Grenzen der Einsicht
Akteneinsicht wird zu einem für viele Gemeinderäte schwer zu handhabenden Kontrollrecht, von dem sie nur zurückhaltend Gebrauch machen. Denn sie sollten über verwaltungsrechtliche Kenntnisse verfügen, um dem Aktenverlauf überhaupt folgen zu können. Dabei ist es im Kommunalrecht das einzige Kontrollinstitut der Selbstunterrichtung der Gemeinderäte. Zu dieser Wertung gelangte Dr. Claudia-Simone Rohde, inzwischen Ministerialrätin und Leiterin des Personalreferates Z 6 im Hessischen Innenministerium. Und zwar in ihrer juristische Doktorarbeit über den Gemeinderat als Kontrollorgan am Beispiel von Baden-Württemberg (Verlag Dr. Kovar, Hamburg, 2003, 214 Seiten, ISBN 978-3-8300-0943-6). Auch wenn sie ihre Dissertation schon 2002 vorlegte, ist der Inhalt immer noch höchst aktuell, wie derzeit zwei solcher Ausschüsse zur Akteneinsicht zeigen: Jener zu den Ursachen der Kostenexplosion beim Bau der Hauptfeuerwache in Mühlacker vom Gemeinderat und zur Praxis der Vergabe der Buslinien im westlichen Enzkreis beim Kreistag.
Sie trifft den Kern, wenn sie beklagt, dass in der Verfassungswirklichkeit der Gemeinden (lässt sich auch auf Landkreise übertragen) zunehmend eine Entmachtung der ehrenamtlichen Gemeinderäte zugunsten der hauptamtlichen Verwaltung stattfinde. Dies lasse sich mit dem Informationsvorsprung und der Fachkenntnis der Verwaltung, den unzulänglichen Informationen sowie mit fehlenden Kontrollmöglichkeiten der Gemeinderäte erklären. Erfolgreiche Kontrolle setzt jedoch ausreichende Informationen voraus. Hierin besteht bei den jetzigen kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen ein erheblicher Mangel.
Die Juristin untersuchte schwerpunktmäßig das Akteneinsichtsrecht der Gemeinderäte und unterbreitet Vorschläge, wie dieses Recht in den Händen der ehrenamtlichen Gemeinderäte wirksam zum Einsatz kommen kann.
Wie steht es so schön in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg?
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