Ziegelei: Erster Bebauungsplan im Sommer

Mühlacker. Der Zeitplan für die Bebauung des alten Ziegelei-Areals ist stark abhängig vom Vorgehen des Grundstückseigentümers, so Oberbürgermeister Frank Schneider in der Antwort auf die Anfrage der CDU-Gemeinderatsfraktion zum weiteren Terminplan. Es sei  vorgesehen, dem Gemeinderat noch vor oder kurz nach der Sommerpause einen Aufstellungsbeschluss für den ersten Bebauungsplan vorzulegen. 

„Wir werden immer wieder angesprochen, wann dort gebaut werden kann. Manche Lezte warten schon sehr darauf“, sagte der Vorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion, Günter Bächle, zum Grund für die Anfrage. Nach der Entscheidung der Jury des städtebaulichen Wettbewerbs über die Weiterverfolgung des Entwurfs des Karlsruher Architekturbüros Baurmann und Dürr  Anfang Dezember 2013 sei  zunächst ein Angebot für die weitere Bearbeitung eingeholt worden, heißt es in der Antwort aus dem Rathaus. 

„Parallel zu den ersten Gesprächen zwischen Verwaltung, Eigentümer und Planungsbüros kam das Thema des Erhalts von Teilen der historischen Bausubstanz auf“, so der OB. Die Südwest Immobilien GmbH als Vertreterin des Eigentümers sei gebeten worden zu errechnen, welche Miete sie bei einer Sanierung der Bausubstanz erwirtschaften müsste. Diesem Wunsch komme SWI nach: Wie viel würde der Erhalt und die Sanierung insbesondere des Produktionsgebäudes mit dem Ziegelwerke-Schriftzug kosten, zu welchem Preis müsste die Immobilie also vermietet werden? SWI sei darüber hinaus mit verschiedenen möglichen Betreibern im Gespräch.

Parallel werden nach Angaben der Stadtverwaltung derzeit Angebote für eine detaillierte Baugrunduntersuchung eingeholt. Diese sei zum einen wegen möglicher Bodenbelastungen, zum anderen zur kleinräumigen Klärung der Tragfähigkeit der Böden erforderlich. Bezüglich des gewerblichen Teils müsse noch das Ergebnis des Einzelhandelsgutachtens abgewartet werden, das kommenden Dienstag im Gemeinderat vorgestellt wird. Hierzu sei ein Vertrag mit der Südwest Immobilien GmbH zur teilweisen Kostentragung des Gutachtens geschlossen worden.

Während dieser Planungsvorbereitungen laufen die Abbrucharbeiten bis zur Bodenplatte. Eingriffe in den Untergrund seien erst nach einer abschließenden Freigabe durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst möglich – diese stehe noch aus.

Die Stadtverwaltung listete auch laut Pressemitteilung der CDU-Fraktion die Eckwerte der vorgesehenen Bebauung auf der Basis des Entwurfs von Baurmann und Dürr auf. Sie würden im Wesentlichen auch für die vorliegende überarbeitete Planung der zweiten Stufe gelten:

· Grundstückfläche Wohnen: 81.000 Quadratmeter, etwa 360 Wohneinheiten

· Grundstückfläche Lebensmittler: zirka 20.000 Quadratmeter           

· Grundstückfläche „entlang der Bahn“:   etwa 40.000 Quadratmeter, 20.000 Quadratmeter Nettogeschossfläche Baumarkt und 3000 Nettogeschossfläche Landkreis-Gebäude 

· Summe Nettobauland: zirka 141.000 Quadratmeter

· öffentliche Grünflächen: 49.000 Quadratmeter

· öffentliche Verkehrsflächen: rund 24.000 Quadratmeter. 

Es sei eine Mischung aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau vorgesehen. Der Entwurf entspreche ungefähr den Vorgaben aus der Wettbewerbsauslobung: 100 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau, 100 Wohneinheiten in Reihenhäusern, 60 in Doppelhäusern und 100 in Einfamilienhäusern. Diese Mischung an Gebäudetypen kann laut OB jedoch noch variiert werden, um auf die aktuelle Marktsituation reagieren zu können. Der Geschosswohnungsbau sei überwiegend dreigeschossig und nur um den Quartiersplatz im Südosten des Gebietes viergeschossig.

Folgende Grundstücksgrößen seien vorgesehen: Für die Wohnungen zirka 75 Quadratmeter  je Wohneinheit, 150 bis 175 Quadratmeter für ein Reihenhausgrundstück, 250 bis 300 Quadratmeter für ein Doppelhausgrundstück sowie  400 bis 450 Quadratmeter für ein Einfamilienhausgrundstück.



Hochwassergefahr am Schmiebach soll reduziert werden

Mühlacker-Lienzingen. Um Überflutungen wie im Juni 2013 am Schmie- und Scherbentalbach in der Ortslage von Lienzingen zu verhindern, sollten am jeweiligen Oberlauf Retentionsflächen geschaffen werden, so Stadtrat Günter Bächle (CDU) in einer Anfrage an die Stadtverwaltung. Wie Oberbürgermeister Frank Schneider antwortete, wurde aufgrund einer Anregung aus der Bürgerschaft geprüft, den Schmiebach-Durchlass unter der Bundesstraße 35 einfach zu drosseln. In den nächsten Wochen würden durch die Verwaltung Betrachtungen angestellt, welches Stauvolumen durch den B35-Damm genutzt werden könnte und wie eine Drossel- und Überlaufeinrichtung vor dem Durchlass aussehen könnte. Eventuelle Baumaßnahmen müssten wegen der Bundesstraße mit der Landesverwaltung und gegebenenfalls auch mit den betroffenen Grundstücksbesitzern abgestimmt werden. 

Besonderes Augenmerk auf Langzeitarbeitslose

Mühlacker/Pforzheim. Die Zahl der Landzeitarbeitslosen ist seit einem Jahr weitgehend unverändert: Im April 2014 waren im Enzkreis von 2896 gemeldeten Personen ohne Job 766 Langzeitarbeitslose, ein Jahr zuvor 768 von 2953 Arbeitslosen. Das geht aus der Antwort von Landrat Karl Röckinger auf eine Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion hervor. Wie reagiert die vom Landkreis und Wohlfahrtsverbänden getragene Gesellschaft für Service und Integration (GSI) in Mühlacker darauf, wollte die Union wissen. 
In den vergangenen beiden Jahren habe die GSI ihr Angebot in den Bereichen Profilierung, Aktivierung und Qualifizierung Langzeitarbeitsloser aufgebaut und  erweitert. Ein besonderer Schwerpunkt liege hier in der Unterstützung Langzeitarbeitsloser bei der Bewerbung und bei der Jobsuche, so der Landrat in einem Schreiben an den Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Günter Bächle (Mühlacker).
Die Leistungen der GSI in den Beschäftigungsbereichen seien seit Jahren konstant. Kunden seien in der Regel die Kommunen sowie die öffentlichen und sozialen Einrichtungen des Enzkreises. Eine Ausweitung der angestammten Dienstleistungen sei nicht Gegenstand des strategischen Konzepts der GSI.
Eine Frage der CDU galt auch sogenannten PT-Arbeitsplätzen. 

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Freizeitverkehr zur Ehmetsklinge ab Himmelfahrt wie im Fahrplanheft

Mühlacker/Sternenfels. Die kurzfristige Fahrplanänderung auf der Buslinie 702 hat auch das Landratsamt Enzkreis überrascht, räumte Landrat Karl Röckinger in der Antwort auf ein Schreiben von CDU-Kreisrat Günter Bächle (Mühlacker) mit. „Wir haben daher den Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis (VPE) gebeten, RVS Südwestbus an die getroffenen Absprachen vom Herbst letzten Jahres zu erinnern.“  Nach intensiver Diskussion habe RVS Südwestbus nunmehr davon überzeugt werden können, die Buslinie 702 - Freizeitverkehr zur Ehmetsklinge - sonn- und feiertags ab 29. Mai (Christi Himmelfahrt) nach dem ursprünglich vorgesehenen Fahrplan, das heißt wie im Verbundfahrplan vom Dezember 2013 abgedruckt, zu fahren.

Nach Ende der Saison werde man Bilanz ziehen müssen, wie der Freizeitverkehr angenommen wurde. „Im Sommer 2013 wurden von RVS Südwestbus bei allen Sonntagskursen der Linie 702 nur zwischen 4,8 und 6,1 Fahrgästen pro Kurs gezählt.“ Weitere Erkenntnisse werde die Vollerhebung des VPE bringen. Sollte sich die geringe Nachfrage bestätigen, werde es notwendig werden, die bisherigen Bedienungsformen und Standards zu diskutieren und gegebenenfalls zu reagieren.

Kreisrat Bächle hatte dem Landrat geschrieben, die Buslinie 702 von Mühlacker nach Sternenfels über Lienzingen sollte sonntags ab 1. Mai wieder im Stundentakt bedient werden. Im Winter gab es einen Zwei-Stunden-Takt, die zusätzlichen Busse fahren bis zur Ehmetsklinge. Dann habe kurzfristig der VPE mitgeteilt, dass der Betreiber Südwestbus kein Geld für diesen Zusatzverkehr habe und der VPE auch nicht. Im Nahverkehrsplan 2011 stehe aber als Maßnahme, dass das Angebot ausgeweitet werden solle. Da der Fahrplan mit dem Stundentakt schon in den Fahrplanheften stehe, die im Dezember 2013 an alle Haushalte kostenlos verteilt wurden, sei eine kurzfristige Fahrplanänderung mit solchen Einschränkungen - an Sonntagen vier Fahrten je Richtung weniger als veröffentlicht -  nicht akzeptabel. 


Beides möglich: Lärmschutzwand an der Bahn und künftige Haltestelle am Stöckach

Mühlacker.  Der seit Jahren geplante Bahn-Haltepunkt Stöckach wurde bei der Planung und Ausführung der Lärmschutzwand im Bereich Belzackerweg berücksichtigt. Das sicherte Bürgermeister Winfried Abicht auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Gemeinderatsfraktion, Stadtrat Günter Bächle, zu. Die Lärmschutzwand werde dort so hergestellt, dass ein nachträglicher Bahnsteig mit einer Länge von 210 Meter ohne Umbau der Wand errichtet werden kann. Es würden zwei Zugänge mit vorgesehen. Die Realisierung des Haltepunktes werde von der Stadt weiter verfolgt. Bächle hatte angefragt, da bei Bürgern der Eindruck entstand, dass beim derzeit laufenden Bau der Lärmschutzwand kein Platz mehr für einen Haltepunkt vorhanden sein wird.