Zählen, zählen, zählen und dann wählen

Das bürgerfreundlichste Wahlrecht ist das zur Gemeinderatswahl. Mit dem Kumulieren (Stimmenhäufeln) und dem Panaschieren (Kandidaten von einer Liste auf die andere übertragen) kann jede(r) Wähler(in) "seinen" Gemeinderat zusammensetzen. Und wenn andere Wähler ähnlich denken und dies viel sind, wird daraus auch Realität. Mühlacker hat aber auch noch eine Besonderheit: die unechte Teilortswahl, die jedem Stadtteil eine Mindestvertretung im Rathaus sichert - allerdings zum Preis, dass das Gremium größer wird als wenn es nur nach Einwohnerzahl ginge.

Die unechte Teilortswahl macht die Gemeinderatswahl komplizierter. Da hilft nur: genau nachlesen, dann zählen, zählen, zählen und dann erst wählen.

Vor fünf Jahren gaben Mühlackers Wähler 8222 Stimmzettel ab, doch 490 waren ungültig. Das sind knapp sechs Prozent. Da jeder Wähler bis zu 32 Stimmen verteilen kann, fielen 15.680 Stimmen unter den Tisch, zählten nicht bei der Vergabe der Mandate.

Nicht nur das: Die gültigen Stimmzettel hätten zu 247.424 gültigen Stimmen geführt. Tatsächlich waren es nur 215.534 Stimmen. Ergo: 31.890 Stimmen sind verschenkt worden - und damit 12,8 Prozent.

Deshalb: Zeit nehmen fürs Stimmzettel-Ausfüllen. Die häufigsten Fehler:

- Mehr als 32 Stimmen werden abgegeben und machen den Stimmzettel ungültig

- In Stadtteilen werden mehr Kandidaten Stimmen gegeben als dort Stadträte zu wählen sind und machen die Stimmen für diesen Stadtteil ungültig

- Einzelne Kandidaten werden angekreuzt und der Stimmzettel dann abgegeben. Das macht ihn zwar nicht ungültig, doch Stimmen werden so verschenkt.

Deshalb:

- Lieber zweimal durchzählen, damit nicht mehr 32 Stimmen vergeben worden sind

- In den Stadtteilen nur so viel Kandidaten bis zu drei Stimmen geben, wie dort Stadträte zu wählen sind. Zum Beispiel: Lienzingen hat 3 Stadträte. Deshalb dürfen 3 Lienzinger Kandidaten jeweils bis zu 3 Stimmen erhalten, also 9 Stimmen. Aber wer meint, diese 9 Stimmen auf vier oder mehr Lienzinger Kandidaten aufteilen zu können, macht seine gesamte Stimmabgabe für Lienzingen ungültig.

- Wer auch nur einen einzigen Kandidaten ankreuzt, muss auch die übrigen Stimmen vergeben, bis 32 erreicht sind - sonst werden Stimmen verschenkt. Im Gegensatz zu früher werden die nicht vergebenen Stimmen nicht mehr auf die übrigen Kandidaten verteilt, in dem "von hinten her weggestrichen wird"


Hier die amtlichen Wahlhinweise: Wahlhinweise.pdf Und auch im Internet.

Nicht vergessen. Am 7. Juni sind auch Kreistagswahlen. Weil in Mühlacker 7 Kreisräte gewählt werden, hat der Wähler auch sieben Stimmen zu vergeben. Ein Kandidat kann bis zu drei Stimmen erhalten.
Das Kreistagswahlrecht ist einfacher. Trotzdem gilt auch hier: Zuerst zählen und dann wählen!

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