13b in Mühlacker war eher die Entdeckung der Langsamkeit

Hier Juristen-Lyrik, genauer: Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu einem Urteil über den 2017 vom Bundestag befristet eingeführten Paragrafen 13b des Baugesetzbuches. Der viel gerühmte Beschleungigungsparagraf für Bebauungspläne, um schneller auf Wohnraummangel reagieren zu können. Der ist nämlich nun null und nichtig, weil nicht mit dem Europarecht vereinbar. Betroffen ist davon auch der Bebauungsplan Pferchäcker in Lienzingen (ebenso Bauerngewand in Mühlhausen und Südlich der Hartfeldschule in Enzberg). Jetzt, nachdem in den Pferchäckern alle Gerundstückseigentümer zugestimmt haben und es einen entscheidenden Ruck nach vorne hätte geben können, hauen die Richter die Bremse rein. Jedenfalls hat die Entscheidung von Leipzig Auswirkungen auf  Lienzingen.  

Die Stadtverwaltung rechnet mit einer Verzögerung um drei bis sechs Monate – unter der Voraussetzung, dass sich trotz des zu erwartenden Ansturms ein Fachbüro finden lässt, das die notwendigen zusätzlichen Untersuchungen zeitnah vorlegen kann. Der zusätzlich geforderte ökologische Ausgleich sei dank des prall gefüllten Ökokontos der Stadt kein Problem. Zum Glück hatte die Stadt - obwohl nach dem Paragrafen 13b nicht notwendig - eine freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren angesetzt. Die Tatsache, dass die Öffentlichkeit, die Behörden und der Naturschutz in allen drei Fällen schon früh ins Verfahren eingebunden worden waren, spart jetzt doch etwas Zeit - sie hätte sonst nachgeholt werden müssen mit allen Folgen.

Jedoch eines bringe ich nicht zusammen: Was war bei der Anwendung von 13b bei den Pferchäckern schnell(er)?  Bereits in den Einwohnerversammlungen im Stadtteil Lienzingen in den Jahren 2015 und 2019 präsentierte die Verwaltung den ewig selben Vorentwurf. So steht im Protokoll der Einwohnerversammlung vom März 2015, das Thema Neues Baugebiet Pferchäcker werde in der Gemeinderatssitzung vom 24. März 2015 beraten. So lange Verfahrensdauern sind, bei allen zugestandenen Schwierigkeiten, nicht akzeptabel. 13b in Mühlacker war eher die Entdeckung der Langsamkeit. Schnell geht anders.

Im Rettungsdienst kommt es auf die Minute an - RTW in Lienzingen stationiert - Zum Vorteil für östlichen Enzkreis

Die Kreisverwaltung bewertet die Unterbringung des Rettungstransportwagens  (RTW) der Malteser in Lienzingen als positiv, da dieser bei Notfällen die Eintreffzeiten in Teilbereichen des nordöstlichen Enzkreises verkürzt hat. Das unterstreicht Landrat Bastian Rosenau in einem Antwortschreiben auf meine Fragen. Den Anlass lieferte hatte die Debatte im Mühlacker Gemeinderat zur derzeit nur provisorischen Unterbringung des RTW an der Friedrich-Münch-Straße. 

1. Welche Auswirkungen hat das Urteil für das Rettungsdienstwesen im Enzkreis?
Bislang hat das Urteil keine Auswirkungen auf die Tätigkeit des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst für den Rettungsdienstbereich Pforzheim-Enzkreis. Die Hilfsfrist ist im Rettungsdienstgesetz festgelegt und wurde dort nicht geändert.

2. Wie reagiert der Bereichsausschuss?
Der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst setzt weiterhin die beschlossenen Maßnahmen zur Erreichung der gesetzlichen Hilfsfrist um, ein Beispiel dafür ist die Vorhalteerweiterung an der Rettungswache Lienzingen auf 24-Stunden-Betrieb.
Eine Änderung des Bereichsplans im Rettungsdienstbereich Pforzheim-Enzkreis steht in Folge des aktuellen VGH-Urteils derzeit nicht an.
Im Umgang mit dem neu gefassten Rettungsdienstplan, dessen § 6 (Hilfsfristregelung) aktuell vom VGH für unwirksam erklärt worden ist, wartet der Bereichsausschuss auf Anweisungen durch das Innenministerium.

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Wie wir mit Ausnahmen den Umweltschutz aushebeln und die Ausgleichsmaßnahmen vergessen

Wie viel ist Natur wert? Der Fall der Alten Ziegelei in Mühlacker zeigt, dass eine naturschutz- und planungsrechtliche Einschätzung des Naturwertes nicht trivial ist.

Eine von mehreren Ausgleichsmaßnahmen in den Waldäckern und im Aischbühl in Mühlacker: Neues Zuhause für Zauneidechsen.

Aktuell gilt: Unter der Annahme, dass ein Eingriff in den Naturhaushalt ausgeglichen werden kann, sind Eingriffe unter Umständen genehmigungsfähig. Die Bewertung liegt in der Bauleitplanung im Ermessensspielraum von Gemeinderat und Verwaltung, zunehmend auch bei den Gerichten.

Eingriffshierarchie und Wert der Natur

Am Anfang der Eingriffshierarchie steht immer das Gebot der Vermeidung und Minimierung. Erst dann folgt das Ausgleichsgebot (Kompensation). Ein Ausgleich muss im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zum Eingriff stehen. Die letzte Möglichkeit stellen Ersatzmaßnahmen dar, die nicht im räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, aber qualitativ gleichwertig sein müssen. Ein großes Problem stellt dabei die Bewertung dar.

Was ist die Natur wert, die wir zerstören? Was für Arten kommen vor? Wie wirkt sich der Verlust auf die Gebiete drum herum aus? Und wie bewerten wir den sogenannten Time-lag? Beispielsweise können gewachsene Strukturen und alte Bäume nicht in wenigen Jahren und Jahrzehnten (Time-lag) kompensiert werden. 

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Winzig ganz groß

Die Kleinausgabe eines Hauses – das so genannte Tiny House – unterscheidet sich baurechtlich nicht von einem großen Haus, schreibt die Stadtverwaltung auf meine Gemeinderatsanfrage. Nicht nur die geplante Tiny-Siedlung auf dem Senderareal in Mühlacker interessiert viele Menschen stark.

Kann so sein, muss aber nicht so sein.

Es besteht eine grundsätzliche Nachfrage, wie dieses Beispiel zeigt. Ein Post, auf den ich vor einiger Zeit stieß:  Ich bin auf der Suche nach einem Platz für ein Tiny Haus möglichst in Lienzingen. Kein Bauwagen, sondern ein sogenanntes Modulhaus, zirka 50 Quadratmeter Wohnfläche. Das Grundstück sollte ungefähr 150 Quadratmeter sein. Denkbar wäre auch ein Teil eines Gartens. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wo ich nachfragen kann.

Ein Trend zum Kleinen, zum Winzigen. zum Minimalistischen. 

Die Einschätzung des Baurechtsamtes der Stadt Mühlacker: Baurechtlich ist ein Tiny House ein ganz normales Haus, dessen Genehmigungsfähigkeit sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise im unbeplanten Innenbereich nach der Umgebungsbebauung und nach dem Bauordnungsrecht richtet. Es müsse also zum Beispiel innerhalb des Baufensters gebaut werden, die gesetzlichen Dämmstandards seien einzuhalten. Nicht zulässig sei ein Tiny House in einem nicht überbaubaren Teil des Grundstücks. Es habe auch nicht wie beispielsweise eine Garage ein Abstandsflächenprivileg, es dürfe also nicht im Grenzabstand errichtet werden.

Die weitere Botschaft aus dem Rathaus:

Die Bebauungspläne in Mühlacker setzen im Regelfall keine Mindestgröße von Gebäuden fest, so dass das Baurecht einem Gebäude, das (auch wesentlich) kleiner als zulässig gebaut wird, zunächst nicht entgegensteht. Kritisch könne im Einzelfall die Dachform sein, weil häufig Satteldach festgesetzt sei, viele Tiny Houses aber ein Flachdach hätten. Die Stadtverwaltung könne sich hier durchaus vorstellen, im konkreten Einzelfall Befreiungen von der zulässigen Dachform zu erteilen, da es sich im bebauten Umfeld schon aufgrund der geringeren Kubatur und meist eingeschossigen Höhe um einen untergeordneten (tiny!) Baukörper handle, der das Umfeld städtebaulich nicht prägen werde. Dies insbesondere dann, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um eine Maßnahme der Nachverdichtung auf einer nicht für übliche Wohnhäuser geeigneten Fläche handle, das Projekt folglich dem schonenden Umgang mit Grund und Boden diene.

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Zugesagt, beschlossen, finanziert und doch nicht gebaut - der Spielplatz Ulmer Schanz

Trotz klarer Zusagen der Stadtverwaltung und der vom Gemeinderat 2015 bereitgestellten Gelder ist der Spielplatz für das Wohngebiet Ulmer Schanz in Mühlacker nie gebaut worden. Doch bis jetzt zeigte die Verwaltung keinerlei Bemühen – weder schriftlich noch mündlich – den Betroffenen gegenüber zu erklären, weshalb sie ihr Wort brach. Eine Spurensuche. Auf meine Gemeinderatsanfrage vom 11. Januar 2023 antwortete die Stadtverwaltung nun am 25. April (S23-005-60-66). Und siehe da – sie bringt Licht ins Dunkel. In der vom OB unterschriebenen Antwort werden Versäumnisse und Mängel in der Kommunikation eingeräumt. Das trifft auch auf Änderungen eines Teiles des Bebauungsplanes „alte Ziegelei“ zu, in dem nach den ursprünglichen Plänen nur eine kleingliedrige zweigeschossige Bebauung neben der Ulmer Schanz vorgesehen war. Jetzt geht es aber dort deutlich höher hinaus.

Mühlacker: Wo Ulmer Schanz (links) und künftige Ziegelhöhe aneinander grenzen. Ausschnitt aus den Planunterlagen der Stadt Mühlacker (Stand April 2023) mit dem Cluster AO. Ursprünglich war dort ein provisorischer Spielplatz für Ulmer Schanz und Aischbühl vorgesehen. In den ersten Entwürfen fiel zudem die Bebauung niedriger aus - Widerstand kam erst auf, als die Planer in die Höhe gingen

Das Thema ist alt, Kinder sind wohl inzwischen dem Spielplatzalter entwachsen. Im Juni 2011 fasste der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss für den Spielplatz, im Sommer 2014 gab es einen gemeinsamen Antrag aller Ratsfraktionen für eine solche Investition. Doch nix geschah. In schöner Regelmäßigkeit meldeten sich immer wieder Eltern aus der Ulmer Schanz.  Meine Frage an die Stadtverwaltung vom August 2014 war die gleiche wie die der Anrufer: Wie ist der Stand? Die Botschaft aus dem Rathaus daraufhin vor acht Jahren:

Nach derzeitigem Stand bietet sich ein Spielplatzstandort für das Gebiet Ulmer Schanz auf der städtischen Ackerfläche östlich des Hohlweges/Maulbronner Weges hinter dem Sparkassengelände an. Er könnte bei einer Bebauung des Ziegeleigeländes bestehen bleiben und in den an dieser Stelle vorgesehenen Grünzug eingebunden werden. Einen Spielplatz innerhalb des Baugebietes Ulmer Schanz, wie ursprünglich gewünscht, zu schaffen, erwies sich nicht als zweckmäßig.

Doch danach fing die Verwaltung an, bei Anfragen zum Thema einsilbig zu werden, teilweise gar zu verstummen, so zum Beispiel 2019. Jetzt wollte ich es genau wissen und brachte die nun beantwortete Gemeinderatsanfrage ein.  Den erneuten Anstoß gab ein Gespräch mit Kritikern der geplanten und inzwischen zur Hälfte erfolgten Abholzung der Feldhecke zwischen dem neuen Stadtquartier Ziegelhöhe und dem Wohngebiet Ulmer Schanz. Ein Lokaltermin Anfang Januar bei kaltem und regnerischem Wetter, bei dem deutliche Defizite in der Kommunikation der Verwaltung mit den steuerzahlenden Stadtmenschen zu Tage traten.

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Lienzinger Schul-Halle-Kombi: Wünsche in glücklicher Weise erfüllt, aber nie umgesetzt

Wir müssen gestehen, wir haben tatsächlich das zweitschlechteste Schulgebäude im Kreis, schrieb am 14. Mai 1937 Lienzingens Bürgermeister Karl Brodbeck in einem Brief, adressiert - via Landrat in Maulbronn – an die Ministerial-Abteilung für Volksschulen in Stuttgart. Im Betreff: Gesuch um Verwilligung eines Staatsbeitrags, als Anlage drei Lage- und Baupläne sowie zwei Kostenvoranschläge. Er wirkte mit seinen Schilderungen so überzeugend, dass die Ministerialbeamten das später noch steigerten: Das schlechteste Schulgebäude im Kreis sei es, hieß es in einem Schreiben im Jahr 1938 zur Finanzierung eines Neubaues. Trotzdem: Erst 1960 gab es Ersatz.

Die Planung des Stuttgarter Architekten Fritz Müller 1937 für Lienzingen mit seinen 750 Einwohnern: Ein lang gestreckter Kombi-Bau aus Schule und Turnhalle, ein Lehrerwohnhaus (links) und das HJ-Heim (rechts). Der ganze Plansatz liegt im Stadtarchiv Mühlacker.
Gleiches Areal, unterschiedliche Nutzung: In den Nachkriegsjahren entstand auf der jetzigen Fläche mit Gewächshäusern ein florierender Gartenbaubetrieb (Robert, dann Günter und nun Jenny Mannhardt): Doch 1937/38 wollte die 750-Einwohner-Gemeinde Lienzingen dort ein Schul- und Sportzentrum schaffen - doch außer Spesen nichts gewesen.

Gut drei Wochen nach dem Gesuch reichte der Schultes den Finanzierungsplan nach für eine neue Schule, eine Turnhalle und eine Lehrer-Wohnung sowie ein Heim für die Hitlerjugend. Die gesamten Kosten von 100.098 Reichsmark sollten finanziert werden aus einem Zuschuss des Landes Württemberg mit 60.000 RM, verfügbarem Restvermögen von 15.000 RM sowie 25.000 RM Erlös aus einem außerordentlichen Holzhieb von 1000 Festmetern.

Einen Standort für das neue Schul- und Sportzentrum hatte Brodbeck schon ausgeguckt, ein Grundstück am südwestlichen Rand des Dorfes: Dort, wo heute die Gärtnerei Mannhardt steht und einst das 1889 abgebrannte Schafhaus stand. Bei den jetzigen Gewächshäusern am Weg war ein kleiner See zur Schafstränke. Das 43 Ar große Grundstück grenzte westlich an den Vizinalweg Nummer 4 (heute Schelmenwaldstraße), östlich an den Feldweg Nummer 2. Das Schulgebäude sah der Architekt in Nord-Süd-Richtung vor,  ganz im hinteren Teil des Areals und somit das Ortsbild nicht störend, allerdings hätte eine Zufahrt geschaffen werden müssen.

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Wir wollen doch steuern und nicht sägen

Neues von der Hecke zwischen früherem Ziegelei-Areal (jetzt Ziegelhöhe) und dem Wohngebiet Ulmer Schanz. Eine lokale Geschichte, die das Zeug zum Zwist hat.  Der Stoff, aus dem Ärger, Konfrontation und Streit wachsen kann. Trennendes statt Einigendes. Die Hecke: Zuerst acht Jahre lang nach geballtem Behördenverstand (Landratsamt, Regierungspräsidium, Landesanstalt für Umwelt) sowie des von der Stadt mit der Umweltprüfung beauftragten Fachbüros als nicht schutzwürdig eingestuft, weshalb sie als solche im Entwurf des Bebauungsplanes fehlt. Der soll noch im März rechtskräftig werden. Auf dieser Basis geschah die Offenlage des Plans, also die Beteiligung der Öffentlichkeit, die kurz vor Weihnachten 2022 zu Ende ging. Und nun die abrupte Kehrtwende.

Rot umrandet: die umstrittene Hecke. (Quelle: Stadt Mühlacker)

Was sich bei der Bürgeranhörung im Uhlandbau im Rahmen der Offenlage Ende November 2022 schon abzeichnete, brach im neuen Jahr richtig auf: Zweifel an dem angeblich nicht vorhandenen Schutzstatus der Hecke. Das Wort von der Schlamperei fiel. Letztlich räumten das Regierungspräsidium und die untere Naturschutzbehörde beim Enzkreis ein, eine Position verfochten zu haben, die sich auf den letzten Metern des Verfahrens als inzwischen falsch erwies. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen des Falls haben sich geändert. Wahrscheinlich würden die Behörden weiterhin ihren alten Standpunkt vertreten, hätte nicht eine Bewohnerin eine Umweltmangel-Anzeige ins Karlsruher Regierungspräsidium geschickt, dessen Naturschutzabteilung von einer Stunde auf die andere die Schutzwürdigkeit entdeckte. Also nichts mit dem Abholzen vor Beginn der am 1. März eines jeden Jahres beginnenden Vegetationsperiode, die solche Eingriffe in den Naturhaushalt nur von 1. März bis zum 30. September erlaubt.

Vor wenigen Tagen platzte in einem Leserbrief eine kleine Bombe. Das Pflanzen dieser Hecke vor 26 Jahren war selbst eine Ausgleichsmaßnahme für einen Natureingriff - weil das damals noch florierende Ziegelgeschäft dem Unternehmen eine Erweiterung ratsam erscheinen ließ. Der, der dies schrieb, musste es wissen, denn er war seinerzeit beim Pflanzen dabei.

Mit der Aufgabe der Ziegelproduktion im Jahr 2009 endete nach 169 Jahren ein Stück Mühlacker Historie. Der Eigentümer, ein belgischer Konzern, wollte das mehr als 20 Hektar große Areal selbst für Wohnungen und Handel vermarkten, bot es dann aber – weil die zu erwirtschaftende Rendite ihm zu gering war – 2017 der Stadt an, die es Ende 2018 übernahm und nun ihrerseits einen Investor suchte, der seriös ist, kapitalkräftig und Referenzen vorlegen kann: Das war letztlich die Hofkammer des Hauses Württemberg. Im Mai 2021 unterschrieben Stadt und Hofkammer den Kaufvertrag. Eine erste Rate des Kaufpreises fließt aber erst dann in die Stadtkasse, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Der dazu notwendige Satzungsbeschluss steht in den nächsten Wochen an.

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