Die reale Energiewende lässt grüßen



Die Potenzialfläche zwischen Lomersheim und Großglattbach


Der Regionalverband Nordschwarzwald sammelt derzeit die Stellungnahmen der Kommunen zu eventuellen Standorten für Windkraftanlagen. Es sollen Flächen sein, auf denen der Wind mindestens 5,5 Meter pro Sekunde bläst und mindestens drei Windräder gebaut werden können. Denn die Windmühlen sollen nicht an allen Ecken und Enden der Landschaft stehen, sondern konzentriert werden. Erwin Teufels Wort von der Verspargelung hält sich wacker. Die als Basis genommenen Daten stammen aus dem Windatlas des Landes. Der Regionalverband erstellte eine Kriterienliste, in Verbindung mit dem Windatlas entstanden so  die Potenzialflächen. Eine dieser Flächen: ein Gebiet zwischen Lomersheim und Großglattbach in Mühlacker. Da sind die 5,5 m/sec gerade erreicht. Die Stadtverwaltung legte eine Stellungnahme vor, äußerte Bedenken, wandte sich „gegen …“. Wir haben im Gemeinderatsausschuss für Umwelt und Technik dieses Papier abgeschwächt, weil auch die Verwaltung erklärte, sie sei nicht gegen Windkraft. Also beschränkten wir uns auf zwei Hinweise an den Regionalverband: der unserer Meinung nach zu geringe Abstand zu einem Lomersheimer Wohngebiet und ein FFH-Gebiet, das etwas tangiert wird. Nun muss der Regionalverband abwägen, ob er mit einem solchen Vorranggebiet ins weitere Verfahren geht. Bevor ein Standort realisiert werden kann, sind viele zusätzliche und tiefere Untersuchungen notwendig. Fein folgt grob.
Gefordert ist auch die Stadt Mühlacker, die auf der übrigen Markung klären muss, ob es noch andere Standorte geben könnte und ob wir diese wollen. Wenn dies nicht im Flächennutzungsplan festgelegt ist, fehlt der Kommune ein Steuerungsinstrument – dann könnten Investoren für jede x-beliebige Fläche eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragen, die aber auch für Standorte in Vorranggebieten des Regionalplans als auch bei denen in den kommunalen Flächennutzungsplänen notwendig ist. Unsere Gesetze sorgen schon dafür, dass nichts allzu leicht und allzu schnell realisiert werden kann. Die reale Energiewende lässt grüßen!
Auf Facebook entstand eine lustige Debatte wegen des Potenzialgebiets zwischen Großglattbach und Lomersheim und der Frage, ob man solche Anlagen überhaupt braucht. Man solle doch lieber Energie einsparen und ansonsten Strom im Ausland kaufen. Atomstrom? Wir schalten die Kernkraftwerke ab und nutzen die in unserer Nachbarschaft. Nein, danke! 
Ja, die reale Energiewende. Die Stellungnahmen, die von anderen Kommunen beim Regionalverband in der Pforzheimer Habermehlstraße einlaufen, sollen sehr ernüchternd sein. Da wird es vielerorts rote Milane geben. Manche Gemeinde ist jetzt froh, doch ein europäisches Vogelschutzgebiet oder ein Landschaftsschutzgebiet vorweisen zu können, gegen das man einst wegen angeblich zu vieler Restriktionen war. Dann ist das Auerhuhn ein K-O-Argument,  der geplante Nationalpark Nordscharzwald, FFH-Gebiete und Artenschutz auch.
Was bleibt, ist die reale Energiewende. Und wahrscheinlich (zu) wenig Vorranggebiete.

Atomausstieg bis 2022. Nicht vergessen! Und die fosile Energie soll auch ersetzt werden. Klimaschutz. Und die Leitungen von der Nordsee nach Süddeutschland will auch niemand haben. Weil manche handeln wie oben. 

Wie sieht der Windatlas für Mühlacker aus: Hier ist ein Auszug WindatlasMhlacker140mNabenhhe.pdf "Die reale Energiewende lässt grüßen" vollständig lesen

Städtetag zu Kreisel-Rückbau: Gegen höhere Anforderungen

Manche internen Schreiben werden öffentlich. So auch ein Rundbrief des Städtetags Baden-Württemberg an seine Mitgliedskommunen. Für den in vorauseilendem Gehorsam vom Landratsamt Enzkreis zwangsumgebauten Kreisel bei Ötisheim kommt der Brief zu spät. Ob es unseren Kreiselbaum von Lomersheim retten kann? Zu wünschen wäre es. Der Städtetag macht deutlich: Bei Verkehrskreiseln auf kommunalen Straßen – und auch dann, wenn sie sich in einem Übergangsbereich zu einer übergeordneten Straße wie etwa einer Landesstraße befinden – gelte lediglich der allgemeine Grundsatz der Verkehrssicherungspflicht, wonach „nur die Verkehrsteilnehmer geschützt werden müssen, die sich nicht bewusst selbst gefährden“. Auch der Bundesgerichtshof vertrete die Auffassung, dass Gefährdungen, mit denen kein vernünftiger Entscheidungsträger rechnen muss, nicht mit besonderen Schutzmaßnahmen verhindert werden müssen. Eine Berechtigung seitens der Aufsichtsbehörden wie dem Enzkreis, nahezu jeden Kreisverkehr auf seine Gefährlichkeit zu untersuchen und unverhältnismäßige bauliche Maßnahmen vorzuschreiben, ist daher aus Sicht des Städtetags nicht gerechtfertigt. Da bei kommunalen Straßen in der Regel auch eine Vielzahl von sonstigen Infrastruktureinrichtungen – Gebäude, Verkehrsschilder und so weiter – vorhanden sind, die eine Warnfunktion haben, gelte diese Einschätzung umso mehr.
Wegen der „nicht unerheblichen Tragweite der Angelegenheit“ wandte sich der kommunale Spitzenverband an das zuständige Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. „Wir erwarten, dass das Land gegenüber seinen nachgeordneten Behörden darauf hinwirkt und klarstellt, dass Kreisverkehre auf kommunalen Straßen keinen höheren Anforderungen unterstellt werden dürfen, als dies bereits der allgemeine Grundsatz der Verkehrssicherungspflicht gebietet.“ Aus diesem Grunde seien dort auch keine baulichen Rückbaumaßnahmen von Verkehrskreiseln angebracht.
Gleichzeitig räumt der Städtetag mit der Darstellung auf, mit diesen Maßnahmen werde nur die Richtlinie 2008/96/EG der Europäischen Union umgesetzt. "Städtetag zu Kreisel-Rückbau: Gegen höhere Anforderungen" vollständig lesen