Kelterplatz hermetisch abgeriegelt

Als ich heute Abend von der Bergstraße zur Fraktionssitzung ins Rathaus gehen wollte, habe ich meinen Augen nicht getraut: Der Weg an der Kelter vorbei zum Kelterplatz in Mühlacker war hermetisch abgeriegelt. Ich wollte hinter dem Klowagen der Stadt vorbei, stieß aber auch dort auf Gitter. Danach musste ich hinter die Kelter ausweichen, vorbei an zwei schwarzen Sheriffs. Wie ich anschließend in der Fraktionssitzung erfahren habe, kontrollieren diese die Taschen von Fußgängern. Ich habe mich sehr geärgert, halte dies für eine Verwilderung der Sitten. Muss die Stadt schon einen Hofknicks machen vor Veranstaltern von Public Viewings (nicht genug, dass der Steuerzahler die Zauberei-Veranstaltungen im Mühlehof mitfinanzieren muss mit dem Trick einer GHV-Veranstaltung - dazu waren vom Gemeinderat extra die Bestimmungen über die zweimal im Jahr mietfreie Überlassung städtischer Hallen durch Einfügung des GHV als einer der Nutznießer dieser Regelung ergänzt worden)?

Ich halte es für eine Unmöglichkeit, dass über Wochen öffentlicher Verkehrsraum gesperrt wird zwecks Erlangung einer maximalen Gewinnspanne.

1. Was ist wegen der Absperrungen zwischen Veranstalter und Stadt geregelt?

2. Wer hat was von der Stadt aus zugesagt?

3. Wie begründet die Stadtverwaltung diese Absperrungen?

4. Hält die Stadtverwaltung es für rechtlich vertretbar, dass sie Vorschub leistet der Kontrolle von Taschen der Fußgänger durch private Sicherheitsdienste?


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Kommentare

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Christian am :

War am Mittwoch auch sehr verwundert, auf meinem Weg durch die Stadt von einem schwarzgekleideten Mitarbeiter einer Privat-Sicherheitsfirma auf offener Straße kontrolliert zu werden und meine Tasche öffnen zu müssen (ich hätte mich sicher auch weigern können, wäre dann aber eventuell gar nicht durchgekommen). Eigentlich geht das so nicht.

Auf der anderen Seite riskiert die Stadt natürlich, dass gar kein Public Viewing stattfindet bzw. müsste ein solches selbst organisieren, wenn sie entsprechende Maßnahmen untersagen bzw. nicht zumindest unausgesprochen dulden würde - schließlich wird kein privater Anbieter ein Public Viewing finanzieren, wenn er sich nicht sicher sein kann, zumindest für den Abend ein Verkaufsmonopol am Ort des Geschehens zu haben...

Ein schwieriges Problem. Im Grunde dürfte man eine Absperrung zumal durch private Sicherheitsdienste nicht gestatten (durch das Ordnungsamt schon eher), auf der anderen Seite wäre sicher der Unmut groß, wenn gar kein Public Viewing stattfinden könnte - wer würde das schon gerne auf seine Kappe nehmen wollen?
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