Daten zum lokalen Grundstücksmarkt

Mühlacker. Künftig soll über den aktuellen Grundstücksmarkt in Mühlacker informiert werden. Seit Ende 2017 verfüge die Stadtverwaltung über die notwendigen Personalkapazitäten, um eine solche  Kaufpreissammlung der Rechtslage entsprechend zu führen und einen Marktbericht über den aktuellen Grundstückshandel in Mühlacker zu erstellen. Oberbürgermeister Frank Schneider geht davon aus, dass die künftigen Marktberichte im Gemeinderat vorgestellt werden, schreibt er in der Antwort auf eine Anfrage von Stadtrat Günter Bächle (CDU). Der Gutachterausschuss bei der Stadt veröffentlicht somit jährlich den Grundstücksmarktbericht, in dem das Marktgeschehen des vergangenen Jahres dargestellt wird. Die Auswertungen und Analysen beruhen auf der Kaufpreissammlung des Ausschusses.

"Ziegelhäule": Post aus Karlsruhe

Lienzinger Naturschutzgebiet (NSG) „Ziegelhäule“

Das Pflegekonzept für das Lienzinger Naturschutzgebiet (NSG) "Ziegelhäule" hat sich verzögert, soll aber jetzt in Angriff genommen werden. Wie die Karlsruher Regierungspräsidentin Nicolette Kressl mir antwortete, werde das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe  in einem „zeitnah vorgesehenen Ortstermin“ mit der Stadt Mühlacker  klären, welche Wiesenflächen über Pflegeaufträge oder Pflegeverträge nach der Landschaftspflege-Richtlinie des Landes mit örtlichen Landwirten abgeschlossen werden können. Darüber hinaus werde der Pflegetrupp des Präsidiums Spezialpflegemaßnahmen im eingezäunten Bereich der Tongrube vornehmen können.

Nachdem Regierungspräsidentin Kressl bereits im April 2017 in Karlsruhe ihre Unterschrift unter die Verordnung setzte, trat diese im folgenden Juni  in Kraft. Damit wurden elf Hektar aus ehemaliger Tongrube und Erdzwischenlager, wertvollen angrenzende Wiesen sowie das flächenhafte Naturdenkmal Trinkweiher auf der Gemarkung Lienzingen Naturschutzgebiet. Die Vorarbeiten begannen schon 2014. In einer Anfrage an Regierungspräsidium und Stadtverwaltung verwies ich darauf,  beklagt werde eine mangelnde Pflege des Naturschutzgebietes auf dem ehemaligen Erddeponiegelände zwischen Mühlacker und Lienzingen.  Offenbar stehe noch der Abschluss der Pflegeverträge aus.

Bei dem eingezäunten Bereich handelt es sich, so Kressl, um ein klassisches „anthropogenes Sekundärbiotop", das nach der Einstellung des Betriebs als Erdzwischenlager im Jahre 2011 keinerlei weitere Nutzung erfahren habe. Dieser Bereich habe sich seither zu einem artenreichen Sekundärbiotop entwickelt. „Die anthropogen geprägten Flächen zeichnen sich heute durch Rohböden, Ruderalvegetation trockener und frisch-feuchter Standorte, durch meterhohe Lösswände und kleinere und größere Tümpel aus“, so die Regierungspräsidentin in ihrem Antwortschreiben. Diese unterschiedlichen Biotoptypen böten Lebensräume für bedrohte und streng geschützte Tierarten wie die Zauneidechse, die Gelbbauchunke, den Springfrosch und den Deutschen Sandlaufkäfer. Der Schutzzweck des Naturschutzgebietes stelle dezidiert auf die Erhaltung,  die Sicherung und die Entwicklung dieser vielseitig verzahnten Biotoptypen ab. Von einer „Verwahrlosung" des Naturschutzgebiets könne im naturschutzfachlichen Sinne nicht die Rede sein.

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Kressl: Teilweise erhebliche Fahrbahnschäden

StrassenschaedenSchilder warnen seit knapp einem halben Jahr an der Landesstraße 1134 zwischen Lienzingen und Mühlacker sowie an der Osttangente vor Fahrbahnschäden. Schon jetzt ist klar: Sie werden noch einige Zeit stehen bleiben. Ihrer Fachabteilung seien die teilweise erheblichen Fahrbahnschäden bekannt, die eine zeitnahe Instandsetzung erfordern würden, doch dafür sei momentan kein Geld vorhanden, heißt es in einem Antwortschreiben der Karlsruher Regierungspräsidentin Nicolette Kressl an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Mühlacker Gemeinderat, Günter Bächle, der eine rasche Sanierung gefordert hatte.

Denn als das Land sein Erhaltungsprogramm aufstellte, hatte es diesen Straßenabschnitt nicht auf dem Zettel. Laut Pressemitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion führte die Chefin des Regierungspräsidiums Karlsruhe aus, zur Gewährleistung eines zielgerichteten Einsatzes der Erhaltungsmittel habe das Verkehrsministerium Baden-Württemberg auf der Grundlage der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) 2016 auf Landesstraßen im Rahmen eines Erhaltungsmanagements für vier Jahre ein Erhaltungsprogramm erstellt. Darin seien die am dringlichsten im Zeitraum 2017 bis 2020 zu sanierenden und auch finanzierbaren  Straßenabschnitte an Landesstraßen aufgenommen und nach ihrem Zustand priorisiert worden. Kressl: „Dadurch wird ein möglichst bedarfsgerechtes Vorgehen sichergestellt.“

Alle nicht im Erhaltungsprogramm enthaltenen Maßnahmen könnten nachrangig nur dann saniert werden, wenn sich entweder der effiziente Mitteleinsatz durch eine entsprechende Abschnittsbildung optimieren lasse oder die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Sanierung weiterer Straßenabschnitte ermöglichen würden. Die Regierungspräsidentin dämpft allzu große Hoffnungen: „Dies dürfte während der Laufzeit des aktuellen Erhaltungsmanagements aber nur in wenigen Ausnahmefällen möglich sein.“

Die L 1134 im Abschnitt zwischen Mühlacker und Lienzingen und an der Osttangente von Mühlacker ist laut Kressl  im Programm 2017  bis 2020 nicht als erhaltungsbedürftiger Abschnitt enthalten. Eine Sanierung wäre daher frühestens nach 2020 zu erwarten, schreibt sie. Eine Beseitigung der doch  teilweise erheblichen Fahrbahnschäden  sei jedenfalls 2018 aufgrund vieler anderer, vordringlicherer Erhaltungsmaßnahmen leider nicht möglich. Ob dies im nächsten Jahr gelingt, hänge  von der Höhe der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel ab.

Die L 1134 im Abschnitt zwischen Lienzingen und Zaisersweiher sei im Erhaltungsmanagement für Landesstraßen 2017 bis 2020 ebenfalls nicht als erhaltungsbedürftiger Abschnitt dargestellt. Dringender Handlungsbedarf bestehe noch nicht. Eine Sanierung sei daher erst nach 2020 vorgesehen.

Bis zu einer Sanierung der L 1134 sei es Aufgabe der Straßenmeisterei des Enzkreises, auftretende Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung zu beheben oder im Bedarfsfall verkehrsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die verkehrssichere Nutzung der Straße zu gewährleisten. Die Regierungspräsidentin an den Stadtrat: „Ich bedaure, dass derzeit keine Möglichkeiten bestehen, Ihrem Anliegen kurzfristig abzuhelfen.“

 

Die letzte Sicherheit gibt es trotzdem nicht

Enzkreis. Der Landkreis lässt die Waldränder entlang von Straßen und Bahnlinien im Abstand von längstens 18 Monaten kontrollieren. Dabei werden die Bäume in einem 30-Meter-Streifen auf äußerlich erkennbare Schwachstellen hin begutachtet, schreibt die zuständige Dezernentin des Landratsamtes, Dr. Hilde Neidhardt, auf eine Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion dessen Vorsitzendem Günter Bächle (Mühlacker). „Bäume, von denen eine Gefahr ausgehen kann, werden markiert und entnommen. Dies können beschädigte, kranke, von Pilzen befallene, faule oder sonst auffällige Bäume sein. Auch Bäume, die in gefährlicher Art über die Fahrbahn hängen, werden berücksichtigt.“ Durch eine seit wenigen Jahren auftretende Pilzerkrankung an der Esche seien es häufig Eschen, die entlang der Straßen eine Gefährdung bedeuten und gefällt werden müssten.

In der Anfrage, die Bächle und sein Kollege Wolfgang Georg Liebl (Tiefenbronn) für die Fraktion einbrachten, ging es um die vorbeugende Aktivitäten des Kreisforstamts zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch vom Sturm geworfene Bäume entlang von Straßen. Neidhardt antwortete, bereits seit einigen Jahren würden die Anforderungen an die Verkehrssicherung entlang von öffentlichen Straßen steigen. Unfälle in diesem Bereich seien  regelmäßig von erheblichem Ausmaß, sie zögen entweder Sachschäden in größerem Umfang oder gar Personenschäden nach sich. Durch zahlreiche Urteile bei Streitfällen seien die Rechtsanwendung in den vergangenen Jahren präzisiert und die Anforderungen an die verkehrssicherungspflichtigen Waldbesitzer erhöht worden. Maßnahmen erfolgten hier regelmäßig in enger Abstimmung mit den für die direkt an der Straßenböschung stehenden Pflanzen zuständigen Verkehrsbehörden.

Die Verkehrssicherungspflicht bestehe in der Regel an Waldaußengrenzen zum Beispiel  entlang von öffentlichen Straßen, aber nicht im Wald, auch nicht auf Waldwegen, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, allerdings wiederum  an besonderen Einrichtungen wie Waldspielplätzen, so die Dezernentin.

Der eineinhalbjährige Turnus bewirke, dass die Kontrolle abwechselnd im Sommer- und im Winterhalbjahr erfolgt. Begutachtet werde somit immer abwechselnd der Zustand mit und ohne Laub. Übernommen werde dies von den ortskundigen Revierbeamten, eingebunden in die lokalen Netzwerke, da diese in besonderem Maße qualifiziert und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut seien. Die Alternative wären laut Neidhardt freiberufliche Baumsachverständige, die nicht ortskundig sind und regelmäßig im Vergleich hohen, vor allem finanziellen, Aufwand hervorrufen, der die Waldbesitzer (und damit etwa auch die Gemeinden) belasten würde.

„Über diese regelmäßige Kontrolle hinaus wird in den vergangenen Jahren verstärkt auf die Ausbildung stabiler Waldränder geachtet. Hier sind stabile Einzelbäume zentraler Bestandteil.“ Wo also früher dunkle Bestandsränder oft bis direkt an den Straßengraben reichten, sei neuerdings oft zu erkennen, dass die Bestände zur Straße oder Bahnlinie hin offener und lichter werden. Neidhardt weiter: „Durch einen Lichtgenuss von allen Seiten soll es so den stabilsten Bestandsmitgliedern ermöglicht werden, sich zusätzlich nach allen Seiten zu stabilisieren.“ Damit stünden entlang der Straßen Individuen mit hoher Einzelbaumstabilität. Derartige Maßnahmen würden im Übrigen - da entlang der Straße gut sichtbar - von der Öffentlichkeit häufig kritisch begleitet. Letztlich dienten sie aber der Sicherheit von Straßenverkehr und Bevölkerung.

Alle diese Maßnahmen könnten bei Sturmereignissen mit extrem hohen Windstärken aber nicht ausschließen, dass nicht doch Bäume entwurzelt oder abgebrochen werden. Bei starken Winden seien es oft auch völlig gesunde und stabile Bäume, die "einfach im falschen Moment am falschen Ort" standen. Teilweise hätten diese aber auch Beeinträchtigungen, die äußerlich nicht erkennbar gewesen seien. Eine Untersuchung aller Bäume auf innere Schäden sei aber aufgrund des technischen und personellen Aufwandes mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nicht möglich.

Neidhardt: „Wir sind überzeugt, mit diesem Maßnahmenpaket den größten Teil der potentiell gefährlichen Bäume im Vorfeld geregelt zu entnehmen und nicht einem Sturmwurf zu überlassen.“ Insbesondere auch die beiden Stürme zu Beginn des Jahres stellten daher im Enzkreis kein Problem dar. Allerdings lasse sich nicht jede Gefahr vollständig ausschließen.