Immer wieder Stadtmitte: Genügend Zündstoff, der den Meinungsstreit entfacht, und die Gemüter erhitzt

Umstritten war sie von Anfang an die Neugestaltung unserer Stadtmitte. Sie löste ein Für und Wider in der Bürgerschaft und lange, manchmal auch hitzige Debatten im Gemeinderat aus.

Grußworte nach der Errichtung des Rathauses als letztem Baustein des neuen Stadtzentrums Mühlacker: Rolf Leo (SPD, damals) und Günter Bächle (CDU, immer noch) anno 1990

Zwei Sätze, die die aktuelle kommunalpolitische Diskussion um die Neue Mitte für Mühlacker auf den Punkt bringen. Sie treffen voll zu auf die Sitzung des Gemeinderates am vergangenen Dienstag. Auf der Tagesordnung: Varianten und (Gegen-)Positionen rund um Stadthalle und Stadthaus – ausgehend vom Vorschlag des Stuttgarter Architekten Bernd Reiser.

Nein! Dieser Passus ist nicht über den aktuellen Diskurs geschrieben worden, sondern vor 33 Jahren. Er ist ewig gültig. ist für mich ein Déjà-vu-Erlebnis. Die beiden Sätze beschreiben tatsächlich die Entwicklung zwischen 1970 und 1990, die zur gänzlich neuen Stadtmitte führte. Vor allem aber brachte sie 1990 ein Stadtrat zu Papier, der damals wie heute zu den Wortführern im Mühlacker Stadtparlament gehört: Rolf Leo – mit dem kleinen Unterschied, dass der langjährige Realschullehrer vor drei Jahrzehnten die SPD-Fraktion anführte, inzwischen die Gruppe der Freien Wähler. Der andere bin ich: Beide zogen wir 1975 in den Gemeinderat ein, ich sitze durchgängig seit 1984 der CDU-Fraktion vor.

Wie der Zufall es so will, fiel mir vor einiger Zeit eine bunte Broschüre in die Hände. Titel: Ein schöner Tag. Das 60-seitige Heft, erschienen 1990, anlässlich der Einweihung des Schlusspunktes der Stadtkernsanierung, dem neuen Rathaus, zusammengestellt und herausgegeben von der Stadtverwaltung. Eine Bilanz, auf die Mühlacker durchaus stolz sein konnte. Um diese zu bewerten, waren auch die vier Gemeinderatsfraktionen aufgerufen, sich in je einem Grußwort zu äußern. Zumindest in der ersten Auflage, in der zweiten 1992 fielen diese Beiträge dem Rotstift zum Opfer.

Also erinnerte Genosse Leo an den Streit: Sollte die Kelter abgebrochen, ein Theater- und Konzertsaal mitten im Zentrum gebaut und wie die B 10 künftig durch die Stadt geführt werden? Der Architektenwettbewerb für den Rathausbau, Wettbewerbe zur Platzgestaltung, Grünordnungs- und Bebauungspläne: sie alle boten genügend Zündstoff, der den Meinungsstreit entfachte, und die Gemüter erhitzte.

"Immer wieder Stadtmitte: Genügend Zündstoff, der den Meinungsstreit entfacht, und die Gemüter erhitzt" vollständig lesen

Wie wir mit Ausnahmen den Umweltschutz aushebeln und die Ausgleichsmaßnahmen vergessen

Wie viel ist Natur wert? Der Fall der Alten Ziegelei in Mühlacker zeigt, dass eine naturschutz- und planungsrechtliche Einschätzung des Naturwertes nicht trivial ist.

Eine von mehreren Ausgleichsmaßnahmen in den Waldäckern und im Aischbühl in Mühlacker: Neues Zuhause für Zauneidechsen.

Aktuell gilt: Unter der Annahme, dass ein Eingriff in den Naturhaushalt ausgeglichen werden kann, sind Eingriffe unter Umständen genehmigungsfähig. Die Bewertung liegt in der Bauleitplanung im Ermessensspielraum von Gemeinderat und Verwaltung, zunehmend auch bei den Gerichten.

Eingriffshierarchie und Wert der Natur

Am Anfang der Eingriffshierarchie steht immer das Gebot der Vermeidung und Minimierung. Erst dann folgt das Ausgleichsgebot (Kompensation). Ein Ausgleich muss im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Eingriff stehen. Die letzte Möglichkeit stellen Ersatzmaßnahmen dar, die nicht im räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, aber qualitativ gleichwertig sein müssen. Ein großes Problem stellt dabei die Bewertung dar.

Was ist die Natur wert, die wir zerstören? Was für Arten kommen vor? Wie wirkt sich der Verlust auf die Gebiete drum herum aus? Und wie bewerten wir den sogenannten Time-lag? Beispielsweise können gewachsene Strukturen und alte Bäume nicht in wenigen Jahren und Jahrzehnten (Time-lag) kompensiert werden. 

"Wie wir mit Ausnahmen den Umweltschutz aushebeln und die Ausgleichsmaßnahmen vergessen" vollständig lesen

Die Sache mit den Anfragen

Gemeinderatsanfragen der Kern allen Übels? Ganz so meinte es Thomas Eier heute im Wochenend-Kommentar des Mühlacker Tagblatts sicherlich nicht. Aber er geht der Verwaltung schon etwas auf den Leim, wenn er schreibt: Anfragen und Hinweise aus dem Gemeinderat sind jederzeit legitim, doch in der Praxis kostet ihre Beantwortung halt ebenfalls Arbeitszeit. Und ob sich in der Folge ein Problem, nur weil es öffentlich angeprangert ist, wirklich zeitnah lösen lässt, hängt vom Personal, vom Geld – und letztlich von den Prioritäten im Gemeinderat ab.

Gemeinderatsanfragen als Arbeitszeitfresser? Natürlich erfordert die Beantwortung einer Anfrage Zeit. Aber diese Zeit muss bei der Personalbemessung schon berücksichtigt sein. Denn über allem steht der gesetzliche Auftrag, nachzulesen in Paragraf 24 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.

"Die Sache mit den Anfragen" vollständig lesen

Wo kommen wir hin, wenn wir die Enz-Gärten weiterdenken? Zum elementaren Ort der Kultur und Begegnung - Der Architekt, seine Gedanken und unser Mühlacker

Manch gesprochene Rede hinterlässt weniger Eindrücke in der Erinnerung als die nur im Schweigen gedruckte….
eine Idee, die Luft braucht, wachsen und sich entwickeln kann ist so ein treffend schönes Bild, dem man betrachtend nähertreten muss, weil es einen festhält. Ja – und es sind diese literarischen Geistesblitze des Augenblicks –  die die Dinge anders, eben treffend, erklären.

Dies betrifft nicht nur die kleinen und großen Dinge des Gemeinwesens einer Stadt, nein – dies ist das fundamentale, demokratische Verständnis im Ringen um das Glück des Ganzen, das erkennbar in jedem Aufsatz und Kommentar für mich, wie durch einen roten Faden, zusammengehalten ist.

Man fühlt sich in das kantsche Sapere aude versetzt – Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen – und dann – ja, dann begegnet uns die Realität mit ihren Rätseln.

Vor diesem Rätsel stehen wir dann und müssen lernen, dass nicht einmal die Aufklärung mit ihrem von Descartes vorgedachtem Streben nach Vernunft und Freiheit uns von dem mittelalterlichen Reflex befreit hat das Neue zuerst einmal auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen – das andere sowieso!

"Wo kommen wir hin, wenn wir die Enz-Gärten weiterdenken? Zum elementaren Ort der Kultur und Begegnung - Der Architekt, seine Gedanken und unser Mühlacker" vollständig lesen

OB-Barometer 2023: Flüchtlinge und Klima

Laut OB-Barometer 2023, der repräsentativen Jahresbefragung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu), ist Flüchtlingshilfe die aktuell drängendste Aufgabe der Kommunen. Für die Zukunft nennen die Stadtspitzen die Klimathematik unangefochten als wichtigstes Handlungsfeld. 

Themenverschiebungen (Grafik: Difu)

In der diesjährigen Befragung der Stadtspitzen für das OB-Barometer des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) spielte die Corona-Pandemie keine Rolle mehr. Stattdessen stehen die Kommunen zunehmend vor der Herausforderung, verschiedene Krisen gleichzeitig bewältigen zu müssen: Für Städte und Gemeinden ist Krisenbewältigung zu einer Art Dauerzustand geworden.

Die seit 2022 wieder stark gewachsene Flüchtlingszuwanderung wird von den befragten Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern als aktuell drängendste zu bewältigende Aufgabe angesehen. Für mehr als die Hälfte der Stadtspitzen ist das Thema zentral, ebenso der dringende Wunsch nach einer Unterstützung durch Bund und Länder. Auch den Themen Wohnen und Finanzen wird aktuell eine steigende Dringlichkeit beigemessen. So sahen die Resultate 2021 aus.

"OB-Barometer 2023: Flüchtlinge und Klima" vollständig lesen

Von der Kohlplatte bis zum Hamberg – Lienzingen, seine Gruben und der Beginn der Müllabfuhr 1967 - Immer Ärger mit den Behörden - Quälende Suche nach Alternativen

Die Lienzinger taten sich schwer, mussten auf Fallstricke achten - bei der langwierigen Suche nach einer Antwort auf die immer drängender werdende Frage: Wohin mit dem Hausmüll?  Denn mehr als zehn Jahre lang beschäftigte das ihren Gemeinderat. Letztlich nahm ihm ein Zweckverband der Kommunen, dann der Enzkreis die Aufgabe ab. Aber zunächst war jede Gemeinde und jede Stadt bis 1972 für sich selbst verantwortlich. Ein Problem, das in den ersten Nachkriegsjahren noch keines war. Umweltschutz, das war vor allem auf dem Land noch ein Fremdwort. Zumindest auf dem Dorf regelte sich zunächst alles von allein. Müll landete auf dem Misthaufen, im Ofen oder auf dem Kompost.

Heute Waldstück, bis Mitte der sechziger Jahre eine offene Müllgrube der Gemeinde Lienzingen an der B35: die Kohlplatte. (Foto: G. Bächle)

So gab es 1949 in dem damals 940 Einwohner zählenden Dorf 145 landwirtschaftliche Betriebe, elf Jahre später noch 101, im Jahr 1971 immerhin 49. Abfälle, die sich nicht kompostieren oder verbrennen ließen, gab es nur wenige und was doch anfiel, wurde in einer Müllgrube deponiert, schreibt der Historiker Konrad Dussel in dem, 2016 erschienenen Ortsbuch von Lienzingen (S. 202). Heutzutage wird sortiert auf Teufel komm raus, getrennt, verwertet - und trotzdem produzierte 2021 jeder Einwohner des Enzkreises durchschnittlich 130,9 Kilogramm Restmüll (aus: Abfallbilanz des Landes)

So ähnlich sah es in der Kohlplatte aus. Aufnahme einer illegalen Müllhalde. (Foto: ZDF)

Das Thema nahmen die Kommunen in den ersten Jahren nach Kriegsende nicht sonderlich ernst. Doch das Landratsamt Vaihingen an der Enz regte schon 1956 eine staubfreie Müllabfuhr an. Landrat Dr. Friedrich Kuhnle schrieb am 1. Februar 1956 an die Bürgermeisterämter im Landkreis, geplant sei die Gründung eines Zweckverbandes. Ein Anschluss werde wohl nur für größere Gemeinden und für Kommunen, in denen die Landwirtschaft nur eine untergeordnete Bedeutung habe, in Betracht kommen. Dem vorausgegangen war eine Dienstbesprechung mit den Rathauschefs am 19. Januar 1956.

Lienzinger Geschichte(n) heute zu einem leicht anrüchigen Thema: Müll. In Deutschland gilt es als nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland, heißt es beim Umweltbundesamt. Lienzingen, das Dorf, eignet sich als Musterfall für das Stück: Von den Müllkippen bis zu den Deponien oder Von der Beseitigung zum Kreislauf. Ratsprotokolle und Akten der früher selbstständigen Gemeinde Lienzingen sind durchaus ergiebig. Der neue Beitrag zu meiner digitalen Serie.

 

"Von der Kohlplatte bis zum Hamberg – Lienzingen, seine Gruben und der Beginn der Müllabfuhr 1967 - Immer Ärger mit den Behörden - Quälende Suche nach Alternativen" vollständig lesen

Winzig ganz groß

Die Kleinausgabe eines Hauses – das so genannte Tiny House – unterscheidet sich baurechtlich nicht von einem großen Haus, schreibt die Stadtverwaltung auf meine Gemeinderatsanfrage. Nicht nur die geplante Tiny-Siedlung auf dem Senderareal in Mühlacker interessiert viele Menschen stark.

Kann so sein, muss aber nicht so sein.

Es besteht eine grundsätzliche Nachfrage, wie dieses Beispiel zeigt. Ein Post, auf den ich vor einiger Zeit stieß:  Ich bin auf der Suche nach einem Platz für ein Tiny Haus möglichst in Lienzingen. Kein Bauwagen, sondern ein sogenanntes Modulhaus, zirka 50 Quadratmeter Wohnfläche. Das Grundstück sollte ungefähr 150 Quadratmeter sein. Denkbar wäre auch ein Teil eines Gartens. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wo ich nachfragen kann.

Ein Trend zum Kleinen, zum Winzigen. zum Minimalistischen. 

Die Einschätzung des Baurechtsamtes der Stadt Mühlacker: Baurechtlich ist ein Tiny House ein ganz normales Haus, dessen Genehmigungsfähigkeit sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise im unbeplanten Innenbereich nach der Umgebungsbebauung und nach dem Bauordnungsrecht richtet. Es müsse also zum Beispiel innerhalb des Baufensters gebaut werden, die gesetzlichen Dämmstandards seien einzuhalten. Nicht zulässig sei ein Tiny House in einem nicht überbaubaren Teil des Grundstücks. Es habe auch nicht wie beispielsweise eine Garage ein Abstandsflächenprivileg, es dürfe also nicht im Grenzabstand errichtet werden.

Die weitere Botschaft aus dem Rathaus:

Die Bebauungspläne in Mühlacker setzen im Regelfall keine Mindestgröße von Gebäuden fest, so dass das Baurecht einem Gebäude, das (auch wesentlich) kleiner als zulässig gebaut wird, zunächst nicht entgegensteht. Kritisch könne im Einzelfall die Dachform sein, weil häufig Satteldach festgesetzt sei, viele Tiny Houses aber ein Flachdach hätten. Die Stadtverwaltung könne sich hier durchaus vorstellen, im konkreten Einzelfall Befreiungen von der zulässigen Dachform zu erteilen, da es sich im bebauten Umfeld schon aufgrund der geringeren Kubatur und meist eingeschossigen Höhe um einen untergeordneten (tiny!) Baukörper handle, der das Umfeld städtebaulich nicht prägen werde. Dies insbesondere dann, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um eine Maßnahme der Nachverdichtung auf einer nicht für übliche Wohnhäuser geeigneten Fläche handle, das Projekt folglich dem schonenden Umgang mit Grund und Boden diene.

"Winzig ganz groß" vollständig lesen