Mühlehof: Ein 15 Jahre alter Fall

Klärung: Damit kann der Mühlehof nicht gemeint sein.

"Wir klären fast alles für Sie." So steht es in Himmelblau auf dem neuen Elektromobil der Stadtverwaltung Mühlacker. Zugegeben, die kommunale Abwasserentsorgung ist damit gemeint. Aber die Botschaft passt irgendwie auch zum Mühlehof, der mit dem Wörtchen "fast" gemeint sein könnte.  Denn das Ersatzprojekt ist gestern Abend endgültig geplatzt: Das Erlenbachcenter mit attraktiven Einkaufsgeschäften wird nicht kommen. Statt dessen beginnt wieder die Diskussion um Sanierung oder Abbruch, nun ergänzt um die Variante Teilabbruch. Das Thema verfolgt uns seit 15 Jahren. Und kein Ende ist in Sicht. Im Gegenteil: Der Mühlehof ist Zeugnis einer Kommunalpolitik, die Nostalgie, Geschichtsklitterung, Verweigerung von Fakten und den Willen zur Lösung so vermengt, dass jeglicher Fortschritt ausgebremst wird. Die Folge: Stillstand. Sanierer und Abbrecher blockieren sich gegenseitig. Wenn nun wie gestern Abend im Gemeinderat Stimmen laut werden, man habe weder Geld für die Sanierung noch für  einen Abruch mit Bau einer neuen Stadt- und Kulturhalle und wenn sich diese Fraktion durchsetzt, wäre der Stillstand zementiert, der Niedergang des Zentrums der Stadt unausweichlich. Ich selbst bin geheilt von Investoren - jeder mit großen Ankündigungen, aber null Ergebnissen. Jetzt muss die Stadt selbst ran!

Ein Fünkchen Hoffnung besteht, zumindest beginnt nun die Suche nach einer Lösung von vorne. Zeitplan versus Stillstand. Wenig zwar, aber mehr wie nichts. Die Punkte 1 bis 5 wurden mit 31 Ja- und einer Nein-Stimme beschlossen, der Punkt 6 bei fünf Neinstimmen und sechs Enthaltungen (bei 21 Ja).

Der Beschluss des Gemeinderates gestern Abend: 
1. Die Stadt Mühlacker gewährt keine Fristverlängerung zur Vorlage von Mietverträgen.
2. Die Stadt Mühlacker übt ihr Rücktrittsrecht aus.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, verschiedene Ideen/Möglichkeiten für die weiteren Beratungen darzulegen.
4. Der Gemeinderat wird einen gemeinsamen Vor-Orttermin wahrnehmen.
5. Bis zur Klausurtagung Kultur soll ein Zeitplan der Abarbeitung vorgelegt werden mit dem
Ziel der Entscheidungsfindung im Jahr 2017.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, Büros zur Untersuchung der Statik des Bestandsgebäudes
(Teilabbruch) und zur Ermittlung der Sanierungskosten des kulturellen Teils des
Mühlehofs zu finden und mit Voruntersuchungen zu beauftragen.

Der Fall: Die Erlenbach Center GmbH & Co. KG hat keine Mieter für die Textilfachmärkte namentlich benannt und keine rechtsgültig unterzeichneten Mietverträge bis zum 31. Dezember 2016 vorgelegt. Die Stadt Mühlacker ist somit zum entschädigungslosen Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Die Firmengruppe Krause hat um eine Verlängerung der Frist für den Nachweis der Verträge bis zum 31. Mai 2017 gebeten. Da im Nachtrag zum Kaufvertrag eine „letztmalige“ Fristverlängerung (bis 31.12.2016) vereinbart wurde, wird vorgeschlagen, dem Gemeinderat zu empfehlen, keine Fristverlängerung zu gewähren, sondern das Rücktrittsrecht auszuüben. (Zitiert aus der Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung.)

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