Kurze Zeitreise zu Denkmal- und Klimaschutz: Wir treten nicht auf der Stelle
Vertragen sich Denkmalschutz und Klimaschutz? Kann auch mit einem Kulturdenkmal ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden? Oder reicht es, dass die Menschen im Denkmal die Heizung herunter drehen und sich einen Pullover mehr anziehen?
Da tat sich in der Zwischenzeit einiges, um praktikable Lösungen zu finden. Sowohl Politik als auch Behörden bewegten sich. Reicht das aus? Die Meinungen gehen auseinander. Die Schönheit liegt, wie so oft, im Auge des Betrachters.
Eine kleine Zeitreise zurück.
Im April 2019 griff ich in einer Gemeinderatsanfrage den möglichen Konflikt zwischen Photovoltaik und Kulturdenkmal erstmals auf. Die ganze Antwort der Verwaltung gibt es hier im Blog. Ein Auszug daraus:
PV-Anlagen treten, so die Stadtverwaltung, wegen ihrer Großflächigkeit im Gegensatz zu solarthermischen Anlagen gestalterisch wesentlich stärker in Erscheinung. In Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde sei die Errichtung einer PV-Anlage auf einem nach Süden ausgerichteten Scheunenvordach im Hofbereich einer Gesamtanlage an der Knittlinger Straße nicht genehmigt worden. Der gegen die Ablehnung eingelegte Widerspruch sei vom Regierungspräsidium als höhere Denkmalschutzbehörde zurückgewiesen, Klage nicht erhoben worden.
Drei Jahre später: Wie vertragen sich Denkmalschutz und Ausbau der erneuerbaren Energien in einer Zeit drohender Engpässe bei der Stromversorgung? Das war auch die zentrale Frage eines Briefs der Oberbürgermeister der Stadt Konstanz und des seinerzeitigen Bischofs der Evangelischen Landeskirche Baden Ende 2021 an den Ministerpräsidenten. Beide hatten eine Neuorientierung bei der Abwägung gefordert. Meine Nachfrage bei der Stadtverwaltung: Hat sich die Genehmigungspraxis seit 2019 verändert? Die Antwort (Auszug) der Stadtverwaltung:
Die Zulässigkeit einer PV-Anlage ist immer eine Einzelfallentscheidung und hängt von der Einsehbarkeit der Dachflächen vom öffentlichen Raum, der Gestaltung der PV-Anlage und der Bedeutung des Denkmals - Kulturdenkmal oder Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung mit Umgebungsschutz – ab.