Alte Zahlen, neue Programme: LEP als Kostenbremse eines Ministeriums

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Der Landesentwicklungsplan 2002 ist fortschreibungswürdig – wohl kein anderes Bundesland hat einen derart betagten LEP.

LEP, was? Normalerweise interessiert dieses Thema nur Insider von Landesplanung und Regionalplanung, aber mit zunehmender Tendenz des Landes, die Voraussetzungen für Förderungen an den Raumkategorien fest zu machen, wird nach der Aktualität des gültigen Landesentwicklungsplanes gefragt. Vor allem aber: Die Vorgaben im Landesentwicklungsplan und in den Regionalplänen sind für die kommunale Bauleitplanung und die Fachplanung bindend.

Raumkategorien heißt das Zauberwort.

Jetzt werden Förderprogramme des Landes an den im LEP festgelegten Raumkategorien ausgerichtet. Zunehmend werden vor Ort die Aussagen des Landesentwicklungsplanes (LEP) Baden-Württemberg aus dem Jahr 2002 infrage gestellt, schrieb ich als Vorsitzender der CDU-Fraktion in der Versammlung des Regionalverbandes Nordschwarzwald der zuständigen Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

Neuestes Beispiel ist die Förderung der Anschaffung von elektrischen Zweirädern durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg, das eine solche Förderung nur in Gemeinden aus der Kategorie Ländlicher Raum vorsieht. Ein Beispiel: Im Enzkreis empfinden sich die Menschen in vielen der 28 Gemeinden nach ihrem Verständnis als im ländlichen Raum lebend, sind aber nach dem Landesentwicklungsplan Verdichtungsraum oder -randzone.

Im Enzkreis ist lediglich die Gemeinde Sternenfels als Ländlicher Raum kategorisiert - doch Nachbarorte wie Freudenstein fühlen sich zurecht auch als ländlich, gehen aber bei dem jüngsten Rad-Projekt leer aus. Es war schon immer ein Problem, dies verständlich zu machen. Mühlacker liegt voll im Verdichtungsraum Karlsruhe/Pforzheim. Hier die Karte aus dem Regionalplan 2015 für die Region Nordschwarzwald: Strukturkarte_NSW.pdf

In de Stadt Remseck ist es noch irrsinniger, Hochdorf gehört zum ländlichen Raum, die übrigen fünf Stadtteile nicht.

Zum Förderprogramm „E-Zweiradförderung für junge Leute" des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg habe sich ihr Haus mit dem zuständigen Verkehrsministerium ausgetauscht, so Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut in ihrer Antwort. Demnach werde die eigenständige und klimafreundliche Mobilität junger Menschen im Alter von 15 bis 21 Jahren im Ländlichen Raum durch eine finanzielle Förderung unterstützt, etwa für die Anschaffung eines E-Rollers oder eines Pedelecs.

Im Ländlichen Raum gebe es nach Einschätzung des das Förderprogramm verantwortenden Verkehrsministeriums insbesondere für junge Menschen hierfür besonderen Bedarf. Aufgrund des finanziellen Rahmens könne das Verkehrsministerium nur eine begrenzte Zahl junger Menschen fördern und fokussiere daher die Förderung auf den Ländlichen Raum in Anknüpfung an die Raumkategorien des LEP.

Der LEP als Kostenbremse eines Ministeriums? Eine ganz neue Aufgabe. Passend? Eher nicht!

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Bürgerbeteiligung zu alter Ziegelei und Goethestraße Nord: Wann kommt sie?

Wann ist der passende Zeitpunkt für die Beteiligung der Bürger an – zumal wichtigen – Bebauungsplanverfahren? Dazu gibt es differierende Meinungen in der Mühlacker Stadtpolitik. An solchen Bebauungsplänen – Ansiedlung Lidl an der Goethestraße sowie Reaktivierung der Fläche alte Ziegelei – wird gearbeitet, aber bisher ist die Öffentlichkeit zwar informiert, aber noch nicht zu den Plänen angehört worden. Das Ergebnis des Verkehrsgutachtens zu Lidl liegt dem Gemeinderat auch nicht vor. Das formale Verfahren zur Bürgerbeteiligung steht noch aus, aber der Eindruck wächse bei Bürgern, als würden vorher Fakten geschaffen. Die Verwaltung solle darlegen, von welchem Zeitplan der Bürgerbeteiligung sie ausgeht, schrieb ich dem OB.

Das Projekt Goethestraße Nord/Lidl sei zuletzt am 20. November 2019 öffentlich im Gestaltungsbeirat behandelt worden, so Oberbürgermeister Frank Schneider in seiner Antwort auf die Anfrage. Am 13. Februar 2020 seien die Pläne auf Wunsch des Bauherrn im Gestaltungsbeirat nichtöffentlich behandelt worden. „Sie sollten deshalb nochmals in öffentlicher Sitzung am 28. Mai beraten werden. Dies fiel coronabedingt aus, weshalb die Vorstellung auf die nächste Sitzung am 17. September 2020 verschoben werden musste.“ Der Anspruch der Verwaltung sei also durchaus, das Projekt über die planungsrechtlich vorgeschriebenen Schritte hinaus in der Öffentlichkeit vorzustellen.

Das Verkehrsgutachten liegt laut OB inzwischen vor. Es zeige keine Probleme auf, die das Projekt grundlegend in Frage stellen würden. Die Verwaltung plane, es den Gremien dann zu präsentieren, wenn die Nachricht von Lidl vorliege, dass das Projekt tatsächlich umgesetzt werde. Vorher ist es auch Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, hierfür Aufwand zu betreiben. Das Bebauungsplanverfahren werde dann relativ zügig in die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gehen. In welcher Form diese erfolgen könne, werde unter den dann geltenden Corona-Bedingungen zu beurteilen sein, schreibt Schneider.

Der aktuelle Planungsstand in der Ziegelei sei Ende Mai in der öffentlichen Gemeinderatssitzung ausführlich vorgestellt worden, zuvor der alte Planstand in der Einwohnerversammlung Heidenwäldle/Eckenweiher/Bannholz im November 2019, heißt es in der Antwort. Unter den aktuellen Bedingungen ohne Not eine zusätzliche Öffentlichkeitsveranstaltung zur informellen Information der Bevölkerung zu organisieren, ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu verantworten. Selbstverständlich erfolge aber im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit zumindest in Form eines Aushangs im Rathaus sowie auf der Website, in Abhängigkeit von den dann gegebenen Corona-Bedingungen gegebenenfalls auch als Veranstaltung.

Info: Die Öffentlichkeit ist laut Paragraf 3 des Baugesetzbuches möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.

Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt Lienzingen: Was hat sich bisher getan?

Sind Verkehrsentlastungen im Paket möglich? Darauf suchen zwei Kommunen jetzt Antworten. Kann die Entlastung von Maulbronn auch zu weniger Verkehr auf der Ortsdurchfahrt Lienzingen im Zuge der Landesstraße 1134 führen? Deshalb gab es im zweiten Halbjahr 2019 Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Mühlacker, dem beauftragten Ingenieurbüro für die Verkehrszählung und –auswertung sowie der Stadtverwaltung in Maulbronn, heißt es in der Antwort von Oberbürgermeister Frank Schneider auf meine Anfrage als Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion. Im März 2020 habe sich Bürgermeister Andreas Felchle an das Landratsamt Enzkreis gewandt und um einen Besprechungstermin in Sachen Ortsumfahrung Maulbronn gebeten. Bei diesem Gespräch solle auch die Stadtverwaltung Mühlacker beteiligt werden, so der OB. Ergänzend erfuhr ich am Mittwochabend von Landrat Bastian Rosenau, die Terminabstimmung laufe aktuell. Noch stehe der Termin nicht konkret fest.

Die Friedenstraße im Stadtteil Lienzingen stärker belastet sei als nach dem Ergebnis der amtlichen Verkehrserhebung des Landes angenommen worden war. Das ergab ein 2019 vorgelegter Vergleich der Stadtverwaltung Mühlacker. Laut den Resultaten der Ende September 2018 im Auftrag der Stadt Maulbronn vorgenommenen Verkehrszählung, in die - in Abstimmung mit der Stadt Mühlacker - auch Lienzingen einbezogen war, rollten auf der Friedenstraße in 24 Stunden genau 8340 Fahrzeuge, davon waren 375 Schwerlaster mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht, was  einem Anteil von 4,5 Prozent entspricht, wiederum darunter waren 106 Busse (1,2 Prozent).

Abstimmungen zwischen der Stadt Maulbronn im Interesse einer Verkehrsreduzierung für Lienzingen und für Maulbronn durch eine mögliche Ostumgehung Maulbronns seien vorhanden, weitere erfolgten, sobald die Ergebnisse der Verkehrsbefragung im Mai in Maulbronn vorliegen, so die Stadtverwaltung auch in der Einwohnerversammlung im Frühjahr 2019 in Lienzingen.  Diese Ortsumgehung Maulbronn solle dann den überörtlichen Verkehr von der B 35 in Richtung Heilbronn aufnehmen.

In der Anfrage, auf die OB Schneider jetzt geantwortet hat, nahm ich Bezug auf Beratungen zu diesem Thema aufgrund eines CDU-Antrags in Gemeinderatssitzung 2003 und 2009 sowie auf die von der Stadt Maulbronn vorgenommenen Verkehrserhebung auch in Lienzingen 2018.

 

Alte Ziegelei - ein neuer Stadtteil für 1200 Menschen

Am Bebauungsplan alte Ziegelei kann nach der Entscheidung des Gemeinderats von gestern Abend weitergearbeitet werden

Ein Musterbeispiel für Innenentwicklung liefert Mühlacker. Einen wichtigen Schritt voran kam die Planung der Bebauung des Areals alte Ziegelei. Der Gemeinderat von Mühlacker stimmte gestern Abend den Grundzügen des auch nach den Vorstellungen des Investors, der Hofkammer des Hauses Württemberg, überarbeiteten Entwurfs des Bebauungsplanes einmütig zu, der nun weiterbearbeitet und dann ins Verfahren (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) gegeben werden kann. Zu den gestrigen Details des Beschlusses gehört die Vorgabe, pro Wohneinheit 1,5 Parkplätze nachweisen zu müssen.

Zentrale Punkte der Planung haben sich geändert:

  • Geparkt werden darf nach dem neuen Konzept nur noch in gemeinsamen Tiefgaragen
  • Die Erschließung des Wohngebiets – von der Ziegeleistraße her – erfolgt nicht mehr mittig, sondern im linken Bereich, weshalb für die dort bisher vorgesehenen P-R-Plätze ein neuer Standort gesucht werden muss
  • Hin zur Firma Craiss, der Logistiker mit Tradition, wird das Wohngebiet vor Lärm mit einem Erdwall geschützt.

Geplant wird auf der Basis, dass Craiss am jetzigen Standort bleibt und nach Süden erweitert (Beschluss des Gemeinderats vom September 2019). Sicherlich nicht die ideale Lösung, sagt sich auch das Unternehmen und prüft derzeit eine Verlagerung auf die 3,5 Hektar für Mahle planungsrechtlich gesicherte Erweiterungsfläche an der Osttangente. Das ist aber die Entscheidung von Craiss, Mahle und dem Grundstückseigentümer. Baurecht besteht seit einigen Jahren auf der Erweiterungsfläche.

Die alte Ziegelei wird dichter bebaut als ursprünglich vorgesehen. 100 Wohneinheiten (WE) pro Hektar. Der Regionalplan sieht 80 WE pro Hektar in Mittelzentren vor, die wir aber in unseren anderen Neubaugebieten deutlich unterschreiten, so dass das Minus dort mit einem Plus hier ausgeglichen werden kann. Ursprünglich sollten im Wohngebiet alte Ziegelei Platz für 800 bis 1000 Menschen geschaffen werden, jetzt sollen es 1200 werden (im Heidenwäldle leben 1000 Menschen). Für den Investor muss sich der neue Stadtteil rechnen. Das ist der Preis dafür, dass nicht die Stadt selbst das Areal realisiert – ein vertretbarer Preis.

Die Ziegelei wurde von der Stadt vor drei Jahren für 7,5 Millionen Euro gekauft. Gemeinderat und Verwaltung hoffen, unterm Strich für Wohnen- und Gewerbeflächen zusammen deutlich mehr erzielen zu können. Jetzt ist Feinarbeit am Bebauungsplan notwendig. Gehofft wird, dass die Kaufverträge mit den Investoren noch dieses Jahr abgeschlossen werden können.

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Staatsgerichtshof, Stuttgart, Neues Schloss, Weißer Saal, um 9: Vor 45 Jahren das Aus für Lienzingens Unabhängigkeit

Lienzingen soll selbstständig bleiben - Gemeinde warb 1975 mit einem Sonderdruck für ihren Kurs. Leider ohne Impressum. Erinnerungsstück aus meinem Archiv.

Heute vor 45 Jahren, am 23. Mai 1975, vormittags um fünf Minuten nach neun Uhr, im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart: Der amtierende Präsident des Staatsgerichtshofes Baden-Württemberg, Peter Rößler, verkündete das Urteil: Der Paragraph 121 des Besonderen

Aus meinem Beitrag zum Verlust der Selbstständigkeit in: Konrad Dussel, Ortsbuch Lienzingen, 2016, Verlag Regionalkultur. 19.90 Mark. Text für diese Blog-Serie Lienzinger Geschichte(n) erweitert.

Gemeindereformgesetzes ist verfassungsmäßig. Damit war die Normenkontrollklage der Gemeinde Lienzingen gegen die Entscheidung des Landtags vom 9. Juli 1974, Lienzingen in die Stadt Mühlacker einzugliedern, gescheitert. Laut Urteil mussten Lienzingen und Mühlacker bis zum 20. Juni 1975 eine Eingliederungsvereinbarung abschließen, die dann am 5. Juli 1975 in Kraft treten sollte [Mühlacker Tagblatt, 24. Mai 1975, S.  11].

Lienzingen fehlten 200 Einwohner

In der mündlichen Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof, heute Landesverfassungsgericht, am 2. Mai 1975 hatte der Heidelberger Professor Uhle als Rechtsvertreter der Kommune argumentiert, dass auch die Landesregierung keine Zweifel an der Leistungsfähigkeit der Gemeinde hege. Die viel zitierten Verflechtungen zwischen Lienzingen und Mühlacker sah Uhle nicht. Dem Wunsch Mühlackers, sich nach Norden auszudehnen, sei die Gemeinde Lienzingen nicht abgeneigt, dazu bedürfe es keiner Eingliederung. Die Erfahrung zeige, dass Randgemeinden in der Regel vernachlässigt würden. Über kurz oder lang werde die Gemeinde Lienzingen die 2000-Einwohner-Grenze überschreiten, die mit Entscheidungsfaktor war, ob eine Kommune ihre Selbstständigkeit behalten kann oder nicht. Lienzingen fehlten zu diesem Zeitpunkt gut 200 Einwohner [Württembergisches Abendblatt, 3. Mai 1975, S. 11).

Die Frage ist eindeutig: Tafeln an den Ortseingängen von Lienzingen vor der Abstimmung im Januar 1974 über die umstrittene Eingemeindung, zu der alle Lienzinger Wahlberechtigten aufgerufen waren. (Foto: Sabine Straub)

Doch die Richter folgten nicht den Argumenten der Gemeinde Lienzingen, sondern denen der Stadt Mühlacker und der Landesregierung, wie sich in der Urteilsbegründung zeigte. Vorrangig war laut Gericht die Stärkung Mühlackers als Mittelzentrum, die Schaffung einer größeren, tragfähigeren Verwaltung auch für das Gebiet der Gemeinde Lienzingen. Die Entwicklungsmöglichkeiten Mühlackers seien im Enztal beschränkt, weil sie dort in Konflikt mit raumordnerischen und ökologischen Grundsätzen träten, wobei besonders auf den Bedarf an neuen Gewerbe- und Industriegebieten abgehoben wurde.  Andererseits habe aber Lienzingen selbst vorgetragen, dass auf seiner Gemarkung noch beträchtliche Gebiete für Industrie und Gewerbe erschlossen werden könnten. Nachteile für die Bevölkerung seien durch eine Eingliederung nicht erkennbar.  [Württembergisches Abendblatt, 24. Mai 1975, S. 9].

Ehrenbürgerschaft und Verabschiedung in einem

Am 5. Juli 1975 erfolgte die Eingemeindung, allerdings ohne Vertrag, denn am Tag nach der Entscheidung des Gerichts traten alle zehn Lienzinger Gemeinderatsmitglieder geschlossen zurück und begründeten dies in einer nichtöffentlichen Sitzung damit, dass die Württ. Landesregierung (…) den Bürgerwillen aufs Gröblichste missachtet habe [STAM, GR 104 vom 24. Mai 1975, S. 364].  Schließlich hätten sich 96 Prozent der Lienzinger bei einer Bürgeranhörung 1974 für die weitere Selbstständigkeit ihrer Kommune ausgesprochen. Öffentlich gemacht wurde die Amtsaufgabe am selben Tag, am 24. Mai, im festlich geschmückten kleinen Saal der Gemeindehalle vor Vertretern der Vereine, der Schule und weiterer  Honoratioren. Verbunden war diese Zusammenkunft aber auch mit der Ernennung von Richard Allmendinger, Bürgermeister von Lienzingen, zum Ehrenbürger und seiner Verabschiedung [STAM, GR 104 vom 9. Mai 1975,  S. 359]. Vize-Schultes Wilhelm Tochtermann

Stuttgarter Zeitung, 5. April 1972 (Auszug)

bescheinigte Allmendinger in einer Laudatio echten schwäbischen Fleiß, nie erlahmenden Unternehmergeist und Verhandlungsgeschick. Er habe für Lienzingen das Optimale erreicht (Vaihinger Kreiszeitung, 27. Mai 1975). Begonnen hatte die Veranstaltung mit dem Lied „Land wir kommen und wir gehen“, gesungen vom Männergesangverein „Freundschaft“ Lienzingen.  Im Mittelpunkt standen die Leistungen Allmendingers  in seiner 28-jährigen Amtszeit, sein Lebenswerk solltegewürdigt werden. „Brüder reicht die Hand zum Bunde“, zum Abschluss vorgetragen vom Gesangverein, sollte sich – wie sich bald darauf zeigte – nicht auf Mühlacker beziehen [Mühlacker Tagblatt, 26. Mai 1975, Seite 9].

An dem Kollektiv-Rücktritt änderte auch ein Schreiben von Landrat Dr. Heinz Reichert nichts, der als oberster Kommunalaufseher des Landratsamtes Enzkreis, dem stellvertretenden Bürgermeister Wilhelm Tochtermann schrieb, volles Verständnis dafür zu haben, dass die Gemeinde alle Rechtsmöglichkeiten gegen den Landtagsbeschluss ausgeschöpft habe und nach dem Ergebnis nun enttäuscht sei. Doch die Gemeinderäte könnten und sollten sich ihrer Verantwortung für das Schicksal der Gemeinde nicht entziehen. Aber die Ratsmitglieder blieben ihrer Linie treu und erklärten, der Rücktritt richte sich ausschließlich gegen eine Landesregierung, die eine allzeit lebensfähige Gemeinde in grotesker Weise abgewürgt habe [Mühlacker Tagblatt, 14. Juni 1975, S. 9].

Alle Gemeinderäte traten aus Protest zurück

Aufruf der Gemeinderäte von Lienzingen zum Protest, 1. Oktober 1973 (Smlg. Günter Bächle)
Der Rücktrittstext aus der Pforzheimer Zeitung

Mit dieser Mandatsniederlegung scheiterte in Lienzingen auch die Behandlung einer Rechtsfolgevereinbarung, die von der Stadtverwaltung Mühlacker ausgearbeitet und vom Mühlacker Gemeinderat am 24. Juni 1975 mit 42 gegen 0 Stimmen bei einer Enthaltung gebilligt wurde. In 15 Paragraphen wurde vor allem die formale Seite der Eingemeindung geregelt und unter anderem eine zweckmäßige und bürgernahe Betreuung zugesichert. Nach der nächsten regulären Gemeinderatswahl  am 7. September 1975 (die Wahl musste wegen der Lienzinger Abstimmung um einige Monate verschoben werden, s. MT 24.11.1974) solle Lienzingen zwei Sitze im Gemeinderat haben. Stadtrat Jörg Sattler (SPD) sagte in der Aussprache, die Stadt habe mit der Vorlage der Vereinbarungsentwürfe eine Aufgabe erfüllt, die über ihre Verpflichtung hinausginge. Unverständlich sei, dass der Gemeinderat von Lienzingen seine Tätigkeit einstelle, denn das gehe ja letztlich zu Lasten des Bürgers. [STAM, GR-Protokoll Mühlacker, 24. Juni 1975, § 81, S. 64ff].  Doch im Gegensatz zu den freiwillig abgeschlossenen Eingemeindungsvereinbarungen mit den jetzigen Stadtteilen Enzberg, Großglattbach, Lomersheim und Mühlhausen beinhaltete der Vertragsentwurf keinen Investitionskatalog. Im Gemeinderat von Lienzingen wurde das Papier nie behandelt.

Das Lienzinger Rathaus nach der Sanierung 2016/18, bis 1975 Amtssitz des Bürgermeisters der bis dato selbstständigen Gemeinde. (Fotos: Günter Bächle)

Denn zu den von Bürgermeister Allmendinger – bis zum 4. Juli 1975, 24 Uhr, im Amt - einberufenen Sitzungen am 6. Juni und 11. Juni erschien kein Ratsmitglied, so dass eine weitere Sitzung für den 18. Juni angesetzt wurde. Doch auch bei diesem dritten Versuch blieb der Bürgermeister wieder allein, aber anstelle des Gemeinderats hätte er nun entscheiden können. Er wollte es bewusst nicht.

Im Protokoll heißt es zur Eingliederungsvereinbarung: Da der Gemeinderat auf seinen Rücktritt beharrt, ist weder eine Beratung noch eine Beschlussfassung hierüber möglich.

In dieser letzten Lienzinger Ratssitzung entschied der Bürgermeister nur über eher formale Punkte wie über das Zehrgeld für die Lienzinger Teilnehmer des Kreisfeuerwehrtages in Großglattbach, Baugesuche und Bürgschaften für den Wohnungsbau. Es gab neben dem öffentlichen noch einen nichtöffentlichen Teil, in dem die noch wenige Wochen selbstständige Gemeinde Baudarlehen absicherte [STAM, GR 104 vom 6. Juni, 11. Juni, 18. Juni 1975,  S. 365-367].

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Wie aus der Lienzinger Mangelwirtschaft doch eine Erfolgsgeschichte wurde

Lienzingen und seine nach 1945 entwickelten Wohnbaugebiete. (Foto: Ulrich Straub, 2016)

Häuslesbauern keine Steine in den Weg zu legen, sondern solche wegzuräumen, das war die Leitlinie von Lienzingens  Bürgermeister Richard Allmendinger und seinen Gemeinderäten.  Als  paradiesischer Zustand muss das für manche wirken, die sich heutzutage mit Baurechtsämtern herumschlagen und diese als Verhinderungsämter wahrnehmen. Allmendinger, seit November 1947 im Amt, verwies auf die seinerzeitige Wohnungsnot durch den Zuzug von Vertriebenen und Flüchtlingen und handelte. Er habe sich damals oft Gedanken gemacht, wie diese Not am schnellsten gelöst werden könnte, schrieb Allmendinger im Jahr 1970 rückblickend in seinem Beitrag zum Ortsbuch. Dabei bin ich zu dem Entschluss gekommen, jeden  nur einigermaßen fähigen und willigen Bewerber ein eigenes Heim bauen zu lassen. Aber woher die dazu notwendigen Bauplätze nehmen? (in: Friedrich Wißmann, Ortsbuch Lienzingen, 1970, Walter-Verlag, S. 324)


Lienzinger Geschichte(n) heute vom großen Herz für Häuslesbauer bei Bürgermeister und Gemeinderat, von Baudarlehen, günstigen  Bodenpreisen und der Klage: Man weiß bald nicht, welcher Fall der dringendste ist und man kommt bald in die größten Schwierigkeiten, aber auch von fünf Gaststätten für 1000 Einwohner und dem Antrag für eine sechste. Dazu in Akten und Ratsprotokollen geblättert (Serie in meinem Blog)


Eine erste Zwischenbilanz zog der Schultes bei der Sitzung am 15. Februar 1951, als er die am 28. Januar 1951 gewählten neuen Gemeinderäte verpflichtete: Die Landwirte Adolf Brüstle (261 Stimmen) und Eberhard Pfullinger (248) sowie Schlosser Erwin Schmollinger (168)  und Maurer Karl Straub (217 Stimmen) durften seine Worte als Richtschnur für ihre bevorstehende sechsjährige Amtszeit ansehen. Für die ausgeschiedenen Räte Christian Benzenhöfer, Gottlob Hermle, Rudolf Rommel und Robert Seethaler sollte der Rückblick gleichzeitig Anerkennung für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit sein.

  • Baudarlehen von der Gemeinde für vier Prozent Zinsen

Richard Allmendinger erinnerte an die Lage im Jahr 1948. Die Gemeinde stand bei der Währungsumstellung zunächst vor leeren Kassen, die Wohnungsverhältnisse durch den starken Zustrom der Flüchtlinge waren katastrophal und zu allem Übel die Gemeinde noch ohne eigenes Baugelände. Niemand wollte bebaubares Gelände abtreten und doch sollte man helfen, klagte der 41-Jährige an diesem Abend. Nach mühsamen Verhandlungen sei es dann endlich gelungen, die für die potenziellen Häuslesbauer notwendige Fläche zu erhalten. Die Gemeinde stellte den ersten Bebauungsplan auf, gewährte selbst den Bauherren Darlehen (bis dato insgesamt 21.000 Mark) und zusammen mit staatlichen Hilfsgeldern entstanden bis Februar 1951 genau 18 Wohnungen, einschließlich derjenigen, die die Kommune selbst errichtete (STAM, Li B 324, S. 58 f).

  • Lange Jahre stabil niedrige Baulandpreise

Beispiele dafür, wie aus der Mangelwirtschaft doch eine Erfolgsgeschichte wurde: In der Sitzung am 28. Oktober 1948 genehmigte der Gemeinderat den Kauf von knapp fünf Ar von drei Eigentümern, die pro Quadratmeter eine beziehungsweise zwei Mark erhielten. Einen Tagesordnungspunkt später bewilligte das Gremium drei Bauherren jeweils 4000 Mark Darlehen zu vier Prozent Zinsen auf die erste Hypothek (STAM, Li B 323, S. 197). Weitere Unterstützung erhielten Bauende, indem die Kommune für sie für Kredite von Banken und Sparkassen bürgte (STAM, Li B 324, S. 150). Wie kam es dazu? Weil der Schultes mit der Idee scheiterte, an Bauwillige kommunale Flächen in Erbpacht abzugeben. Allmendinger hatte extra das Gespräch mit Direktor Bitzer von der Kreissparkasse in Mühlacker gesucht, wie er dem Ortsparlament am 4. August 1952 mitteilte. Bitzer verwies darauf, die Sparkasse sei nicht berechtigt, Erbpachtflächen zu beleihen. Der Bürgermeister sagte, im Allgemeinen fehlten den Bauenden noch 3000 Mark Eigenkapital. Die Lücke könne nur geschlossen werden, wenn die Gemeinde entweder eine zweitrangige Hypothek übernehme oder eine Bürgschaft für Darlehen, die die Sparkasse gewährte. Anschließend beschloss der Gemeinderat, dass die Kommune für Kredite als Bürge geradestehe (STAM, Li B 324, S. 129).

Der Willen der Kommunalpolitik war jedenfalls klar erkennbar, den Menschen konkret zu helfen. So genehmigte der Gemeinderat am 7. März 1952, dem Bauwollenden W.O. 4000 Mark als erste Hypothek zu 4,5 Prozent Zinsen zu gewähren - als Überbrückung bis zur Zuteilung seines Bausparvertrags durch die Leonberger Bausparkasse  im Jahr drauf (STAM, Li B 324, S. 116).

In seinem Rückblick schrieb Allmendinger 1970: Das Siedlungsgebiet wurde mit Gemeindemitteln erschlossen. Ja selbst die Gemeinde gab anfangs erststellige Hypothekendarlehen zu günstigen Bedingungen. Sie konnte sich das leisten, weil sie in den Nachkriegsjahren sehr gute Holzerlöse aus ihren Wäldern erzielte (Richard Allmendinger, Die Gemeinde holt ihren Rückstand rasch auf, in: Friedrich Wißmann, Ortsbuch Lienzingen, 1970, Walter-Verlag, S. 324).

  • Baugemeinschaft der Neubürger

Der Verwaltungschef nannte am 19. Dezember 1950 den Gemeinderäten konkret fünf Familien, die auf eine ausreichende Unterkunft hofften. Die neu  gegründete Baugemeinschaft der Neubürger brachte wohl nicht den erwünschten Erfolg, sie sei finanziell noch schwach, könne gerade ein Wohnhaus errichten, dies aber auch nur mit Unterstützung der Gemeinde. Diese wiederum wurde zudem noch mit anderen Forderungen konfrontiert - Allmendinger nannte den Wunsch nach dem Bau einer Kleinkinderschule (STAM, Li B 324, S. 53).

Die Kommune war auch sonst gefordert. Bei einer Sitzung am 13. April 1953 wies die Verwaltung darauf hin, dass die Gemeinde seit 1949 aus einem Kahlschlag in der Hart etwa 70 Ar als Gartenland den Neubürgern zur Verfügung stelle. Bis dato kostenlos, der Rat beschloss nun, erstmals Zahlung auf Martini 1953, eine Pacht von 1,25 Mark pro Jahr, für Gartenland 2,50 Mark zu verlangen (STAM, Li B 324, S. 163).

Lienzingen, Dorfansicht 1931, vom Spottenberg aus
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Lienzinger Geschichte(n) um die neue B10: Zuerst keine Einwände, dann doch ein hartnäckiger Abwehrkampf

Die Hart, unversehrte Landschaft südlich der B35, weil die einstigen Pläne für eine neue B10 scheiterten. Jetzt sichert der Regionalplan den Freiraum. Trotzdem werfen Planer gerne ein Auge drauf. (Fotos: Günter Bächle)

Die Hart zieht Planer magisch an. Die 30 Hektar große Fläche im Süden von Lienzingen, sich zwischen Bundesstraße 35 und Wald erstreckend, hätten aktuell manche gerne als neues Gewerbegebiet für Mühlacker. Wie übrigens schon in den neunziger Jahren. Nicht zum ersten Mal werfen Planer ein Auge darauf. Denn wären 1962 vorgelegte Pläne des Straßenbauamtes Besigheim, einer Landesbehörde, verwirklicht worden, würde heute die Bundesstraße 10 die flache Talmulde durchschneiden - als Nordumgehung von Mühlacker. Und  ergänzt mit einem prägnanten Kreuzungsbauwerk nördlich des Heidenwäldles an der Landesstraße 1134 Mühlacker-Lienzingen. Mehr als ein halbes Jahrhundert lang  geisterte das Projekt durch die politische Landschaft. Verwirklicht wurde es nie. In jedem neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWPl) stand die Tangente auf einem der hinteren Plätze der Liste des weiteren Bedarfs.  Bis sie mit dem 2016 aufgestellten, jetzt noch gültigen  BVWPl beerdigt wurde und darin nicht einmal mehr als Fußnote auftaucht.


Lienzinger Geschichte(n) heute von einer Straße, die geplant war, die aber nie gebaut wurde. Die neue Bundesstraße 10 als Nordumgehung von Mühlacker ab Illinger Eck zusammen mit der B35 bis Lienzingen, dann weg durch die Hart, das Schönenberger Tal, den Stöckach bis zur alten B10 beim Steinbruch Fegert kurz vor Enzberg. Für 33 Millionen Euro. "Mit kollegialem Gruß" dem "lieben Erich" die Meinung gesagt. Lienzingen im Abwehrkampf. Dazu in Akten und Ratsprotokollen geblättert (Serie)


Das sah am 13. Juli 1962 noch anders aus, als der Gemeinderat von Lienzingen in seiner regulären Sitzung erstmals über den zweibahnigen Ausbau der Bundesstraßen 10 und 35 informiert wurde. Bis 1970 stand das Thema mehr als ein halbes Dutzend Mal auf der Tagesordnung  der Bürgervertretung der 1500 Einwohner zählenden  Kommune. Allerdings schwankte die Haltung der Räte zwischen halber Zustimmung, verbunden mit kleineren Änderungswünschen auf der eigenen Markung, und strikter Ablehnung, wobei das Nein sich letztlich durchsetzte.

Südöstlich von Lienzingen: Nach dem beidseitig der Bundesstraße stehenden Wald sollten B35 und B10 wieder geteilt werden. Die B10 wäre nach Süden in die Hart abgeschwenkt, die B35, teilweise auf einer neuen Trasse, weiter geradeaus geführt worden. Das alte Stück der B35 wäre für einen geplanten Verbindungsweg zwischen Lienzingen und Illingen (gelb) verwendet worden. (Quelle: STAM, Li A 847)

In ein paar Jahren vierspuriger Verkehr durch den Kreis Vaihingen, lautete der Titel über einem Zeitungsartikel, undatiert (wahrscheinlich Februar 1965) und ohne Angabe über die Zeitung, in der der Text erschien. Er findet sich in den Akten der früheren Gemeinde Lienzingen, die nun im Stadtarchiv Mühlacker aufbewahrt werden. Zum Zeitplan heißt es in dem Bericht: Aller Wahrscheinlichkeit nach dürfte der Ausbau in den Jahren 1971 bis 1973 erfolgen. Das sollte die Nordumfahrung von Mühlacker werden. Die bestehende Bundesstraße 10 zwischen Illinger Eck und Mühlacker-Kernstadt einschließlich der innerstädtischen Pforzheimer Straße und Stuttgarter Straße in Mühlacker hätten die staatlichen Behörden danach vom jetzigen Status einer Bundesstraße abgestuft zur Landes- oder Kreisstraße. Der überörtliche Durchgangsverkehr wäre nicht mehr durch Mühlacker gerollt, sondern an Lienzingen, Heidenwäldle, Ulmer Schanz, Ötisheim und Stöckach vorbei.

Die Planer sahen vor, die B10 von Illingen bis Lienzingen zusammen mit der B35 - quasi im Paket - zu führen, sie am Ende des Waldrandes südöstlich von Lienzingen abzutrennen und auszuleiten über die Hart und den Stöckach bis zum Steinbruch Fegert kurz vor Enzberg, um sie dort in die alte B10 einfädeln zu lassen. Zum Projekt Vierspurigkeit gehörte auch der vierspurige Ausbau der Enzweihinger Steige im Zuge der  B10 und einer in zeitlicher Ferne zu bauenden Umgehungsstraße für Enzweihingen - der jetzige Vaihinger Stadtteil wartet heute noch darauf, auch wenn es inzwischen konkrete Planungen gibt (Stadtarchiv Mühlacker=STAM, Li A 847).

Gegen zweite Trasse keine besonderen Einwände

Das Teilstück nach Illingen in Richtung Lienzingen: An die vorhandene B35 sollte die B10 bis Lienzingen angedockt werden. Der Vorentwurf aus dem Jahr 1962, der fünf Jahre später vom Regierungspräsidium Nordwürttemberg - auch gegen den Widerstand von Illingen und Lienzingen - genehmigt wurde.(Quelle: STAM, Li A 847)

Bei der ersten Beratung im Lienzinger Gemeinderat am 13. Juli 1962 berichtete Bürgermeister Richard Allmendinger über Feinheiten der beiden Vorentwürfe des Straßenbauamtes Besigheim zum zweibahnigen Ausbau von B35 und B10: Vom Illinger Eck in gerader Linie in westlicher Richtung, im Tal zwischen Lienzingen und Illingen in einer weiteren Schleife durch die Wiesen, dann durch den Hartwald. Überraschend freundlich fiel die Aufnahme der Pläne bei den Bürgervertretern aus, denn der Zustand der beiden Bundesstraßen entspreche nicht mehr der wachsenden Motorisierung, weshalb gegen die zweite Trasse keine besonderen Einwände erhoben würden. Zwei Vorschläge gab es zum Detail: Die neue B10 solle so frühzeitig von der B35 getrennt werden, dass die Straße durch den östlich der Markung Lienzingen angrenzenden Staatswald verlaufen würde. Wiederum die B35 sei beim Schmiebach so weit anzuheben, damit dort eine Unterführung gebaut werden könne, damit das Feldwegenetz besser zu erreichen sei (STAM, Li B 326, S. 157 f).

Kehrtwende innerhalb von sechs Wochen

Bereits am 31. August 1962 beschäftigte sich der Gemeinderat wieder mit den Plänen, schwenkte nun aber auf den Kurs der Ablehnung ein. Der Bürgermeister, so der Beschluss, solle mit den zuständigen Stellen verhandeln, um die Markung Lienzingen vor der B10 zu verschonen. Die Räte beklagten die Verlegung zweier Bundesstraßen auf eine Markung als eine unzumutbare Härte, die in gar keinem Falle hingenommen werden dürfe. Lienzingen würde eine sehr einschneidende Waldeinbuße erleiden, da die B10 durch den Hart- und Schelmenwald geführt werden solle. Der Schultes gab das Ziel aus: Das Vorhaben muss zum Scheitern gebracht werden. Erstmals deutete Allmendinger einen Alternativvorschlag für die neue B10 an. Sie solle hart entlang der Bahnlinie Illingen-Mühlacker gebaut werden, weiter an der Ortsettergrenze Mühlacker in einer Schleife entlang der Markungsgrenze Lienzingen-Mühlacker, vorbei an der Firma Behr, auf das Markungsgebiet Ötisheim (STAM, Li B 326, S. 163).

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