Der Wald ist kostenlos oder Keine Maut bei Veranstaltungen

Der Enzkreis wird keine Mautgebühren für organisierte Veranstaltungen im Staatswald erheben. Das hat Landrat Karl Röckinger entschieden. Auf eine Anfrage von mir als Kreisrat schrieben Röckinger und Erster Landesbeamter Wolfgang Herz mit Hinweis auf die öffentlichen Äußerungen des Ministers für Ländlichen Raum, Peter Hauk, und der unterschiedlichen Handhabung durch die Landratsämter in Baden-Württemberg, das Kreisforstamt Enzkreis werde auf ein Nutzungsentgelt verzichten. Hintergrund war die anstehende Genehmigung des Permanent-Wanderwegs der SpVgg Zaisersweiher beziehungsweise allgemein größere Veranstaltungen im Wald.

Hauk hatte gesagt, generell könne bei waldpädagogischen Veranstaltungen, regelmäßigen Lauf- und Walkingtreffs örtlicher Vereine sowie Wanderveranstaltungen von Ortsgruppen der Wanderverbände auf ein Nutzungsentgelt verzichtet werden, obwohl eine Erhebung nach dem Gesetz möglich wäre. Überall, wo die naturverträgliche Erholung im Wald im Mittelpunkt stehe, würden nur geringe oder gar keine Gebühren erhoben. Der Verzicht durch den Enzkreis geschehe, so Herz, „unter Zurückstellung von Bedenken und vorbehaltlich gegenteiliger Festlegungen des Ministeriums Ländlicher Raum bis auf weiteres“. Röckinger: „Im übrigen teilen wir die Auffassung des Ministers vollinhaltlich.“

Der Mail-Wechsel allerdings zeigte eines: Das Kreisforstamt spielte ernsthaft mit dem Gedanken, die Maut bei organisierten Veranstaltungen zu erheben. Und auch Herz wollte dies in seiner ersten Antwort an mich nicht von der Hand weisen. Er schrieb: Wenn es so einfach wäre, würden wir es sicher nicht so kompliziert machen.
Maßstab für recht- und zweckmäßiges Verwaltungshandeln sind jedenfalls nicht Pressemitteilungen des MLR, sondern die dazu in gewissem Gegensatz stehenden Rechtsvorschriften, Antworten des Ministeriums auf Landtagsanfragen u.v.a.m. Auch die höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg hat im Sommer mitgeteilt, dass sie die Sachlage nicht für geklärt hält und eine Klärung für erforderlich hält, um genau diese unerquickliche Hin und Her zu vermeiden
.

Doch dann gab der Landrat die Richtung vor: Ich denke, dass wir uns angesichts der Pressemitteilung des Ministers nicht so einfach auf die" Vorschriftenlage" zurückziehen können. Und recht hat er.

Dazu "Stuttgarter Zeitung" vom 14. 12. 2007:
Der Enzkreis erhebt keine Waldmaut
PFORZHEIM (akw). Der Enzkreis wird für organisierte Veranstaltungen im Staatswald keine Gebühren verlangen. Das hat Günter Bächle, der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, mitgeteilt. Der Erste Landesbeamte des Kreises, Wolfgang Herz, bestätigte dies, machte aber deutlich, dass dies nicht für Veranstaltungen mit kommerzieller Zielrichtung gelte.

Der Enzkreis wolle die unklaren Vorgaben aus dem Stuttgarter Agrarministerium nicht länger "ausbaden", begründet der Erste Landesbeamte Wolfgang Herz den Verzicht auf die sogenannte Waldmaut. Im Februar hatte das Ministerium die Wegebenutzungsanweisung neu gefasst. Eine Gebühr könne sich an der Wegstrecke (fünf Cent je Teilnehmer und Kilometer) oder am Startgeld (maximal zehn Prozent) orientieren. Statt für Klarheit sorgte dies für Verwirrung, die Landkreise reagierten sehr unterschiedlich. Die Empörung im Sommer etwa war groß, als dem Reservistenverein Kronau im Kreis Karlsruhe für einen 20 Kilometer langen Volkslauf eine Rechnung über 1130,50 Euro ins Haus flatterte. Der Städtetag äußerte Zweifel, ob der bürokratische Aufwand noch in angemessenem Verhältnis zum Aufkommen stehe.

Die Landessportbünde, der Schwäbische Albverein und der Schwarzwaldverein protestierten. Der Oberbürgermeister von Rheinstetten, Gerhard Dietz (SPD) machte mit einer Unterschriftenaktion offen Front gegen den "Wegezoll". Mehrmals bereits musste Agrarminister Peter Hauk (CDU) seither auf den Interpretationsspielraum hinweisen, dass bei regelmäßigen Lauftreffs, waldpädagogischen Veranstaltungen, aber auch organisierten Wanderungen von Vereinen auf die Waldwegenutzungsgebühr verzichtet werden kann.


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