzog Carl, eine ledige, 36jährige   Dienstmagd, die seit 14 Tagen zu Besuch war bei Johannes Straubens Weib in Lienzingen. Am 4. Juli 1809 raffte sie der Tod hinweg. Die Ursache Brand, also hohes Fieber; Gewebezerfall; Nesselsucht.
"Wahrscheinlich war, daß er dißmahl nicht besoffen, so wurde er ehrlich beerdigt den 19. Januar 1762" vollständig lesen

Wohnbaracke auf freiem Feld brachte das ganze Dorf in Rage - Fast zehn Jahre schwelte der Konflikt um Schwarzbau

Ein heikler Fall der Lienzinger Nachkriegsgeschichte. Ein eigentlich trauriger Fall zudem, selbst wenn die Vorgänge um eine Holzbaracke im Jahr 1958 beim Festumzug anlässlich der Lienzinger Heimattage für Heiterkeit sorgten. Denn heftig Applaus spendeten die Zuschauer dem spöttisch, verzerrenden, also satirisch gemeinten Zigeunerwagen. Das Gefährt hatte damit seinen Namen weg. Jedoch fehlte der Geschichte nicht eine gewisse Ironie. Denn Ideengeber Gustav Mayer, ganz vorne mit dabei auf dem zwecks Gaudi umgerüsteten und von einem Pferd gezogenen Heuwagen, spielte damit auf die im Ort heftig umstrittene Ansiedlung einer Sinti-Familie an.

Beim Umzug anlässlich der Tage der Heimat in Lienzingen am 6. Juli 1958: Gerhard Schmollinger und Hans Rieger im Vordergrund, Hans Bäzner, Gustav Mayer sowie Josef Windpassinger mit ihrem „Zigeunerwagen“. Eine viel beklatschte Parodie auf die Ansiedlung einer Sinti-Familie jenseits der Bundesstraße 35. (Foto: Gerhard Schwab/aus Sammlung Stadtarchiv)

Aber selbiger Mayer war es, der die ganze (Siedlungs-)Geschichte im Jahr zuvor selbst auslöste. Denn er hatte der Groß-Familie zwei Äcker mit zusammen 14 Ar in den Langen Halden und damit im reinsten Außenbereich verkauft, auf dem sie ihr Wohnheim aus Holz errichteten. Daraus entwickelte sich ein Dauerärgernis für die Behörden. Der Schwarzbau bescherte somit sowohl der Gemeinde als auch dem Landkreis Vaihingen für etliche Jahre ein Problem. Ein unmöglicher Schandfleck durch eine Zigeunersiedlung unmittelbar an der B 35 sei entstanden, zitierte der Historiker Konrad Dussel aus den im Stadtarchiv Mühlacker (STAM) aufbewahrten Akten in seinem Beitrag für das  Ortsbuch von Lienzingen 2016 (S. 220 f).

Dieses ungewöhnliche Stück Heimatgeschichte erklärt auch, weshalb im Gewann Ob der Furtbrücke, südlich des Rennweges, unterhalb des Ortes Schmie, heute eine kleine Siedlung steht, die eigentlich dort nicht sein dürfte.

Immerhin fast zehn Jahre lang beschäftigte eine Frage regelmäßig und gleichermaßen den Lienzinger Gemeinderat und das Vaihinger Landratsamt: Was tun mit den Sinti? Anführer der Sippe, wie der Bürgermeister sie zu apostrophieren pflegte, war Kaspar Kreuz, untersetzt, mit weiten Jackets, spitzbübisch bis bauernschlau. Sicherlich kein Heiliger wie jener Kasper, der zu den drei Weisen aus dem Morgenland gehörte, auf jeden Fall aber gut katholisch. Der Familienverband war zwar seit 1926 in Mühlacker und Lomersheim daheim, aber dann doch wieder nicht daheim. Denn der Weg vom fahrenden zum sesshaft werdenden Volk blieb ihnen meist verwehrt.  So fackelte Kaspar nicht lange und schuf Fakten – allerdings in Lienzingen. Das war 1957, friedlich schiedlich beigelegt wurde der Fall 1966.

Lienzinger Geschichte(n), meine lokale Web-Serie zur Nachkriegshistorie unseres Dorfes, bis 1975 selbstständige Kommune, heute Stadtteil von Mühlacker. Aus Protokollen und Akten, aber auch aus Gesprächen: Die Sinti-Familie und ihr schmerzhafter Versuch, in Lienzingen eine Heimat zu finden.

Kaspar Kreuz handelte mit altem Eisen und betagten Autos, kümmerte sich nicht um die bei solchen Geschäften notwendige amtliche Genehmigung seines Kaufs der Parzelle Nummer 4053/2 in den Hälden, formal landwirtschaftliche Fläche, weshalb zuvörderst eine Bodenverkehrsgenehmigung durchs Landwirtschaftsamt Vaihingen hätte beantragt werden müssen. Einen Bauantrag für die geplante Baracke auf der Ackerland-Parzelle 4053/2 im Rathaus einzureichen, kam ihm nicht in den Sinn, er handelte einfach – so wie es in jener Zeit des Wiederaufbaus  auch mancher Schultes tat, ohne lange zu fragen, was später ihren Rechtsnachfolgern auf die Füße fallen sollte. Sie mussten dann reparieren.  

"Wohnbaracke auf freiem Feld brachte das ganze Dorf in Rage - Fast zehn Jahre schwelte der Konflikt um Schwarzbau" vollständig lesen

Auf Spurensuche in Frankreich: Mein Opa im Ersten Weltkrieg - Bei Somme-Schlacht verbrannt

Leicht ratlos zunächst, aber auch neugierig, stehe ich an einem Juli-Samstag des Jahres 2023 in einem winzigen französischen Dorf. Das heißt Berny-en-Santerre, zählt 155 Einwohner, unterhält zwei Kriegerdenkmale und eine ungewöhnliche Informationstafel am Rande der einzigen Durchfahrtsstraße.

Gotthilf Ernst Schrodt (1887-1916), zweite Reihe, zweites Porträt von rechts: mein Großvater (Repro Kreisarchiv Enzkreis)

Ein nettes und gepflegtes Fleckchen Erde, doch unbedingt gesehen muss man es eigentlich nicht haben. Wenn man sich nicht gerade auf den Spuren seines Großvaters befindet, von Gotthilf Ernst Schrodt. Spuren? Wo sind sie? Das einzig konkrete: Mein Opa fiel hier, 596 Kilometer von seinem Heimatdorf Schützingen entfernt, südwestlich von Péronne, auf einem Schlachtfeld des Ersten Weltkrieges.

Fast 600 Kilometer von Schützingen entfernt - Kriegsschauplatz 1914/18

Nah ist er mir und doch so fern, ließ ungewollt Rätsel bei den Spätgeborenen zurück:  Ich kenne von ihm nur sein Gesicht. Zufällig stieß ich auf einer Porträttafel der im Ersten  Weltkrieg gefallenen Schützinger auf sein Bild, mit Uniformmütze, veröffentlicht im Jahrbuch des Enzkreises. Er starb am 15. September 1916, somit 34 Jahre vor meiner Geburt, im Schützengraben bei Berny-en-Santerre – seine Tochter Emilie Gertrud (1916-1998), meine Mutter, war damals gerade dreieinhalb Wochen alt. Sterbliche Überreste, die bestattet werden konnten, gab es nicht. Er verbrannte im Schützengraben bei lebendigem Leib. Nie eine Gelegenheit zum Abschiednehmen. Eines der Millionen Opfer des Ersten Weltkrieges. 

"Auf Spurensuche in Frankreich: Mein Opa im Ersten Weltkrieg - Bei Somme-Schlacht verbrannt" vollständig lesen

13b in Mühlacker war eher die Entdeckung der Langsamkeit

Hier Juristen-Lyrik, genauer: Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu einem Urteil über den 2017 vom Bundestag befristet eingeführten Paragrafen 13b des Baugesetzbuches. Der viel gerühmte Beschleungigungsparagraf für Bebauungspläne, um schneller auf Wohnraummangel reagieren zu können. Der ist nämlich nun null und nichtig, weil nicht mit dem Europarecht vereinbar. Betroffen ist davon auch der Bebauungsplan Pferchäcker in Lienzingen (ebenso Bauerngewand in Mühlhausen und Südlich der Hartfeldschule in Enzberg). Jetzt, nachdem in den Pferchäckern alle Gerundstückseigentümer zugestimmt haben und es einen entscheidenden Ruck nach vorne hätte geben können, hauen die Richter die Bremse rein. Jedenfalls hat die Entscheidung von Leipzig Auswirkungen auf  Lienzingen.  

Die Stadtverwaltung rechnet mit einer Verzögerung um drei bis sechs Monate – unter der Voraussetzung, dass sich trotz des zu erwartenden Ansturms ein Fachbüro finden lässt, das die notwendigen zusätzlichen Untersuchungen zeitnah vorlegen kann. Der zusätzlich geforderte ökologische Ausgleich sei dank des prall gefüllten Ökokontos der Stadt kein Problem. Zum Glück hatte die Stadt - obwohl nach dem Paragrafen 13b nicht notwendig - eine freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren angesetzt. Die Tatsache, dass die Öffentlichkeit, die Behörden und der Naturschutz in allen drei Fällen schon früh ins Verfahren eingebunden worden waren, spart jetzt doch etwas Zeit - sie hätte sonst nachgeholt werden müssen mit allen Folgen.

Jedoch eines bringe ich nicht zusammen: Was war bei der Anwendung von 13b bei den Pferchäckern schnell(er)?  Bereits in den Einwohnerversammlungen im Stadtteil Lienzingen in den Jahren 2015 und 2019 präsentierte die Verwaltung den ewig selben Vorentwurf. So steht im Protokoll der Einwohnerversammlung vom März 2015, das Thema Neues Baugebiet Pferchäcker werde in der Gemeinderatssitzung vom 24. März 2015 beraten. So lange Verfahrensdauern sind, bei allen zugestandenen Schwierigkeiten, nicht akzeptabel. 13b in Mühlacker war eher die Entdeckung der Langsamkeit. Schnell geht anders.

Wie wir mit Ausnahmen den Umweltschutz aushebeln und die Ausgleichsmaßnahmen vergessen

Wie viel ist Natur wert? Der Fall der Alten Ziegelei in Mühlacker zeigt, dass eine naturschutz- und planungsrechtliche Einschätzung des Naturwertes nicht trivial ist.

Eine von mehreren Ausgleichsmaßnahmen in den Waldäckern und im Aischbühl in Mühlacker: Neues Zuhause für Zauneidechsen.

Aktuell gilt: Unter der Annahme, dass ein Eingriff in den Naturhaushalt ausgeglichen werden kann, sind Eingriffe unter Umständen genehmigungsfähig. Die Bewertung liegt in der Bauleitplanung im Ermessensspielraum von Gemeinderat und Verwaltung, zunehmend auch bei den Gerichten.

Eingriffshierarchie und Wert der Natur

Am Anfang der Eingriffshierarchie steht immer das Gebot der Vermeidung und Minimierung. Erst dann folgt das Ausgleichsgebot (Kompensation). Ein Ausgleich muss im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Eingriff stehen. Die letzte Möglichkeit stellen Ersatzmaßnahmen dar, die nicht im räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, aber qualitativ gleichwertig sein müssen. Ein großes Problem stellt dabei die Bewertung dar.

Was ist die Natur wert, die wir zerstören? Was für Arten kommen vor? Wie wirkt sich der Verlust auf die Gebiete drum herum aus? Und wie bewerten wir den sogenannten Time-lag? Beispielsweise können gewachsene Strukturen und alte Bäume nicht in wenigen Jahren und Jahrzehnten (Time-lag) kompensiert werden. 

"Wie wir mit Ausnahmen den Umweltschutz aushebeln und die Ausgleichsmaßnahmen vergessen" vollständig lesen

Von der Kohlplatte bis zum Hamberg – Lienzingen, seine Gruben und der Beginn der Müllabfuhr 1967 - Immer Ärger mit den Behörden - Quälende Suche nach Alternativen

Die Lienzinger taten sich schwer, mussten auf Fallstricke achten - bei der langwierigen Suche nach einer Antwort auf die immer drängender werdende Frage: Wohin mit dem Hausmüll?  Denn mehr als zehn Jahre lang beschäftigte das ihren Gemeinderat. Letztlich nahm ihm ein Zweckverband der Kommunen, dann der Enzkreis die Aufgabe ab. Aber zunächst war jede Gemeinde und jede Stadt bis 1972 für sich selbst verantwortlich. Ein Problem, das in den ersten Nachkriegsjahren noch keines war. Umweltschutz, das war vor allem auf dem Land noch ein Fremdwort. Zumindest auf dem Dorf regelte sich zunächst alles von allein. Müll landete auf dem Misthaufen, im Ofen oder auf dem Kompost.

Heute Waldstück, bis Mitte der sechziger Jahre eine offene Müllgrube der Gemeinde Lienzingen an der B35: die Kohlplatte. (Foto: G. Bächle)

So gab es 1949 in dem damals 940 Einwohner zählenden Dorf 145 landwirtschaftliche Betriebe, elf Jahre später noch 101, im Jahr 1971 immerhin 49. Abfälle, die sich nicht kompostieren oder verbrennen ließen, gab es nur wenige und was doch anfiel, wurde in einer Müllgrube deponiert, schreibt der Historiker Konrad Dussel in dem, 2016 erschienenen Ortsbuch von Lienzingen (S. 202). Heutzutage wird sortiert auf Teufel komm raus, getrennt, verwertet - und trotzdem produzierte 2021 jeder Einwohner des Enzkreises durchschnittlich 130,9 Kilogramm Restmüll (aus: Abfallbilanz des Landes)

So ähnlich sah es in der Kohlplatte aus. Aufnahme einer illegalen Müllhalde. (Foto: ZDF)

Das Thema nahmen die Kommunen in den ersten Jahren nach Kriegsende nicht sonderlich ernst. Doch das Landratsamt Vaihingen an der Enz regte schon 1956 eine staubfreie Müllabfuhr an. Landrat Dr. Friedrich Kuhnle schrieb am 1. Februar 1956 an die Bürgermeisterämter im Landkreis, geplant sei die Gründung eines Zweckverbandes. Ein Anschluss werde wohl nur für größere Gemeinden und für Kommunen, in denen die Landwirtschaft nur eine untergeordnete Bedeutung habe, in Betracht kommen. Dem vorausgegangen war eine Dienstbesprechung mit den Rathauschefs am 19. Januar 1956.

Lienzinger Geschichte(n) heute zu einem leicht anrüchigen Thema: Müll. In Deutschland gilt es als nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland, heißt es beim Umweltbundesamt. Lienzingen, das Dorf, eignet sich als Musterfall für das Stück: Von den Müllkippen bis zu den Deponien oder Von der Beseitigung zum Kreislauf. Ratsprotokolle und Akten der früher selbstständigen Gemeinde Lienzingen sind durchaus ergiebig. Der neue Beitrag zu meiner digitalen Serie.

 

"Von der Kohlplatte bis zum Hamberg – Lienzingen, seine Gruben und der Beginn der Müllabfuhr 1967 - Immer Ärger mit den Behörden - Quälende Suche nach Alternativen" vollständig lesen

Winzig ganz groß

Die Kleinausgabe eines Hauses – das so genannte Tiny House – unterscheidet sich baurechtlich nicht von einem großen Haus, schreibt die Stadtverwaltung auf meine Gemeinderatsanfrage. Nicht nur die geplante Tiny-Siedlung auf dem Senderareal in Mühlacker interessiert viele Menschen stark.

Kann so sein, muss aber nicht so sein.

Es besteht eine grundsätzliche Nachfrage, wie dieses Beispiel zeigt. Ein Post, auf den ich vor einiger Zeit stieß:  Ich bin auf der Suche nach einem Platz für ein Tiny Haus möglichst in Lienzingen. Kein Bauwagen, sondern ein sogenanntes Modulhaus, zirka 50 Quadratmeter Wohnfläche. Das Grundstück sollte ungefähr 150 Quadratmeter sein. Denkbar wäre auch ein Teil eines Gartens. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wo ich nachfragen kann.

Ein Trend zum Kleinen, zum Winzigen. zum Minimalistischen. 

Die Einschätzung des Baurechtsamtes der Stadt Mühlacker: Baurechtlich ist ein Tiny House ein ganz normales Haus, dessen Genehmigungsfähigkeit sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise im unbeplanten Innenbereich nach der Umgebungsbebauung und nach dem Bauordnungsrecht richtet. Es müsse also zum Beispiel innerhalb des Baufensters gebaut werden, die gesetzlichen Dämmstandards seien einzuhalten. Nicht zulässig sei ein Tiny House in einem nicht überbaubaren Teil des Grundstücks. Es habe auch nicht wie beispielsweise eine Garage ein Abstandsflächenprivileg, es dürfe also nicht im Grenzabstand errichtet werden.

Die weitere Botschaft aus dem Rathaus:

Die Bebauungspläne in Mühlacker setzen im Regelfall keine Mindestgröße von Gebäuden fest, so dass das Baurecht einem Gebäude, das (auch wesentlich) kleiner als zulässig gebaut wird, zunächst nicht entgegensteht. Kritisch könne im Einzelfall die Dachform sein, weil häufig Satteldach festgesetzt sei, viele Tiny Houses aber ein Flachdach hätten. Die Stadtverwaltung könne sich hier durchaus vorstellen, im konkreten Einzelfall Befreiungen von der zulässigen Dachform zu erteilen, da es sich im bebauten Umfeld schon aufgrund der geringeren Kubatur und meist eingeschossigen Höhe um einen untergeordneten (tiny!) Baukörper handle, der das Umfeld städtebaulich nicht prägen werde. Dies insbesondere dann, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um eine Maßnahme der Nachverdichtung auf einer nicht für übliche Wohnhäuser geeigneten Fläche handle, das Projekt folglich dem schonenden Umgang mit Grund und Boden diene.

"Winzig ganz groß" vollständig lesen