Kleinkinderbetreuung: Gehandelt statt gejammert

  Die Angst vor Klagen geht um bei den bundesdeutschen Kommunen. Wenn sie bis August 2013 nicht genügend Betreuungsplätze für Kinder von eins bis drei Jahren bereitstellen, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können, begeben sie sich rechtlich auf dünnes Eis. Angeblich fehlen bundesweit 220.000 Plätze in Kinderkrippen, Kindertagesstätten oder bei Tagesmüttern. Städtetag und Gemeindetag fordern deshalb seit einiger Zeit, den Stichtag für den Rechtsanspruch zu verschieben. Dabei wissen die Kommunen seit 2007, wohin die Reise geht. Hätten möglicherweise früher einen Gang zulegen müssen.
Bisher gehen alle Überlegungen davon aus, dass für durchschnittlich 34 Prozent der betroffenen Kinder ein Betreuungsplatz gebraucht wird. Doch Vorsicht: Das ist nur ein Orientierungswert. Wenn die Nachfrage stärker ausfallen wird oder später zusätzliche Plätze nachgefragt werden, müssen weitere Plätze geschaffen werden. Denn der Rechtsanspruch endet nicht bei den 34 Prozent. Wie macht dies Mühlacker? Schon frühzeitig gab es einen Ganztageskindergarten, als Teile im Gemeinderat noch dagegen waren und meinten, für die angeblich tennisspielenden Hausfrauen sei dies nicht notwendig. Welch ein Irrtum und völlige Verkennung der Eltern, die Bedarf an Ganztagesbetreuung für ihren Nachwuchs haben! In den vergangenen Jahren hat die Stadt zusätzliche Ganztagesplätze geschaffen in Kindergärten, es wurden immer mehr Zweijährige in sogenannte altersgemische Gruppen aufgenommen, schließlich ist zusammen mit dem Verein Tagesmütter Enztal das Angebot an Betreuung durch Tagesmütter ausgebaut worden. Bei den städtischen, privaten und kirchlichen Einrichtungen nahm der Anteil von Ganztagesangeboten zu. In diesem Jahr wird an der Haupmannstraße eine Kinderkrippe mit 20 Plätzen gebaut.   "Kleinkinderbetreuung: Gehandelt statt gejammert" vollständig lesen