Brüssel zur Kreisel-Richtlinie: Nicht verbindlich

Für was Brüssel alles herhalten muss! Die deutschen Behörden - bis herunter zum Verkehrsamt des Enzkreises - behaupten, eine Richtlinie aus dem Jahr 2008 schreibe generell vor, dass es an Kreisverkehren außerhalb von Ortschaften keine „festen Hindernisse“ geben dürfe. Deshalb sollen zum Beispiel die festen Einbauten im Kreisel bei Ötisheim abgebaut werden. Diese Richtlinie stamme von der Europäischen Union. Ich habe den CDU-Europaabgeoordneten Daniel Caspary mit Hinweis auf die EU-Richtlinie 2008/96/EG gebeten, sich der Sache anzunehmen und bekam gestern folgende Antwort:

Der für die genannte Richtlinie zuständige Mitarbeiter in der Europäischen Kommission, Herr Stefano Campagnolo, hat mir mitgeteilt, dass es in der Richtlinie 2008/96/EG keine solche verpflichtende Regelung zum Fällen von Bäumen in Kreisverkehren gibt. Sie spricht lediglich unverbindliche! Empfehlungen aus (aber auch nicht zu Bäumen). Alleine auf der Basis dieser Richtlinie kann eine solche Entscheidung also nicht getroffen werden. Es liegt bei den dafür zuständigen Behörden vor Ort, genau zu prüfen ob durch den Baum ein akutes Verkehrsrisiko besteht - da es sich in diesem Fall um eine lokale und keine europäische Zuständigkeit handelt.

Damit ist der Birnbaum im Kreisverkehr unterhalb der Fuchsensteige bei Lomersheim gemeint. Als Begründung für den Abholzplan stützt sich die Verkehrsbehörde auf eine andere Vorschrift, die etwas älter sei. Auch dazu gibt es etwas Neues: Oliver Müller, Leiter des Verkehrsamtes des Enzkreises, schrieb dem Heimatverein Lomersheim: "Aufgrund einer anderen Eingabe befasst sich derzeit das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur mit der Sicherheit des Kreisverkehrsplatzes bei Lomersheim, dessen Entscheidung und Stellungnahme ich nicht vorgreifen möchte. Über das Ergebnis informiere ich Sie gerne, bitte aber bis dahin noch um etwas Geduld."

Die Erfahrung zum Beispiel in Frankreich zeigt, dass unsere Nachbarn solche Richtlinien wirklich so nehmen, wie sie gemeint sind - als unverbindlich. Sie lassen die festen Einbauten einfach stehen. Nur in deutschen Amtsstuben wird alles für verbindlich erklärt und dann noch eins draufgegeben. Passt zur Regulierungswut.