B 35 bleibt ein Thema oder Schwerlaster sorgen für Krach

Krach auf der Bundesstraße 35 bei Lienzingen. Das ist kein neues Thema. Die Stadt Mühlacker hat beim Land Lärmschutzmaßnahmen auf Höhe Schelmenwaldstraße und Frauenkirche gefordert. Den Lärm hören aber auch die Menschen, de auf der vorderen Raith und im östlichen Teil der Friedrich-Münch-Straße wohnen. Da meldeten sich jetzt zwei Bürger. Sie schildern das Problem so:

Wir haben dieses Gebiet ausgesucht, da uns dieses als ruhiges Wohngebiet angepriesen wurde. Leider mussten wir schnell feststellen, dass dies leider nicht der Fall ist. Auch die Nachbarschaft bestätigt einen immer stärker zunehmenden Geräuschpegel!
In den Abend- und Nachtstunden ist die Lärmbelästigung besonders stark zu hören. Die Belästigung ergibt sich durch die Abriebgeräusche der Lkw-Reifen in unterschiedlichen Tonlagen. Ein Schlafen bei geöffnetem Fenster ist nicht möglich.
Die Lärmerzeugung beginnt, von Illingen kommend, nach dem Wald und zieht sich bis zur westlichen Einfahrt nach Lienzingen (Knittlinger Strasse). Die Schallwellen bewegen sich direkt von der B 35 auf die gegenüber liegende Wohnbebauung, wobei sich die Schallwellen am Hang nach oben fortpflanzen.
Nach unserer Meinung ist eine Lärmreduzierung nur durch einen Lärmschutz möglich, der die Schallwellen bis mindestens 45 Grad Steigung bricht und ablenkt. Eine Verlängerung des vorhandenen Erdwalls wäre die kostengünstigste Möglichkeit. Zusätzlich wäre ein Einführen des Nachtfahrverbotes eine große Erleichterung und würde die „Mautflüchtlinge“ vermindern.


Wir müssen als Stadt diese Lärm-Opfer unterstützen und den Vorschlag aufgreifen, den Lärmschutzwall auf Höhe des Wohngebiets Gaiern-Neuwiesen nach Osten zu verlängern - durch den Bund als Straßenbaulastträger.

Gemeinhin lassen sich Lärmschutzmaßnahmen nur dann durchsetzen, wenn an einer Straße bauliche Veränderungen erfolgt sind. Dies ist zwar an der B 35 nicht der Fall, doch ich meine, dass eine Veränderung des Belastungs-Charakters - in diesem Fall starke Erhöhung des Lkw-Anteils - auch greifen muss.

Was das Nachtfahrverbot für Lastkraftwagen von zwölf und mehr Tonnen Gesamtgewicht betrifft, so gibt es dieses bereits. Doch die Ausnahmen - Fahrten sind auch nachts erlaubt, wenn Start und Ziel in einem Radius von 70 km liegen - schränkt die Wirksamkeit des Verbots doch deutlich ein. Die Stadt muss bei der Polizei anfragen, wie das Verbot überwacht und wie oft es kontrolliert wird. Eine Maßnahme, deren Einhaltung nicht kontrolliert wird und bei denen Verstöße nicht sanktioniert werden, macht wenig Sinn.

Der Gemeinderat von Mühlacker hat sich immer wieder für eine Lkw-Durchfahrtsverbot oder für eine Bemautung der B 35 ausgesprochen. Entsprechende Aktionen der Stadt Bretten sind von uns unterstützt worden.

Doch in all diesen Fällen liegt der Schlüssel in Stuttgart. Das betrifft sowohl den Lärmschutz als auch das Nachtfahrverbot. Unsere Abgeordnete müssen sich auch um eine Problemlösung kümmern.

Leider gehört die B 35 bei Lienzingen nicht zu den Hauptverkehrsstraßen, deren Lärmbelastung aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie kartiert worden sind. Dies wird wohl erst in der zweiten Phase erfolgen, doch deren Ergebnisse liegen erst 2012 vor. Die Frage ist, ob wir in die vom Gemeinderat vergebene ergänzende Kartierung als Grundlage für Aktionspläne noch die B 35 aufnehmen sollten, nachdem wir mit der Aufnahme der B 10 Stuttgarter Straße den Kartierungsraum der ersten Stufe auch überschritten haben. Diese ergänzende Kartierung ist Sache der Stadt.

Ich habe heute bei der weiteren Beschäftigung mit dem Thema auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz das Blatt 7019-NW Mühlacker angeschaut7019nw_str_den.B35.pdf. Darauf gibt es für den Bereich Lienzingen zwar keine Kartierungsergebnisse, es wird aber entlang der B 35 zwischen der Auffahrt aus Richtung Mühlacker von der Landesstraße her (also kurz vor der Brücke) bis zur Einmündung der Brühlstraße im Gewerbegebiet ein schmaler grüner Strich dargestellt, der in der Legende als "Schallschutzeinrichtung" gelistet wird. Allerdings wird nicht klar, weshalb diese Darstellung erfolgt und gegebenenfalls mit welchen Konsequenzen. Denn dort gibt es momentan keine Schallschutzeinrichtung. Also: Klärung erforderlich!

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